Mal die Ausschreibung dazu gelesen? Was erlaubt und verboten ist, wird ziemlich umfangreich beschrieben. Mit etwas Phantasie könnte man behaupten, daß was es nicht braucht ist der uci Stempel. Aber danke für den Anstoß. In dem Reglement steht noch eine ganze Menge anderer lustiger Dinge. Zum Beispiel zu den Startberechtigten Personen. Ich glaube da muss ich mal nen Blick in die Ergebnisliste werfen...
Ja, mit Strafenkatalog meinte ich ja auch den Eschborner, in dem die vorsätzliche gefährliche Fahrweise erwähnt wird. UCI/BDR übernimmt man halt nicht, da man nicht nur Rennräder zulassen will, sondern auch MTB und Trekkingräder (..und tlw. ja sogar Liegeräder). Wenn man seine eigenen Regeln aufstellt, läuft man natürlich immer Gefahr, dass es Auslegungsspielräume gibt, damit hat ja selbst die UCI immer wieder zu kämpfen, trotz ordnerweise Regelwerken.
Das vorliegende Reglement findet Anwendung auf die von der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH, Otto-Fleck-Schneise 10a, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend auch „Veranstalterin“) veranstaltete „ŠKODA Velotour“.
Nicht verwechseln, nicht alles, was in der Otto-Fleck-Schneise sitzt, ist der BDR.
Gleichzeitig weiß ich nicht, was es wiederum für Auswirkungen hat, dass selbst das Jedermannrennen im Ausschreibungsportal von RadNet zu finden ist. Hat ja irgendwie damit zu tun, dass man als Lizenzler dort teilnehmen kann, ohne Gefahr zu laufen, gesperrt zu werden?!
Grundsätzlich aber ein interessantes bis müßiges Thema.. BDR/UCI teils übertrieben durchreglementiert, im Jedermannbereich meist das Gegenteil mit entsprechendem Verwirrpotential, ob nun eben Material, Fahrweise oder Teilnahmeberechtigte (Thema Elite, Doping..). Im Zweifel hat halt der Veranstalter recht.