zumindest ist hier teilweise Übereinstimmung vorhanden, ich würde ja sagen die Geschichte ist lustig!
...du triffst dich mit dem Verkäufer, fährst das Rad Probe, dann noch einige Zeit, und fragst hier ob du arglistig getäuscht wurdest?
Ja, vielleicht von deiner Geiz-ist-Geil Mentalität...
du hast folgende Möglichkeiten:
1 den Verkäufer zu bitten das Rad wieder zurückzunehmen, mit dem Argument, dass du überhaupt keine Ahnung vom Material Carbon hast, du von einem Schnäppchen geblendet wurdest und den Schaden nicht gesehen hast, du Angst hast es könnte plötzlich brechen. Falls der Verkäufer so kulant ist und das Rad zurücknimmt, die 50 € als Lehrgeld verbuchen.
2. das Rad untersuchen und gegebenenfalls reparieren lassen (= teureres Lehrgeld)
3. das Rad so fahren und hoffen das nix passiert
Wenn ich deine Rechtsschutzversicherung wäre, würde ich den Schaden abwickeln, auch wenn da keine Aussichten auf Erfolg vorhanden sind, und dich anschließen kündigen. Begründung: dem Kunden fehlt es an gesundem Menschenverstand.