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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Einen größeren Käse hab ich noch selten gehört.
Keine Ahnung von Nichts, aber Weisheiten verbreiten.
Aha, der Herr Waldschrat fühlt sich getriggert.
Nenn mir doch mal Fälle, bei denen Waldbesucher, sei es zu Fuß oder mit dem Velo, Flora und Fauna dermaßen in Mitleidenschaft ziehen, wie die von mir zuvor genannten Interessensgruppen.
Streng genommen sprechen wir hier ja auch nicht über Wald, sondern über Forst. Und alleine das Anlegen der Forstplantagen hat den Wald, so wie er sein sollte, bereits vernichtet.
 
Aha, der Herr Waldschrat fühlt sich getriggert.
Nenn mir doch mal Fälle, bei denen Waldbesucher, sei es zu Fuß oder mit dem Velo, Flora und Fauna dermaßen in Mitleidenschaft ziehen, wie die von mir zuvor genannten Interessensgruppen.
Streng genommen sprechen wir hier ja auch nicht über Wald, sondern über Forst. Und alleine das Anlegen der Forstplantagen hat den Wald, so wie er sein sollte, bereits vernichtet.
Nach dieser Denkweise ist der größte Feind der Natur die Natur. Allein schon die ganzen Insekten die von Vögeln gefressen werden!
 
Doch, hier wird eine digitale Zensur verlangt. Es gibt keine Möglichkeit, seitens z.B. OSM festzustellen, ob jemand, der einen Weg neu einträgt hier gegen dieses Gesetz verstößt und selbst für denjenigen, der einen Weg dort einträgt ist dann evtl nicht sicher, ob ein Weg einfach nur noch nicht in der Karte vorhanden war, oder ob den eine Reihe Anderer erst vor ein paar Wochen "angelegt" haben und er hier den verbotenen Weg eingetragen hat.

Letztlich wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und Probleme für alle ganz normalen OSM Nutzer geschaffen. Die Karten finden sich mittlerweile in sehr vielen kommerziellen Navis z.B. basieren auch die Garmin Karten darauf und einige Navigationshilfen für Blinde z.B.
Wenn Du in OSM eine neue Route auf einem geschotterten Weg neu einträgst, kannst Du sicher sein, dass Dir nichts passiert.
Denn das ist ein Weg im Sinne des Gesetzes.
Wenn Du in OSM eine neue Route einträgst, die eine Rückegasse/Wildwechsel/frische Trampelpfade etc. verwendet, dann verstößt Du gegen §33.
Denn das ist KEIN Weg im Sinne des Gesetzes.
Das ist keine Zensur, sondern Anwendung von (zukünftigem) Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor dem Hintergrund des oben geschriebenen habe ich ganz starke Zweifel, dass da irgendjemand mit einem Hauch von Ahnung mitgewirkt hat. "Tatsächliche Experten" können das schon mal nicht sein.

Ihr unterschätzt, dass die Experten nicht gehalten sind, ein sinnvolles Gesetz abzuliefern, sondern eins, das die Interessen des Auftraggebers widerspiegelt. Und das erledigen sie regelmäßig ziemlich effizient und so, dass es im Zweifel erst von letztinstanzlichen Gerichten gestoppt werden kann.
 
Für alle, die es noch nicht wissen.
Referentenentwürfe werden an Organisationen von Betroffenen verteilt.
Diese liefern dann Stellungnahmen zu dem Entwurf ab.
Mit diesen Stellungnahmen geht der Entwurf dann in die nächste Runde.
Da können noch einige Änderungen einfließen.
Leider weiß der Bund jetzt nicht, dass die GRÖEAZ (Größte Experten Aller Zeiten) sich in diesem Forum aufhalten.
 
Streng genommen sprechen wir hier ja auch nicht über Wald, sondern über Forst. Und alleine das Anlegen der Forstplantagen hat den Wald, so wie er sein sollte, bereits vernichtet.

Leider nicht in Gänze, aber im Gegensatz zu dir schon. Und zudem vergreife ich mich auch nicht im Ton.
Und damit hast Du dich disqualifiziert, denn das Bundeswaldgesetz legt fest, was Wald ist.
Wenn Du Dich auskennen würdest, würdest Du das auch wissen.
 
