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Die sind entschuldigt. Frisch verliebt zu sein, hat dermaßen mit hormoneller Ausnahmesituation zu tun, die bekommen nicht einmal mehr einen gepflegten Tunnelblick hin.
Aber heh, das gibt sich relativ schnell wieder. So einen Hormoncocktail vertrügen wir auf Dauer auch gar nicht.
Wieso nur an der nächsten Ampel, dichtes Überholen OWi (vielleicht mit Gefährdung), der Finger StGB, beides zusammen eine halbe Stunden schreiben und der Fahrer hat immer noch Spaß - es ist durchaus möglich dass Du niemehr etwas davon hörst oder liest (wurde schon oft genug beschrieben). Wenn mich so was richtig ärgert oder gefährdet ein erlaubtes Mittel ;-)Ansonsten habe ich gestern endlich mal den Klassiker erlebt. Dichtes Überholen und anschließender Fingerzeig auf den Gehweg der für Radfahrer freigeben ist. Das alles auf einer zweispurigen Straße. Klaaaar. Die kann ja nur für Autofahrer frei sein!
Leider hatte Mister Oberlehrer an der nächsten Ampel grün. Das wäre ein Spaß geworden
RespektDer vorletzte, der mich zu eng überholt hat, hat von der Staatsanwaltschaft angeboten bekommen, es für einen Denkzettel von 200€ dabei zu belassen (erst wollten sie es ja einstellen, aber damit war ich nicht einverstanden) - mal sehen, ob er schlau genug ist, das anzunehmen. Wird ja nicht billiger, wenn er das noch vor Gericht ausdiskutieren will.
Die letzte Sache läuft noch, da möchten sie mich noch zum Bilderkieken einladen. Das war allerdings dichtes Überholen bei Relativgeschwindigkeit von ~1km/h in Verbindung mit Dauerhupen.
Kann allerdings verstehen, wenn man irgendwann nicht mehr zur Polizei rennt, sondern das selbst ausdiskutieren möchte. Zeitaufwand selbst bei Onlineanzeige sind zwar nur ~30mins, aber man wird ja manchmal noch eingeladen oder bekommt Fragen zugeschickt. Das für jedes dichte Überholen (unter 1-1,5m) ist mir auch zuviel.
Mich gammeln in letzter Zeit ja meist Frauen in Kleinwagen an - hauptsächlich wenn ich meine kurzen Strecken aufm Trecker unterwegs bin. Hab die junge Huuuup-Tusse heute mal erwischt ;-) Antwort auf mein "der ist NICHT benutzungspflichtig, lernen Sie mal die Verkehrsregeln": "Aber der MUSS doch....????? ". Mannomann. Watt lernen die eigentlich heutzutage für die Führerscheinprüfung??Ansonsten habe ich gestern endlich mal den Klassiker erlebt. Dichtes Überholen und anschließender Fingerzeig auf den Gehweg der für Radfahrer freigeben ist. Das alles auf einer zweispurigen Straße. Klaaaar. Die kann ja nur für Autofahrer frei sein!
Leider hatte Mister Oberlehrer an der nächsten Ampel grün. Das wäre ein Spaß geworden
Was genau braucht's da alles für ne Anzeige? Nummernschild, und Gesichtsmerkmale (was genau wollten die da wissen?) - und was sonst noch, braucht's keine Zeugen? Wär mal interessant für die ganz krassen Fälle (die zum Glück weniger werden). Und als was für ne Anzeige reichst Du das ein? Haste noch Tipps für eine erfolgreiche Anzeige?Der vorletzte, der mich zu eng überholt hat, hat von der Staatsanwaltschaft angeboten bekommen, es für einen Denkzettel von 200€ dabei zu belassen (erst wollten sie es ja einstellen, aber damit war ich nicht einverstanden) - mal sehen, ob er schlau genug ist, das anzunehmen. Wird ja nicht billiger, wenn er das noch vor Gericht ausdiskutieren will.
Bayern ist groß... Hier in der Oberpfalz ist es meist sehr entspannt. Auch im Bayrischen Wald gibt es selten Probleme. Liegt aber wahrscheinlich auch daran, das ich die Umgebung von größeren Städten meide wenn irgendwie möglich. Wo bist du denn unterwegs?Mir kommts auch immer so vor als wären die Autofahrer hier in Bayern viel engstirniger als in meinem Heimatbundesland Baden-Württemberg.
Benutz mal in Bayern nicht den Radweg (Schlaglochsammelsurium mit Glasscherbengarnitur) und von 20 Autos bekommste 21 mal die Hupe + Finger + nen netten Gruss durch die offene Seitenscheibe.
Am letzten WE bin ich mit meinem kleinen Cannondale-Youngtimer zusammen mit nem Kumpel ausgefahren.
Über Hauptstrassen, Staatsstrassen und haben zu zu 80% den Radweg ausgelassen. Keine Hupe, kein Effe, keine Nettigkeiten. Irgendwie isch bei uns dehoom alles e bissl g'schmeidicher...
ist ja auch eher eine ländliche Gegend, 112 Einw. pro km²Bayern ist groß... Hier in der Oberpfalz ist es meist sehr entspannt. Auch im Bayrischen Wald gibt es selten Probleme. Liegt aber wahrscheinlich auch daran, das ich die Umgebung von größeren Städten meide wenn irgendwie möglich. Wo bist du denn unterwegs?
Faktisch sind das in den meisten Gegenden sogar weniger. Von der guten Million die in der Oberpfalz wohnen konzentriert sich min. ein Fünftel auf Regensburg und Umland. Die nächstgrößeren Städte Weiden, Amberg, Schwandorf und Neumarkt (jeweils 30-45T Einwohner) binden dann noch mal ein knappes Fünftel. Dazwischen gibt es dann eine Menge Platz und viele leere Straßen.ist ja auch eher eine ländliche Gegend, 112 Einw. pro km²
Was genau braucht's da alles für ne Anzeige? Nummernschild, und Gesichtsmerkmale (was genau wollten die da wissen?) - und was sonst noch, braucht's keine Zeugen?
Und als was für ne Anzeige reichst Du das ein?
Sachlich, objektiv und fehlerfrei schreiben. Also statt "er hupte aggressiv" eher so "seitens der Verkehrssituation war das Hupsignal unnötig, es bestand keine Gefahrensituation, außer die vom Fahrzeugführenden durch die Missachtung des Sicherheitsabstandes geschaffene". Abstände und Geschwindigkeiten schreibe ich immer als offensichtliche Schätzwerte "etwa 10-20cm", weil: Wer hat schon ein Lineal dabei? Ansonsten noch alle Details, die nötig sind (z.B. Gegenverkehr etwa "Es bestand kein Gegenverkehr, das dichte Überholen war demnach nicht nötig" oder "Es bestand zu dem Zeitpunkt Gegenverkehr, ein Überholvorgang hätte nicht eingeleitet werden dürfen").Haste noch Tipps für eine erfolgreiche Anzeige?
Sehr aufschlussreich. Trotzdem wirst du doch einen "Master-Grund" angeben, wenn du dagegen bist....
Falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen möchte und man damit nicht einverstanden ist, hat man die Möglichkeit einer Einstellungsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt des Bundeslandes (formlos, Frist: 2 Wochen). Diese dann natürlich begründen und Bezug nehmen, auf den Text des Einstellungsschreiben und warum man damit nicht einverstanden ist (natürlich auch wieder sachlich und objektiv). Wiederholende Angaben, die man schon in der Anzeige gemacht hat, kann man weglassen (maximal darauf verweisen z.B. "verweise ich auf die schon von mir gemachten Angaben").