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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Wie vorher von mir beschrieben, müsste ich mein Anliegen, den in der Naturwaldzelle durch Baumstürze dauerhaft veränderten Pfad in OSM zu mappen, beim Kreis einreichen.

Ggf. mit dem Beleg über bspw. Strava Heatmap, dass ich nicht der Erste bin.

Wie weltfremd ist das denn? Es ist quasi Geografie-Zensur und ich hoffe, jemand mit Ahnung schaut doch noch mal auf den Text.
 
Es soll nicht digital zensiert werden.
Doch, hier wird eine digitale Zensur verlangt. Es gibt keine Möglichkeit, seitens z.B. OSM festzustellen, ob jemand, der einen Weg neu einträgt hier gegen dieses Gesetz verstößt und selbst für denjenigen, der einen Weg dort einträgt ist dann evtl nicht sicher, ob ein Weg einfach nur noch nicht in der Karte vorhanden war, oder ob den eine Reihe Anderer erst vor ein paar Wochen "angelegt" haben und er hier den verbotenen Weg eingetragen hat.

Letztlich wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und Probleme für alle ganz normalen OSM Nutzer geschaffen. Die Karten finden sich mittlerweile in sehr vielen kommerziellen Navis z.B. basieren auch die Garmin Karten darauf und einige Navigationshilfen für Blinde z.B.
 
Ein Pedelec ist rein technisch gesehen auch kein Fahrrad mehr - braucht aber keine BE. Ein S-Pedelec ist genau das gleiche E-Motor-unterstützte Fahrrad wie ein Pedelec und unterscheidet sich nur durch einen Softwareparameter. Es benötigt aber eine Betriebserlaubnis. STVO-E-Bikes (die Dinger die ohne zu treten 25 fahren können) benötigen auch eine BE und sind oft ansonsten identisch zu Pedelecs.
Die von Dir genannten S-Pedelcs und E-Bikes sehen den Pedelecs zwar sehr ähnlich, sind es technisch aber keineswegs. Allein schon die Anbauteile müssen hier den Vorschriften der jeweiligen Fahrzeugklasse entsprechen um eine BE zu erhalten.
Nur wenige Hersteller verbauen diese schweren und teuren Teile auch an ihren Pedelec Modellen. Und wenn, dann nicht durchgängig. Einzig mir bekannter Hersteller, der das teilweise macht, ist Riese&Müller. Die Pedelecs von denen sind aber so schwer, da ist das durchaus sinnvoll. ;-)
 
Doch, hier wird eine digitale Zensur verlangt. Es gibt keine Möglichkeit, seitens z.B. OSM festzustellen, ob jemand, der einen Weg neu einträgt hier gegen dieses Gesetz verstößt und selbst für denjenigen, der einen Weg dort einträgt ist dann evtl nicht sicher, ob ein Weg einfach nur noch nicht in der Karte vorhanden war, oder ob den eine Reihe Anderer erst vor ein paar Wochen "angelegt" haben und er hier den verbotenen Weg eingetragen hat.

Letztlich wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und Probleme für alle ganz normalen OSM Nutzer geschaffen. Die Karten finden sich mittlerweile in sehr vielen kommerziellen Navis z.B. basieren auch die Garmin Karten darauf und einige Navigationshilfen für Blinde z.B.
Der Verwaltungsjurist, der den Entwurf verantwortet, hat Ahnung von Forstwirtschaft, ist mit Interessengruppen der Forstwirtschaft verbandelt. Wenn die ihm sagen, dass sie Handhabe gegen Komoot wollen, dann kommt das in den Entwurf. Lobbyarbeit funktioniert so. Ob das umsetzbar ist oder nicht, interessiert erstmal nicht. Die Lobbyinteressen wurden bedient.

Die Verletzung des Eigentumsrechts des Waldbesitzers passiert durch Anlage des Wegs oder Trails im Wald, der vorher nicht vorhanden war. Die weitere Verletzung des Eigentumsrechts passiert durch Befahren der illegalen Wege und Pfade. Dagegen kann sich der Waldbesitzer wehren. Da es nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, die verantwortlichen Personen zu identifizieren, soll jetzt am Kartenmaterial und ihrer Veröffentlichung angesetzt werden. Das ist aber untauglich, weil das Einzeichnen von Wegen auf Karten und das Veröffentlichen das Eigentumsrecht des Waldbesitzers nicht verletzt.

