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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Anzeigen können auch online bei der Polizei aufgegeben werden. Dann ist es dort zumindest schriftlich festgehalten!
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Wenn die Rennleitung sich weiterhin die Eier schaukelt, mal bei der Lokalredaktion der örtlichen Zeitung oder des lokalen Rundfunksendes anrufen. Mit der Ankündigung einer solchen Kontaktaufnahme gegenüber dem Bürgertelefon der Polizei habe ich da mal so viele "Freunde und Helfer" auf dem Büroschlaf gerissen, dass innerhalb von einem Nachmittag drei Leute angerufen haben, um sich zu entschuldigen.
 
Disziplinarisch könnte man da auch was bewirken und zwar in einem informellen Gespräch mit dem Dienststellenleiter. Kann man ja auch telefonisch machen. Das bringt mehr als ein brachiales Disziplinarverfahren.

Damit habe ich auch schon Erfahrungen gemacht. An einer vielbefahrenen Straße in meiner schönen Stadt hing offen im Fenster eine Reichskriegsflagge. Das offene Zeigen rechtsextremer Symbole wollte ich nicht hinnehmen und rief die Polizei an. Mein Gesprächspartner dort fragte ersteinmal, woher ich wisse, dass eine Rechtskriegsflagge ein verbotenes Symbol sei. Auf meine Gegenfrage, wieso er das nicht wisse, dass sei doch schließlich sein Job, meckerte er, mit was für einem Scheiß er sich kurz vor Feierabend rumschlagen müsse, meinte er kümmere sich darum und legte auf.....

Ein paar Tage später rief ich nochmal an und erklärte, was vorher passiert war. Diesmal hatte ich einen verständnisvollen Polizisten am Apparat, der zuerst meinte, er werde sich um die Sache kümmern. Dann wollte er noch wissen, mit wem ich zuerst gesprochen hatte, was ich ihm leider nicht sagen konnte.
Auf jeden Fall war die Flagge noch am selben Abend verschwunden.

Fazit: Nachharken kann sich lohnen.
 
:(

... war in nem anderen Thread schon erwähnt:

Recht haben und Recht bekommen!:confused:

Gruß

"ausmSauerland"

P.S.: Die Briefmarke sollte es wert sein! Und Zeit benötigst Du nicht mehr, wie hier im Forum um den Sachverhalt zu schildern ...;)
 
Auf jeden Fall anzeigen, die Mühe sollte es dir wert! Dass du Zeugen hast ist schon mal sehr gut.
 
Auf jeden Fall anzeigen, die Mühe sollte es dir wert! Dass du Zeugen hast ist schon mal sehr gut.

Genau ! Ohne Zeugen wäre das völlig für die Katz. Mit Zeugen allerdings sieht das gar nicht so schlecht aus !

Schreib den Sachverhalt mit allen Details (incl. Straßenskizze, usw.) schön auf und ab an die Polizei oder StA. Rechtsanwalt würd´ ich mir erstmal schenken.
 
Ich würde die Sache auf jeden Fall durchziehen. Ist mir auch schonmal so ähnlich passiert, hatte aber das Glück an einen engagierten Beamten zu geraten, der den Typen dann zu einem klärenden Gespräch direkt auf die Wache geladen hat. Er hat sich dann bei mir ernsthaft entschuldigt und damit war die Sache für mich erledigt. Solltest Du bei der Polizei abgewimmelt werden, einfach nochmal auf der Nachbarwache probieren, es hängt immer vom Engagement des einzelnen Polizeibeamten ab. Hast Du noch immer kein Glück, direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Wird das Verfahren eingestellt hat man noch das Mittel der Einstellungsbeschwerde - da müssen dann mehrere Leute drüberschauen. Zum Schluss bleibt nur noch ein Klageerzwingungsverfahren, das würde ich aber nur im Extremfall als Option wählen.
 
Seltsam, dass man für das Zeigen des Mittelfingers belangt werden kann, aber nicht dafür wenn man einem anderen Prügel androht?:confused:
 
Seltsam, dass man für das Zeigen des Mittelfingers belangt werden kann, aber nicht dafür wenn man einem anderen Prügel androht?:confused:
Einem anderen Prügel anzudrohen und zu verabreichen, ist ja in weiten Kreisen der Bevölkerung immer noch eine gängige Maßnahme zur Kindererziehung und ehelichen Problembehandlung. Das ist daher gesellschaftlich nicht wirklich geächtet. Und wurde ja auch 2000 Jahre von einer sich zur moralischen Instanz erklärt habenden Institution gutgeheißen und praktiziert.
Der Stinkefinger steht dagegen nicht für eine in weiten Kreisen der Bevölkerung gängige Praxis.
 
Seltsam, dass man für das Zeigen des Mittelfingers belangt werden kann, aber nicht dafür wenn man einem anderen Prügel androht?:confused:

Doch ! Aber nicht als Bedrohung, sondern als Nötigung !

Manchmal denke, ich dass man besser mal die posts des Tages lesen sollte, bevor man vorschnell schreibt !
 
[quote="RuhrBiker, post: 2560757, member: 47363"
Der Stinkefinger steht dagegen nicht für eine in weiten Kreisen der Bevölkerung gängige Praxis.[/quote]

Nicht ?
 
Ich hab das heute noch mal auf einer anderen Wache probiert,und hatte Erfolg,zum Tei jedenfalls. Eine Nötigung konnte der Beamte nicht erkennen,schon seltsam wenn man mit Prügel bedroht wird:confused: . Es ist aber eine Anzeige wegen Beleidigung aufgenommen worden in dem ich den Sachverhalt nochmal genau wie hier angegeben habe.

Der Beamte meinte aber am Anfang mich verunsichern zu müssen. Ich hatte mir den Strassennamen nicht korrekt gemerkt,aber die Telefonnummer der Zeugin dabei. Die rief ich an und ließ mir den Strassennahmen sagen. Darauf der Beamte,"wenn Sie sich schon beim Strassennahmen vertun,wie können Sie beim Kennzeichen sicher sein?". Ich konnte aber den Wagen beschreiben und der passte auf das Kenzeichen.
 
Ich würde mich weniger auf die Aussage des Typen stützen, als auf seine Fahrweise. Nötigung ist eine Straftat, die Anzeige muss nach meine Laienmeinung aufgenommen und verfolgt werden.
 
Ich würde mich weniger auf die Aussage des Typen stützen, als auf seine Fahrweise. Nötigung ist eine Straftat, die Anzeige muss nach meine Laienmeinung aufgenommen und verfolgt werden.

Ich hoffe auf den Staatsanwalt. Der liesst ja auch die Anzeige. Vieleicht erweitert der das ja.
 
... aber nicht dafür wenn man einem anderen Prügel androht?:confused:

O.k., 1 x noch: Die Androhung von Prügel (und zwar nur Prügel und nicht tot hauen) ist keine Bedrohung im strafrechtl. Sinne, sondern allenfalls eine Nötigung. Man kann auch für eine Nötigung belangt werden. Der Rest steht in meinem Post von 09.30 Uhr oder so.
 
O.k., 1 x noch: Die Androhung von Prügel (und zwar nur Prügel und nicht tot hauen) ist keine Bedrohung im strafrechtl. Sinne, sondern allenfalls eine Nötigung. Man kann auch für eine Nötigung belangt werden. Der Rest steht in meinem Post von 09.30 Uhr oder so.

Das habe ich verstanden. Den zitierten Satz nicht, aber ok, jetzt habe ich ihn verstanden.
 
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