Gefordert sind zwei pro Laufrad "nach der Seite wirkend" So wie sich das liest, müssten es nichtmal beide Seiten sein, obwohl die gängigen Reflektoren auf beiden Seiten reflektieren. Es sind aber nie 4 pro Laufrad, das war auch glaube ich nie gefordert.
Das hatte ich natürlich auch nicht gemeint, aber so wie mein Kopf Meronymie betreibt (ja, das habe ich gerade nachgeschlagen, definitiv nicht Bestandteil meines aktiven Wortschatzes) besteht so ein typisches Exemplar “Speichenreflektor“ eben aus zwei reflektierenden Flächen, zähle ich daher als zwei. Mag aber durchaus sein dass die Prismenkonstruktionen nicht wirklich voneinander losgelöst funktionieren könnten, dass manche sozusagen auf technischer Ebene inhärent eins sind. Sorry falls die Wortklauberei nervt, aber ich kann dieses Thema nur in ironischer Überspitzung ertragen, vielleicht geht es dir ja genau so?
Der Unsinn in den Vorschriften wurde in den letzten Jahren zunehmend abgebaut, es ist mittlerweile auf ein erträgliches Maß gestutzt, auch wenn ich persönlich mir wünschen würde dass das vorgeschriebene Reflektorlametta auf ein vernünftiges Maß gekürzt wird
Die Tendenz geht tatsächlich in die richtig Richtung, da sprichst du wirklich was interessantes an. Insbesondere angesichts der illustren Schar an Verkehrsministern der letzten Jahre, da könnte man glatt anfangen an Gott zu glauben
(gerade Pedalreflektoren sind komplett überflüssig, es gibt kein rationales Argument für diesen Unsinn)
Hier bin ich tatsächlich mal auf dem ganz gegenteiligen Standpunkt, die Dinger halte ich (leider, angesichts Ahnenerbe und Lebensborn) tatsächlich für die mit Abstand sinnvollsten Exemplare im Reflektorzoo: schön weit unten wo auch ein nichtblendender Scheinwerfer gut hinleuchtet, sich sanft bewegend für Aufmerksamkeit ohne Nerveffekt, als Radfahrer identifizierbar und eine gute Referenzgröße zur Abstands- und Annäherungseinschätzung. Haben mir schon
einige Kollisionen mit ansonsten unbeleuchteten Radwegninjas erspart. Manche davon hatten bei näherer Betrachtung sogar eine komplette Reflektorweste am Mann, aber ohne Fernlicht bleibt die Blindgänger.
Ich habe natürlich selber keine an den Assiomas, aber versuche im dunkeln wenigstens an der Kleidung irgend was reflektierendes im Fußbereich zu substituieren. (und würde da nicht immer das “verboten ist's trotzdem“ im Kopf mitfahren wäre ich sicherlich etwas enthusiastischer bei der Sache...)
Face it: 99% der Nutzer werden diese Reflektoren nie montieren und maximal ein einstelliger Prozentsatz würde sie dran lassen, wenn sie schon montiert wären. Ich kenne es nicht anders, als dass Reflektoren in der Tüte mitgeliefert werden.
Gegenargument: wenn man z.B. mit x cm² EN 12899 Folie den Schritt von “wird doch eh nicht kontrolliert“ zu “selbst wenn, ich bin versorgt“ machen könnte wäre der Prozentsatz sicherlich kleiner. Ich denke dass nicht wenige in der Situation sind dass sie diesbezüglich sowieso auf der Kippe stehen, nah dran daran sich aus Eigeninteresse für mehr Sicherheit ein bisschen was dranzupappen (aber ganz sicher keinen Z-Teller...). Wenn es da von Rechtsseite irgendeine Form von
Anerkennung gäbe wären Radfahrer im Schnitt sicherer unterwegs.
Wäre ich König von Deutschland gäbe es zwei Kategorien von Fahrrad, einmal die klassische deutsche Vollausstattung und alternativ Minimalausgestattet aber auf denen dann nächtliche Bekleidungsvorschriften (praktischerweise wohl denen in F/ES/IT entsprechend, aber eben nur für die ohne Vollausstattung)