Jeder Mensch kann sich Karten erstellen, auf diesen Wege einzeichnen und veröffentlichen. An diesem Werk hat der Urheber das alleinige Nutzungsrecht. Der Entwurf will das Nutzungsrecht des Urhebers in dem Sinne einschränken, dass ein Dritter entscheiden soll, wie der Urheber sein Werk verwendet. Im Kern greift der Entwurf in Rechte ein, die außerhalb des Regelungsbereichs der Forstwirtschaft liegen.
 
Es braucht nichtmal das nach dem Wortlaut der Norm.

Wortlaut:
"Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

So sieht die typische Strava Karte aus.Anhang anzeigen 1352256

Auf der Stravakarte waren die von mir letzten Sonntag gefahrenen Wege noch nicht digital eingezeichnet. Wenn man nahe genug reinzoomt, erscheinen zwar manche Wege, diese sind aber Bestandteil der Karte selbst als Hintergrund und nicht "digital eingezeichnet".

Nach dem Wortlaut der Norm soll das digitale Aufzeichnen meiner Stravaroute von der Zustimmung des Waldeigentümers bzw. von der Behörde abhängen.

Noch extremer wird es, wenn auf dem Kartenmaterial gar keine Wege als Hintergrund abgebildet sind. Da die Karten aus Satellitenaufnahmen hergeleitet werden, muss ja nichts eingezeichnet sein. Das Einzeichnen erfolgt durch das Abfahren der Routen, die dann von Wahoo oder Garmin gespeichert und bei Portalen hochgeladen werden.. Hochladen bedeutet in dem Zusammenhang, dass auf einer neu erzeugten "nakten" digitalen Karte erstmalig die Wege erscheinen.
Und waren da Wildwechsel, Fußpfade, Rückegassen oder -fahrspuren dabei? Es geht nicht um Streckenabschnitte die in irgendeinem Kartenmaterial fehlen, das wäre mitunter auch die neue Umgehungsstraße. Es geht um Streckenabschnitte die ganz konkret vor Ort als nicht Teil des etablierten Waldwegenetzes erkennbar sind.

Sehr weich ist natürlich die Frage was eine “Route ihr Trail“ ist. Da ergibt sich aber ein Umkehrschluss aus “wo kein Kläger da kein Richter“: Ärger kann es genau dann geben wenn ein Nichtwege-Benutzungsschub mit einer konkreten Tourenempfehlung, einen Strava-Segment, oder gar so etwas wie einer organisierten gravel-Veranstaltung in Verbindung gebracht werden kann (oder einem OSM-Eintrag). Da ist dann aber jemand anderes der aktive, der eine Koordinatenkette hochgestuft hat, selbst wenn dabei Koordinatenpaare aus deiner Aufzeichnung eingeflossen sein sollten. Das “erstmalig“ ist dann nicht die Aufzeichnung, sondern das hochstufen. Und was die Aufzeichnung angeht wirst du sowieso nie der allererste sein - es sei denn du treibst es wirklich wild.
 
Das ist aber untauglich, weil das Einzeichnen von Wegen auf Karten und das Veröffentlichen das Eigentumsrecht des Waldbesitzers nicht verletzt.
Und nach dem Entwurf darf man ja nicht mal vorhandene Merkmale kartieren:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Imho widerspricht das von mir fett hervorgehobene dem "durch bislang weglose Flächen".
 
Hier bin ich anderer Meinung. Die Sperrung der Isartrails hat einen nachvollziehbaren Hintergrund, das ist nunmal FFH Gebiet und Harvester hab ich da noch nirgends gesehen. Wie sollen die da auch hinkommen?

Was mich hier nervt ist, dass es bei Radfahrern kein Problem ist alternativlos alles zu sperren und die Leute vor dem Nichts stehen zu lassen - würde man das gleiche bei Autofahrern machen wäre Bürgerkrieg. Auch die Sperrung des Forstwegs unten an der Isar auf der Grünwalder Seite wegen angeblicher Hangrutschgefahr einfach so mir nichts dir nichts, ohne Maßnahmen und ohne Perspektive, wann das wieder befahrbar ist ist ein Unding.

