Spielt doch keine Rolle ob der Radweg die gleichen Vorfahrtrechte wie die begleitende Fahrbahn hat.Durch das Vorfahrt-achten bei den Radfahrern wird die sonst geltende Regelung, der Radverkehr auf einem Fahrbahn-begleitenden Radweg genießt dieselben Vorfahrtrechte wie die Fahrbahn, aufgehoben. Das wird dem Radverkehr durch das entsprechende Schild klar angezeigt.
Vorfahrt regelt doch nur die Beziehung zur Querstrasse.
Die Beziehung zwischen Radweg und begleitender Fahrbahn wird weiterhin durch Vorrang geregelt.
Wo fährt der Radfahrer dort in die Hauptfahrbahn ein?Ein ganz normaler Vorgang - in diesem Fall wird der "Radweg" zu einer ganz schlichten Einfahrt in die Hauptfahrbahn, vergleichbar einer Grundstücksausfahrt(Bordstein!). Da muss man sich nicht alle möglichen Tricks ausdenken, welche juristischen Fallstricke sich da verbergen könnten.
Matze
Aus Radfahrersicht quert er die Hauptfahrbahn.