Nicht umsonst heißt es in der VwV-StVO zu linksseitigen Radwegen: "Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.". Ohne Wenn und Aber.
Ich sehe daher (als juristischer Laie) die StVB schwer in Mithaftung, wegen grober Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht.
Das wäre schön, wenn es so wäre. Leider gilt folgendes, Verstöße gegen die STVO sind mit einem Bußgeld versehen. Verstöße gegen die VwV zur STVO (und auch gegen §45 Abs. 9 STVO) sind leider völlig ohne Strafe. Das heißt, als Verkehrsteilnehmer kann man gegen illegale Schilder höchstens Klage einreichen. Das ist mit meinem Kostenrisiko verbunden und dauert sehr lange, dazu kommt viel Zeit die man verliert. Die Leute in der Behörde, haben kein eigenes finz. Risiko, die Zeit wird denen Bezahlt. Dazu kommt, dieser Vorgang muss für jedes Schild einzeln gemacht werden. Ein Bürger hat da also kaum Möglichkeiten. Das dürfte der Grund sein, warum ADFC usw. meistnes nur "Bitte Bitte" machen.
Das für fehlende Querungshilfen gehaftet wird glaube ich kaum. Die STVO ist so ausgelegt, das egal wie viel Misst eine Behörde gebaut hat, die Verkehrsteilnehmer haben immer auch mindestens gegen "Angepasst Geschwindigkeit" oder sonstige Reglungen verstoßen. Die paar Fälle wo man doch eine Chance hätte, werden dann meistens mit Schildern entschärft: "Radwegschäden" oder "Eingeschränkter Winterdienst"