Aber grundsätzlich ist es schon so, dass viele Ausprägungen des MTB Sports nicht wirklich akzeptabel sind für die Lebewesen im Wald und das ganze einfach nur funktioniert hat solange es nicht viele waren. Mit dem MTB Boom vor vielleicht 20 Jahren fing das an, dass massiv Wege gesperrt wurden (man muss sich nur mal die Moser Guides angucken, fährt man die Strecken heute, sind 80-90% davon mittlerweile verboten). Und das Problem hat mit E-MTBs noch mal deutlich zugenommen.
An den Isartrails waren massiv Harvester im Einsatz, was auch in Münchner Zeitungen und auf MTB-News ausgiebig diskutiert wurde. Pullach war stinksauer, dass ein kompletter Hang abgeholzt wurde, aber sie nichts machen konnten weil der Hang in Besitz von E.On war und sie das machen durften.

Ditto auch die Harvester und Baumaschinen, die den schönen MTB single-trail in der Nähe vom Georgenstein planiert haben und nun einen breiten geschotterten Isarradweg errichtet haben.

Das mit dem Hangabrutsch und der Sperrung der beliebten Isartrail Strecke ab der Marienklause ist ja sicherlich schon seit 10 Jahren ein Thema, bzw. kein Thema mehr, da MTBs da weiterhin ganz normal radeln. Die Sperrung war ja nur aus haftungstechnischen Gründen. Gemacht wurde nichts.
 
Und waren da Wildwechsel, Fußpfade, Rückegassen oder -fahrspuren dabei? Es geht nicht um Streckenabschnitte die in irgendeinem Kartenmaterial fehlen, das wäre mitunter auch die neue Umgehungsstraße. Es geht um Streckenabschnitte die ganz konkret vor Ort als nicht Teil des etablierten Waldwegenetzes erkennbar sind.

Sehr weich ist natürlich die Frage was eine “Route ihr Trail“ ist. Da ergibt sich aber ein Umkehrschluss aus “wo kein Kläger da kein Richter“: Ärger kann es genau dann geben wenn ein Nichtwege-Benutzungsschub mit einer konkreten Tourenempfehlung, einen Strava-Segment, oder gar so etwas wie einer organisierten gravel-Veranstaltung in Verbindung gebracht werden kann (oder einem OSM-Eintrag). Da ist dann aber jemand anderes der aktive, der eine Koordinatenkette hochgestuft hat, selbst wenn dabei Koordinatenpaare aus deiner Aufzeichnung eingeflossen sein sollten. Das “erstmalig“ ist dann nicht die Aufzeichnung, sondern das hochstufen. Und was die Aufzeichnung angeht wirst du sowieso nie der allererste sein - es sei denn du treibst es wirklich wild.
Das steht so aber nicht im Entwurf.
Und nach dem Entwurf darf man ja nicht mal vorhandene Merkmale kartieren:

Imho widerspricht das von mir fett hervorgehobene dem "durch bislang weglose Flächen".
Ich verstehe den Entwurf wie Du. Der Entwurf stellt nicht darauf ab, wo konkret die "weglose Fläche" besteht. Es gibt zwei Bezugspunkte: Die Karte oder der reale Wald. Wenn der Entwurf nur den realen Wald meint, dann muss das auch so geschrieben werden. Bis jetzt unterfällt auch die Karte dem Entwurf, also ob die Karte eine "weglose Fläche" aufweist, auf der ein Weg eingezeichnet wird.
 
Die von Dir genannten S-Pedelcs und E-Bikes sehen den Pedelecs zwar sehr ähnlich, sind es technisch aber keineswegs.
Das führt jetzt hier etwas von Thema weg, drum wird das wohl meine letzte Einlassung dazu sein, aber doch: sie sind technisch absolut identisch, bis auf die Tatsache, dass sie nicht schon bei 25km/h abgeregelt sind, sondern erst irgendwo zwischen 35 und 45km/h - idR bei so um die 40.

