Du bist schlecht informiert, deine Wortwahl ist überheblich. Leider heben sich überheblich und unwissend nicht gegenseitig auf, so wandeln sie Arm in Arm daher und kloppen hohle Phrasen...
Es gibt keine Untersuchungen dazu, wie eine Fahrradleuchte die Sicherheit des Fahrers beeinflusst. Die Argumentation, dass helleres Licht gleich höhere Auffälligkeit ist und dass höhere Auffälligkeit die Sicherheit für den Radfahrer in irgendeiner sinnvollen Weise erhöht, erscheint logisch, wird aber von keiner Forschung unterstützt. Dito für blinkende versus konstante Beleuchtung.
2008 veröffentlichte die Niederländische Organisation für angewandte wissenschaftliche Forschung (TNO) einen Bericht, in dem die Auffälligkeit (Achtung! Auffälligkeit) verschiedener Fahrradleuchten getestet wurde. Bislang die einzige Grundlage.
Übersetztes Zitat:
-Ohne zu flackern sind einige der getesteten modernen Frontleuchten deutlich weniger und andere deutlich auffälliger als das herkömmliche Frontlicht, das als Referenz diente.
-Die Auffälligkeit eines geradeaus strahlenden Frontlichts ist unabhängig von der Art und Weise, wie es montiert wird (d.h. ob es am Fahrrad oder an der Kleidung befestigt ist).
-Die Auffälligkeit eines modernen Frontlichts, das nicht gerade (d.h. diagonal, vertikal oder schräg) montiert ist, ist in der Regel geringer als die Auffälligkeit eines horizontal montierten.
-In den meisten Fällen erhöht Flackern die Auffälligkeit des Frontlichts.
-Es gibt keinen klaren Zusammenhang zwischen Flimmerfrequenz und Auffälligkeit.
Ist Auffälligkeit = Sicherheit? Ganz sicher nicht immer. Aber eben diese Annahme ist die Grundlage der Vorschrift zur Verwendung von Reflektoren! Warum wird die gleiche Annahme dann nicht bei der aktiven Beleuchtung gemacht?
Hier sieht man, dass sich die Vorschriften der Radbeleuchtung nach den Bedürfnissen der Autofahrer richten. Was diesen nützt (Reflektoren) wird vorgeschrieben, was diese irritieren könnte (Blinklicht, zu hohe Leuchtstärke) wird verboten.
Im Übrigen kommen andere Länder zu anderen Schlussfolgerungen und Regeln. Während Blinklampen in D und NL verboten sind, sind sie in Belgien erlaubt.