Aha. Lesen fördert das Verständnis.

!!! Wald!!! = Lebensraum von Tieren und Pflanzen.

Was hat Fußball, Moped fahren, etc. mit Wald zu tun? Und geht Dir Deine 'Spiellust' allen Ernstes vor dem wenigen letzten Rückzugsraum der Wildtiere? Wäre äußerst egozentrisch und egoistisch. Wohlgemerkt geht es darum auf dem Weg zu bleiben.
Hast Du keine Phantasie ? Motorradfahrer rauschen auch durch Wälder. Mit lautem Auspuff und Motor.
Durch die Skifahrer ändert sich die Flora und Fauna aufgrund des zerstörten Boden/Umgebung. Auch schlecht für die Tiere. usw.
 
Genau, und das sind halt nicht nur Forstwege, sondern explizit auch andere geeignete befestigte Wege.
Richtig. Ich habe auch nicht von Forstwegen gesprochen, sondern von "Wegen",
Ich rede von Wegen, die von den dazu berechtigten Organisationen wie z.B. Forstbetriebsgemeinschaften angelegt und unterhalten werden.
Das können auch Wege im Nationalpark oder Schutzwald sein.
 
Hast Du keine Phantasie ? Motorradfahrer rauschen auch durch Wälder. Mit lautem Auspuff und Motor.
Durch die Skifahrer ändert sich die Flora und Fauna aufgrund des zerstörten Boden/Umgebung. Auch schlecht für die Tiere. usw.
Mit dem Finger auf Andere zeigen löst kein einziges Problem.
Hier geht es um das Verhalten der Radler im Wald.
 
Ihr unterschätzt, dass die Experten nicht gehalten sind, ein sinnvolles Gesetz abzuliefern, sondern eins, das die Interessen des Auftraggebers widerspiegelt. Und das erledigen sie regelmäßig ziemlich effizient und so, dass es im Zweifel erst von letztinstanzlichen Gerichten gestoppt werden kann.
Jupp, kann ich bestätigen, dass Lobbygruppen starken Einfluss haben. Mein Vater hat das Referat für Fahrerlaubnis im Niedersächsischen Verkehrsministerium geleitet, er war Fachaufsicht für alle nachgeordneten Führerscheinstellen in Niedersachsen.

Er hat gegen den Willen des Fahrlehrerverbands und des ADAC das "Begleitete Fahren = Führerschein mit 17" durchgedrückt mit Rückendeckung seines FDP-Ministers. Das Bundesverkehrsministerium war CSU regiert (in München ist auch der Sitz des ADAC) und wollte die sogenannte 2-Phase durchdrücken.

Nach dem Modell sollte jeder 2 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis Fahrsicherheitstrainings im Beisein von Fahrlehrern absolvieren müssen. Weil der ADAC davon ausging, dass die 2-Phase kommen würde, hatte dieser über eine Tochtergesellschaft schon Fahrsicherheitsplätze aufgekauft, um sich die Einnahmequelle zu sichern (in einem Termin beim Bund-Länder-Fachausschuss hatte das Bundesverkehrsministerium einen Referenten des ADAC dazu geladen, der die ganzen Fahrsicherheitsplätze auf einer Deutschlandkarte markiert hatte). Der ganze Kampf ging so von 2000 bis 2010. 1-2 Jahre vorher ist mein Vater in Ruhestand gegangen, da war die 2-Phase schon raus, weil die Uni Bielefeld in einer Studie dem Begleiteten Fahren erhebliche Wirksamkeit attestiert hatte.
 
Bin zwar kein Jurist, aber bei dem hier immer wieder zitierten erstmaligen "Anzeigen" bzw. "Ausweisen" solcher Wege/Pfade können doch eigentlich nur die Plattformen gemeint sein. Auch wenn es der Einzelne dort einträgt oder hochlädt ist es letztendlich doch immer die Plattform, die es dann im Netz sichtbar macht bzw. zum Download bereitstellt.