Allein schon die Anbauteile müssen hier den Vorschriften der jeweiligen Fahrzeugklasse entsprechen um eine BE zu erhalten.
Die Anbauteile sind oft exakt identisch mit denen von Pedelecs. Die müssen keinerlei zusätzlichen Vorschriften entsprechen bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. abgerundete Enden von Bremsgriffen, Reifen mit ECE75 Label und je nach Zeitpunkt der Bauartprüfung noch selbsteinklappender Ständer, Bremslichter und/oder Hupe. Bis auf die Hupe (die Vorschrift dazu ist noch relativ neu) ist all das aber auch bei Pedelecs zulässig.

Die Anbauteile müssen lediglich "abgenommen" werden und je nachdem ob sie Bestanteil der Bauartprüfung waren dürfen sie dann hinterher nicht mehr getauscht werden.

Mein erstes S-Pedelec gab es auch als Pedelec. Der einzige Unterschied war, dass das S-Pedelec 1.000€ teurer war, bis zu 40km/h Motorunterstützung hatte (bei vollem Akku, sonst weniger) und mit einer CoC kam. Ansonsten war da alles gleich: Die selben Vorbauten und Sattelstützen, die selbe Lampe, das selbe Rücklicht und auch ansonsten war alles gleich. Nur der Rahmen hatte auch eine FIN, war aber auch sonst gleich.

Manchmal werden S-Pedelecs hochwertiger ausgestattet, damit man eine Begründung für die höheren Preise hat. Aber das Prinzip ist genau das selbe wie beim Pedelec und auch die Teile sind idR zu 90% gleich. Der einzige Unterschied, der auch zur Betriebserlaubnispflicht führt, ist die Motorunterstützung auch bei >=26km/h.

Nur wenige Hersteller verbauen diese schweren und teuren Teile auch an ihren Pedelec Modellen. Und wenn, dann nicht durchgängig. Einzig mir bekannter Hersteller, der das teilweise macht, ist Riese&Müller. Die Pedelecs von denen sind aber so schwer, da ist das durchaus sinnvoll. ;-)
Es gibt keine Teile, die bei S-Pedelecs verbaut werden müssten und schwerer sind. Es gibt ein paar Teile, die S-Pedelec-spezifisch sind bzw. zusätzlich verbaut werden müssen wie z.B. manche Scheinwerfer (KFZ-Scheinwerfer dürfen mehr blenden), Kennzeichenhalter und -Beleuchtung, abgerundete Bremsgriffe (Vorschrift aus dem Motorradbereich), Rückspiegel, Hupe, nichts davon ist irgendwie signifikant schwerer als beim Pedelec, bei Bosch sind auch die Motoren identisch, der S-Motor hat einen anderen Deckel und eine andere Firmware, aber nicht mehr Leistung oder mehr Gewicht.

Alle "normalen" Teile können direkt aus dem Fahrradregal genommen werden. Es hat auch S-Pedelecs gegeben, die auf Basis von Fahrrädern gebaut wurden (z.B. Diamant Zouma Supreme, die Version mit den HS33) und einige, bei denen sich Pedelecs von S-Pedelecs höchstens in Nuancen unterschieden haben (z.B. die späteren Zouma und Zouma Supremes und das Grace Easy).
 
An den Isartrails waren massiv Harvester im Einsatz, was auch in Münchner Zeitungen und auf MTB-News ausgiebig diskutiert wurde. Pullach war stinksauer, dass ein kompletter Hang abgeholzt wurde, aber sie nichts machen konnten weil der Hang in Besitz von E.On war und sie das machen durften.
Wo war das? Pullach ist das Nachbarkaff, da komm ich auf dem Weg nach München immer durch und kenne da eigentlich alles. Hinter der ehemaligen BND Zentrale wurde massiv abgeholzt und im EON Wald vor meiner Haustür wurde von United Initiators einiges abgeholzt wegen der geplanten Erweiterung des Firmengeländes. Da ist aber kein Isartrail auch nur in der Nähe.

