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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.

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Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?

Was ist euere Meinung zum Entwurf?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes & Radfahren: Bald Komoot & Co. im Wald ausschalten?
Nicht der Waldbesitzer schaut nach, sondern eine Behörde wird involviert und soll beurteilen.

Per Heat Map?

Sorry 🫣
 
Der Waldbesitzer hat damit jedenfalls eine Behörde, an die er sich wenden kann und die ihm hilft. Das hat er bisher nicht. Wie sich das in der Praxis bewährt wird man sehen, aber ich würde das nicht von vornherein abtun. Wenn Du bei Kleinanzeigen&Co. das bei Dir geklaute Zeug oder bei Amazon das Dein Patent oder Deine Marke verletzende Zeug siehst, hilft Dir auch eine Behörde. Klauen oder Patent-/Markenverletzung sind halt schon verboten, Hochladen von Querfeldeinaktivitäten noch nicht.

Die Behörde beurteilt auch nicht, die frägt den ersten Hochlader ab. Klagen kann dann der Waldbesitzer. Ich wette, wenn bei Euch hier ein entsprechendes Behördenschreiben mit einer Anfrage einginge, wären zwei Stunden später die entsprechenden Nutzerdaten von IP-Adressen über E-Mail bis Einlogdaten bei ebendieser Behörde. Bei Komoot&Co. genauso.
 
Die Behörde beurteilt auch nicht, die frägt den ersten Hochlader ab. Klagen kann dann der Waldbesitzer. Ich wette, wenn bei Euch hier ein entsprechendes Behördenschreiben mit einer Anfrage einginge, wären zwei Stunden später die entsprechenden Nutzerdaten von IP-Adressen über E-Mail bis Einlogdaten bei ebendieser Behörde. Bei Komoot&Co. genauso.
Ja und? Dann wurde derjenige ermittelt, der diesen einen Track erstellt hat.
Was soll das beweisen?
Denn wie soll gleichzeitig festgestellt werden, dass nicht zuvor jemand die gleiche Strecke abgefahren und schon zu einem früheren Zeitpunkt einen Track erstellt und hochgeladen hat?
 
Ja und? Dann wurde derjenige ermittelt, der diesen einen Track erstellt hat.
Was soll das beweisen?
Denn wie soll gleichzeitig festgestellt werden, dass nicht zuvor jemand die gleiche Strecke abgefahren und schon zu einem früheren Zeitpunkt einen Track erstellt und hochgeladen hat?
Der Entwurf liefert - wenn er so kommt - die gesetzliche Fiktion, dass der erste Hochlader einen Weg anlegt und verbietet das. Damit kann letzlich der Waldbesitzer den ersten ermittelten Hochlader verklagen. Der kann natürlich Gegenbeweis antreten, dass er nicht der erste war. Entscheiden werden die Gerichte, nicht die Forstbehörde, Staatsanwaltschaft oder wer auch immer die Ermittlung auf der Plattform am Ende übernimmt.
 
Wenn eine Behörde berechtigtes Interesse hat wg. Rechtsverstoß? Das klappt doch nicht mal mit dem Bankgeheimnis, sich dahinter vor den Ermittlungsbehörden zu verstecken.
Das mit dem Datenschutz ist immer eine Abwägungssache. Wenn aber wegen Pillepalle wie einer angeblich falschen Wegebenutzung im Wald schon Datenschutz und dergleichen ausgehebelt wird, dann befinden wir und schon weit jenseit der Roten Linie auf dem Weg nach China und Nordkorea. Diese ganze IP-Adress-Auskunft war bisher nur für schwere Straftaten gedacht und eingerichtet. Selbst die Nachforschung wegen Raubmordkopierern war und ist heftigst umstritten.
 
"Was nützt ein solcher Artikel, wenn es in der Schweiz nicht verboten ist, inoffizielle Trails in Deutschland auf einer Online-Plattform zu veröffentlichen?"
Das wird sicher spannend. Man kann auch Schweizer vor deutschen Gerichten auf Schadenersatz verklagen. Es gibt jedenfalls den Gerichtssand am Ort der unerlaubten Handlung. Der Weg wird ja in Deutschland angelegt, egal wo hochgeladen wird. Ob die Schweiz Schadenersatztitel für Delikte durchsetzt, die in der Schweiz keine sind, weiß ich jetzt&hier nicht.
 
Das mit dem Datenschutz ist immer eine Abwägungssache. Wenn aber wegen Pillepalle wie einer angeblich falschen Wegebenutzung im Wald schon Datenschutz und dergleichen ausgehebelt wird, dann befinden wir und schon weit jenseit der Roten Linie auf dem Weg nach China und Nordkorea. Diese ganze IP-Adress-Auskunft war bisher nur für schwere Straftaten gedacht und eingerichtet. Selbst die Nachforschung wegen Raubmordkopierern war und ist heftigst umstritten.
Schreddern im Wald, wo kein Weg ist, ist für Waldbauern nicht gerade Pillepalle. Der Entwurf verbietet das. Es funktioniert nicht, sich bei Rechtsverstoß hinter Datenschutz zu verstecken.
 
