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Lackschäden

Man hätte evtl. darüber nachdenken können, vor Eröffnung des Fadens mit dem Verkäufer das Gespräch suchen können.
Aber passt schon, der eine oder andere hat seinen Beitragszähler erhöht und damit zukünftig eher das Recht, zu antworten.
Sehe ich anders. Ich mach mich im Forum schlau um richtig verhandeln zu können. Ich weiß ja nicht welcher Saftsack mich da erwartet🤔
 
Man hätte evtl. darüber nachdenken können, vor Eröffnung des Fadens mit dem Verkäufer das Gespräch suchen können.
Aber passt schon, der eine oder andere hat seinen Beitragszähler erhöht und damit zukünftig eher das Recht, zu antworten.
Ja, nur hat der liebe VK sich 3 Tage eher bedeckt auf die Hinterbeine gestellt und nichts von sich hören lassen, nachdem ich den Schaden entdeckt habe. ;-)
 
Du solltest moralistische Wertungen wirklich nur dann abgeben, wenn du ein Minimalverständnis vom Wesen des Rechtsstaates aufzubringen in der Lage bist. Zwischen Verkäufer und Käufer besteht ein Vertragsverhältnis und damit Punkt.
Sammal, willst du es nicht verstehen?

@Geisterfahrer hat die entsprechenden Gesetzestexte zitiert. Und auf diesen beziehe ich mich seit Anfang an.

Der Verkäufer muss nicht reparieren. Einen Defekt nicht zu nennen und zu verkaufen ist natürlich falsch, aber es muss keine Absicht sein. Dementsprechend sagt das Gesetz erstmal, dass der Käufer das Recht hat den Artikel auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

Eine Reduzierung des Preises geht nur im gegenseitigen Einvernehmen und wenn der Verkäufer das nicht will, dann gibt's da auch keine Gesetzliche Basis dem zu widersprechen.

Wenn das nun immernoch nicht verstanden ist, dann gebe ich es auf.

Hier wurde viel heiße Luft gemacht für nichts, ich bin dann Mal Rad fahren...
 
Sammal, willst du es nicht verstehen?

@Geisterfahrer hat die entsprechenden Gesetzestexte zitiert. Und auf diesen beziehe ich mich seit Anfang an.

Der Verkäufer muss nicht reparieren. Einen Defekt nicht zu nennen und zu verkaufen ist natürlich falsch, aber es muss keine Absicht sein. Dementsprechend sagt das Gesetz erstmal, dass der Käufer das Recht hat den Artikel auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

Eine Reduzierung des Preises geht nur im gegenseitigen Einvernehmen und wenn der Verkäufer das nicht will, dann gibt's da auch keine Gesetzliche Basis dem zu widersprechen.

Wenn das nun immernoch nicht verstanden ist, dann gebe ich es auf.

Hier wurde viel heiße Luft gemacht für nichts, ich bin dann Mal Rad fahren...
😂🙏🏻
 
@Legenders: In einem Punkt muss ich Dir widersprechen: Auch Minderung (also Kaufpreisreduzierung wegen Mangels) geht nicht nur im Einverständnis mit dem Verkäufer, sondern ist ein gesetzliches Gewährleistungsrecht nach 437 Nr. 2, 441 BGB.

@TE: Glückwunsch, dass Ihr zu einer beiderseits akzeptablen Lösung gekommen seid! :daumen::)
 
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