Ditto auch die Harvester und Baumaschinen, die den schönen MTB single-trail in der Nähe vom Georgenstein planiert haben und nun einen breiten geschotterten Isarradweg errichtet haben.
Wo da? Südlich von Grünwald ist doch mit der Sperrung der Trails auch schon so langsam vorbei, da durfte man nur nahe am Ufer nirgends lang fahren, das war aber schon ewig so und ist auch zum Schutz der Brutgebiete gut und richtig.

Auf der anderen Isarseite ist es wohl unser lokaler BUND-Vorsitzenden-Schwiegersohn, der da immer durchwütet und alles abbaut, was anderen hinbauen.

Aber für mich gehen die Isartrails von der Marienklausenbrücke bis zur Grünwalder Brücke bzw danach ist doch eigentlich kaum mehr eine Diskussion um Verbote.


Das mit dem Hangabrutsch und der Sperrung der beliebten Isartrail Strecke ab der Marienklause ist ja sicherlich schon seit 10 Jahren ein Thema, bzw. kein Thema mehr, da MTBs da weiterhin ganz normal radeln. Die Sperrung war ja nur aus haftungstechnischen Gründen. Gemacht wurde nichts.

Es geht mir nicht um die Trails, sondern um den Forstweg daneben, teils sogar mit relativ neuer Asphaltdecke, die eine recht taugliche Ausflugsstrecke für Familien und Pendelstrecke war bzw. ist. Da war jahrelang alles fett verbarrikadiert, mit Riesenbaumstämmen über die komplette Wegesbreite, verknotet mit Absperrgittern und versehen mit Riesenwarn- und Verbotsschildern, sodass man wirklich nicht vorbeigekommen ist ohne ins Unterholz zu fahren. Mit Kinderanhänger keine Chance - und ja, das war eine von uns häufig genutzte Strecke mit den Kids.

Der Hang ist da 20-30m Weg, selbst wenn der halbe Hang wegrutschen würde, wäre da keine Gefahr.
 
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Wie kann ich denn etwas ausweisen, was nicht vorhanden ist? Was ist eine virtuelle Route?
“Geheimtipprunde zur wunderschönen versteckten Aussicht“. Die Route wird ganz real gelaufen, nicht virtuell, aber die Ausschilderung hängt eben nicht am Baum.

Gibt im Bereich “Outdoorabenteuer“ eine Menge Leute die sich etwas darauf einbilden Orte zu besuchen die von “gewöhnlicheren“ Touristen verpasst werden und eine nicht zu unterschätzende Teilmenge von denen gibt das paradoxerweise auch gerne weiter. “Ich gebe der Community etwas zurück“ ist wohl der treibende Gedanke.
 
“Geheimtipprunde zur wunderschönen versteckten Aussicht“. Die Route wird ganz real gelaufen, nicht virtuell, aber die Ausschilderung hängt eben nicht am Baum.

Gibt im Bereich “Outdoorabenteuer“ eine Menge Leute die sich etwas darauf einbilden Orte zu besuchen die von “gewöhnlicheren“ Touristen verpasst werden und eine nicht zu unterschätzende Teilmenge von denen gibt das paradoxerweise auch gerne weiter. “Ich gebe der Community etwas zurück“ ist wohl der treibende Gedanke.
Das ist aber dann eine Tourenempfehlung und kein einfaches Einzeichnen eines Weges in eine digitale Karte. Im Gesetzesentwurf soll aber sogar letzteres verboten werden. Bei ersterem könnte ich den Gedanken hinter einer solchen Regelung sogar noch nachvollziehen, nur frage ich mich auch hier, wie das ganze realistisch funktionieren soll. Auch hier ist Crowdsourcing der Grundgedanke und auch hier kann man ggfs den Ersteller nicht zweifelsfrei identifizieren. Wird dann die Plattform in Verantwortung genommen? Wie soll die solches Tun verhindern oder auch nur feststellen?
 
Bei dieser Regelung geht es in erster Linie um den Schutz des Wildes und der Pflanzen vor dem Menschen.
Deshalb soll man auf den Wegen bleiben.

Der größe Feind des Waldes ist der Waldarbeiter mit seiner Kettensäge und der Forstbesitzer mit seinen Fichtensetzlingen.
Der größte Feind des Wildes ist der Jäger mit seinem Gewehr.