In der Praxis dürfte es darauf hinauslaufen, dass der Eigentümer sich an die Plattform wenden muss, um eine Löschung seiner Meinung nach unberechtigt eingetragener Wege zu fordern. Im Prinzip ja nix anderes wie bei Bewertungsplattformen, bei denen sich ja auch der Bewertete selbst darum bemühen muss, seiner Meinung nach unwahre Bewertungen entfernen zu lassen.
Das steht aber so nicht drin im Entwurf. Da steht, dass das Mapping verboten ist und nichts von einer Pflicht, dass die Plattformen nur reaktiv tätig werden müssen.

Wenn Du in OSM eine neue Route auf einem geschotterten Weg neu einträgst, kannst Du sicher sein, dass Dir nichts passiert.
Die meisten Wege sind aber nicht geschottert. z.B. auch der nicht weit von meiner Haustür entfernt, den schon die Römer vor 2.000 Jahren genutzt haben.

Denn das ist ein Weg im Sinne des Gesetzes.
Wenn Du in OSM eine neue Route einträgst, die eine Rückegasse/Wildwechsel/frische Trampelpfade etc. verwendet, dann verstößt Du gegen §33.
Denn das ist KEIN Weg im Sinne des Gesetzes.
Das ist keine Zensur, sondern Anwendung von (zukünftigem) Recht.
Das ist ein Bullshitparagraph, der weder umsetzbar noch kontrollierbar ist. Ich will mal hoffen, der wird kein zukünftiges Recht.

Ihr unterschätzt, dass die Experten nicht gehalten sind, ein sinnvolles Gesetz abzuliefern, sondern eins, das die Interessen des Auftraggebers widerspiegelt. Und das erledigen sie regelmäßig ziemlich effizient und so, dass es im Zweifel erst von letztinstanzlichen Gerichten gestoppt werden kann.
Wer so etwas wie das Mappingverbot, das wir gerade diskutieren in einen Gesetzesentwurf schreibt, der hat Null Ahnung wie solches Kartenmaterial entsteht und wer das was von wo aus macht. Das hat nichts damit zu tun, ob irgendeine Lobby etwas will. Wer Luftschlösser in Gesetze schreibt oder ggfs einen gigantischen Kollateralschaden für alltägliche Nutzung, die nichts auch nur im entferntesten mit Wald zu tun hat in Kauf nimmt ist kein Experte für irgendwas.
 
Und damit hast Du dich disqualifiziert, denn das Bundeswaldgesetz legt fest, was Wald ist.
Wenn Du Dich auskennen würdest, würdest Du das auch wissen.
Das ist mir schon klar. Und zeigt doch die ganze Problematik, dass es gar nicht um den Wald im eigentlichen Sinne und um Naturschutz geht, sondern -ganz im Gegenteil- darum, das nicht komerzielle Betreten/Nutzen des "Waldes" durch Erholungssuchende und Sport treibende einzuschränken.
Btw., dass das Bundeswaldgesetzt, mitgeschrieben durch den Waldschrat-Lobby-Verein, das Kind nicht beim Namen, der eigentich "Baumplantage" heißen müsste, nennt, ist doch logisch. Das macht die Sache aber nicht richtiger.
 
Das steht aber so nicht drin im Entwurf. Da steht, dass das Mapping verboten ist und nichts von einer Pflicht, dass die Plattformen nur reaktiv tätig werden müssen.
Na ja, streng genommen steht in dem Entwurf über die Rechte und Pflichten, wer also wie und wann aktiv werden muss, gar nix dazu drin. Vielmehr soll die Ausgestaltung den Ländern überlassen werden.
 
Na ja, streng genommen steht in dem Entwurf über die Rechte und Pflichten, wer also wie und wann aktiv werden muss, gar nix dazu drin. Vielmehr soll die Ausgestaltung den Ländern überlassen werden.
Das hier in § 33 Abs. 3

"Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

macht die erstmalige digitale Anzeige von der Zustimmung des Waldbesitzers und der Genhemigung der zuständigen Behörde abhängig.

Die Länder können nach § 33 Abs. 4 nicht die Folgen von Verstößen weiter ausgestalten, sondern nur das Genehmigungsverfahren:

"Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu genehmigen, abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist."

