Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.
Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchtung meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.
Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.
Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.
Hier die Vorgabe:
Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.
Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:
a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;
b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;
c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.