Somit ist klar, wo beim Schutz der Tiere und des Waldes angesetzt werden müsste.
 
... Wird dann die Plattform in Verantwortung genommen? Wie soll die solches Tun verhindern oder auch nur feststellen?
Bin zwar kein Jurist, aber bei dem hier immer wieder zitierten erstmaligen "Anzeigen" bzw. "Ausweisen" solcher Wege/Pfade können doch eigentlich nur die Plattformen gemeint sein. Auch wenn es der Einzelne dort einträgt oder hochlädt ist es letztendlich doch immer die Plattform, die es dann im Netz sichtbar macht bzw. zum Download bereitstellt.

In der Praxis dürfte es darauf hinauslaufen, dass der Eigentümer sich an die Plattform wenden muss, um eine Löschung seiner Meinung nach unberechtigt eingetragener Wege zu fordern. Im Prinzip ja nix anderes wie bei Bewertungsplattformen, bei denen sich ja auch der Bewertete selbst darum bemühen muss, seiner Meinung nach unwahre Bewertungen entfernen zu lassen.
 
Der größe Feind des Waldes ist der Waldarbeiter mit seiner Kettensäge und der Forstbesitzer mit seinen Fichtensetzlingen.
Der größte Feind des Wildes ist der Jäger mit seinem Gewehr.

Somit ist klar, wo beim Schutz der Tiere und des Waldes angesetzt werden müsste.
Scheinst dich ja mächtig gut auszukennen, maximaler Fachmann. Warum hat die Qualifikation nicht zum König von Deutschland gereicht?
 
Bin zwar kein Jurist, aber bei dem hier immer wieder zitierten erstmaligen "Anzeigen" bzw. "Ausweisen" solcher Wege/Pfade können doch eigentlich nur die Plattformen gemeint sein. Auch wenn es der Einzelne dort einträgt oder hochlädt ist es letztendlich doch immer die Plattform, die es dann im Netz sichtbar macht bzw. zum Download bereitstellt.

In der Praxis dürfte es darauf hinauslaufen, dass der Eigentümer sich an die Plattform wenden muss, um eine Löschung seiner Meinung nach unberechtigt eingetragener Wege zu fordern. Im Prinzip ja nix anderes wie bei Bewertungsplattformen, bei denen sich ja auch der Bewertete selbst darum bemühen muss, seiner Meinung nach unwahre Bewertungen entfernen zu lassen.
Logisch gedacht hast du natürlich recht mit dem ersten Absatz, im Zweiten Absatz stimm ich dir nicht zu, ich sehe es eigentlich anders rum, die Plattform müsste beim jew. Eigentümer anfragen, ob der weg ausgewiesen werden darf
 
Korrektur:

Das Fußball/Ski/Traillauf/Wander/Kletter/Motorradfahrerverbot ist absolut richtig und nachvollziehbar.
Glaubt denn jeder Outdoorsportler, die ganze Welt wäre seine Spielwiese, auf der er macht wozu er gerade Lust hat. Ohne Rücksicht wem oder was er gerade gewaltig auf den Sack geht.


Möchtest Du noch mehr Beispiele von Sportarten, die schädlich oder störend für die Natur sind, und sich die Sportler nicht benehmen ? Dann müßten wir eigentlich fast alles abschaffen was draußen stattfindet.
Aha. Lesen fördert das Verständnis.

!!! Wald!!! = Lebensraum von Tieren und Pflanzen.

Was hat Fußball, Moped fahren, etc. mit Wald zu tun? Und geht Dir Deine 'Spiellust' allen Ernstes vor dem wenigen letzten Rückzugsraum der Wildtiere? Wäre äußerst egozentrisch und egoistisch. Wohlgemerkt geht es darum auf dem Weg zu bleiben.
 
Der größe Feind des Waldes ist der Waldarbeiter mit seiner Kettensäge und der Forstbesitzer mit seinen Fichtensetzlingen.
Der größte Feind des Wildes ist der Jäger mit seinem Gewehr.

Somit ist klar, wo beim Schutz der Tiere und des Waldes angesetzt werden müsste.
Einen größeren Käse hab ich noch selten gehört.
Keine Ahnung von Nichts, aber Weisheiten verbreiten.
 
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