Wer bei Verstoß handelt, ist in § 37 Abs. 2 geregelt:

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Wo war das? Pullach ist das Nachbarkaff, da komm ich auf dem Weg nach München immer durch und kenne da eigentlich alles. Hinter der ehemaligen BND Zentrale wurde massiv abgeholzt und im EON Wald vor meiner Haustür wurde von United Initiators einiges abgeholzt wegen der geplanten Erweiterung des Firmengeländes. Da ist aber kein Isartrail auch nur in der Nähe.
Es gibt ja nicht DEN Isartrail, sondern zig dutzende, die kreuz und quer durch das Isartail gehen. (übrigens bis Wolfratshausen):
Wo da? Südlich von Grünwald ist doch mit der Sperrung der Trails auch schon so langsam vorbei, da durfte man nur nahe am Ufer nirgends lang fahren, das war aber schon ewig so und ist auch zum Schutz der Brutgebiete gut und richtig.
Nicht am Ufer, der für die Vögel gesperrt ist (was auch ok ist), sondern unterhalb der Römerschanze. Wenn man von München aus kommend den steilen Weg am Abhang runter fuhr, kam man in viele kleine "Bergle und Trails", die nun alle weg sind.
Auf der anderen Isarseite ist es wohl unser lokaler BUND-Vorsitzenden-Schwiegersohn, der da immer durchwütet und alles abbaut, was anderen hinbauen.

Aber für mich gehen die Isartrails von der Marienklausenbrücke bis zur Grünwalder Brücke bzw danach ist doch eigentlich kaum mehr eine Diskussion um Verbote.
Ähm... die Isartrails fangen südlich der Grünwalder Brücke überhaupt erst so richtig an. Davor ist nur Geplänkel zum warmfahren. ;)
Es geht mir nicht um die Trails, sondern um den Forstweg daneben, teils sogar mit relativ neuer Asphaltdecke, die eine recht taugliche Ausflugsstrecke für Familien und Pendelstrecke war bzw. ist. Da war jahrelang alles fett verbarrikadiert, mit Riesenbaumstämmen über die komplette Wegesbreite, verknotet mit Absperrgittern und versehen mit Riesenwarn- und Verbotsschildern, sodass man wirklich nicht vorbeigekommen ist ohne ins Unterholz zu fahren. Mit Kinderanhänger keine Chance - und ja, das war eine von uns häufig genutzte Strecke mit den Kids.
Das hat eh niemand verstanden, daß sie einfach den offiziellen Radweg verrammelt haben und ihn dann gefühlt 10 Jahre lang so stehen liessen. Ich bin davon ausgegangen, dass diese rot-weissen Absperrbarrikaden von Grünzeug überwuchert wird und dann in späteren Jahrhunderten für Archäologen interessant sein wird. Ähnlich den lokalen Historikern, die das Areal vom alten Höllriegel entdeckt haben und vorsorglich gleich mal den Isartrail dran vorbei gesperrt haben. Ist aber mittlerweile alles wieder verschwunden, ebenso die Informationstafeln zur Künstlerkolonie Höllriegelskreuth. Hat vermutlich keine Sau interessiert. 😅
Der Hang ist da 20-30m Weg, selbst wenn der halbe Hang wegrutschen würde, wäre da keine Gefahr.
Reine Haftungsfrage. Deshalb abgesperrt. Durchfahrt ist ja nicht verboten, sondern es wird gewarnt. Die Isarbiker "nehmen die Warnung zur Kenntnis" und gut ist's... 🙃
 
Das hier in § 33 Abs. 3

"Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

macht die erstmalige digitale Anzeige von der Zustimmung des Waldbesitzers und der Genhemigung der zuständigen Behörde abhängig.

Die Länder können nach § 33 Abs. 4 nicht die Folgen von Verstößen weiter ausgestalten, sondern nur das Genehmigungsverfahren:

"Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu genehmigen, abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist."

Wer bei Verstoß handelt, ist in § 37 Abs. 2 geregelt:

Anhang anzeigen 1353169
Tja, die meisten Trails werden aber automatisch per Bilderkennungs-Software und Satellitenphotos erstellt. Manche danach vielleicht händisch korrigiert, aber bei der Masse an Wegen und Pfaden geht das gar nicht.
Komoot & Co. kriegen die Karten ja im Paket zum kaufen und machen die nicht selbst. Soweit meine Kenntnis.
 
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