Schreddern im Wald, wo kein Weg ist, ist für Waldbauern nicht gerade Pillepalle. Der Entwurf verbietet das. Es funktioniert nicht, sich bei Rechtsverstoß hinter Datenschutz zu verstecken.
Falschparken auf dem Radweg, überholen ohne Abstand und dergleichen ist für mich auch keine Pillepalle und dennoch wird hier der Datenschutz höher gewichtet, deshalb darf man kein Bilder und Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen.

Also ist es im Vergleich zu schweren Straftaten halt doch Pillepalle, genauso wie das hochladen eines Tracks wo einer behauptet da wäre einer falsch gefahren (was erstmal nur eine Behauptung ist). Nur für ersteres waren solche Auskünfte vorgesehen.
 
Falschparken auf dem Radweg, überholen ohne Abstand und dergleichen ist für mich auch keine Pillepalle und dennoch wird hier der Datenschutz höher gewichtet, deshalb darf man kein Bilder und Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen.

Also ist es im Vergleich zu schweren Straftaten halt doch Pillepalle, genauso wie das hochladen eines Tracks wo einer behauptet da wäre einer falsch gefahren (was erstmal nur eine Behauptung ist). Nur für ersteres waren solche Auskünfte vorgesehen.
Du darfst solche Aufnahmen aber den Ermittlungsbehörden zukommen lassen. Da gibt es z.B. hier in Frankfurt beim Ordnungsamt eine ganz offizielle Webadresse wo du Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr (z.B. Parken auf Fuß- oder Radwegen) anzeigen kannst. Es besteht die Möglichkeit Bilder der Anzeige hinzuzufügen und ist für eine effektive Verfolgung des Verstoßes notwendig. Ob es dann tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Sache, liegt im Ermessensspielraum der Behörde und du wirst es nie erfahren.

Aufnahmen bei zu dichtem Überholen sind kein ruhender Verkehr und dafür wäre dann die Polizei zuständig. Auch dort kannst du mit unterstützendem Bildmaterial anzeigen (ggf. Internetwache).

Was man nicht darf, ist z.B. einen Rachefeldzug in den asozialen Medien starten (Veröffentlichung). Und das ist auch gut so!
 
... veröffentlichen.
Das ist der Punkt hier.
Nur für ersteres waren solche Auskünfte vorgesehen.
Ich glaube, Du verwechselt das mit der Datenspeicherung durch einen Provider, der den kompletten Traffic protokolliert. Hier geht es ja nicht um die Frage, welche Websites von irgendeiner IP-Adresse aus besucht werden, sondern wer wann einen bestimmten Datensatz auf einer bestimmten Website hochgeladen hat.

Dashcams sind mW dort ein Problem, wo dauernd gefilmt wird, so dass sich auf der Straße keiner mehr sicher sein kann, ob er nicht gerade verewigt wird. Kameras, die laufend überschreiben und so nur die letzten Momente vor dem Crash speichern, sind mW kein Problem mehr.

Das mit der Behauptung, da wäre einer falsch gefahren, läuft dann nach normalem Beweisrecht. Wo vorher schon ein angelegter Weg war, ist man vom Haken.
 
Von welcher Sonderschule haben sie dich denn geschmissen?
'Waldschrat' - Ton vergriffen - Dir geht's doch nicht mehr gut.
Aha noch so einer...
Bei dem Hinweis auf den guten Ton täte Ihnen ein wenig Selbstreflektion sehr gut.
Aber keine Panik, ich bin eigentlich ein ganz lieber.

Aber warum Sie hier Menschen mit Förderbedarf als negatives "Bild" heranziehen wissen nur Sie ganz allein. Ich persönlich finde das sehr schäbig und charakterlos.
 
Komoot & Co. haben doch die Zeitstempel der hochgeladenen Touren und können den frühesten suchen, wenn man sie zwingt, samt IP-Adresse/Benutzerdaten. Das ist sicher der einfachste Teil des Ganzen.
Den Fall zieht dir in Karlsruhe aber mal ordentlich jemand gerade..

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen die Störung des Rechts des Eigentümers... Ich sehe da Juristen sich ins Fäustchen lachen
 
Der Entwurf liefert - wenn er so kommt - die gesetzliche Fiktion, dass der erste Hochlader einen Weg anlegt und verbietet das. Damit kann letzlich der Waldbesitzer den ersten ermittelten Hochlader verklagen. Der kann natürlich Gegenbeweis antreten, dass er nicht der erste war. Entscheiden werden die Gerichte, nicht die Forstbehörde, Staatsanwaltschaft oder wer auch immer die Ermittlung auf der Plattform am Ende übernimmt.
Du verdrehst da die unschuldsvermutung, nicht der angeklagte muss beweisen, dass er nicht der erste war, sondern der Kläger muss beweisen, dass der Angeklagte tatsächlich der erste war. Na viel spaß, nur weil xy auf der Plattform z der erste war, ist er noch lange nicht sicher der erste der das Ding überhaupt digital hochlädt..
 
Den Fall zieht dir in Karlsruhe aber mal ordentlich jemand gerade..

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen die Störung des Rechts des Eigentümers... Ich sehe da Juristen sich ins Fäustchen lachen
Da werden sich genug Juristen ins Fäustchen lachen, bis das ausgefochten ist. Hochladen von Verbotenem im Endeffekt problemlos wg. Recht auf informationelle Selbstbestimmung sehe ich allerdings auch nicht als sehr wahrscheinliches Ergebnis der ganzen Diskussion..
 
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