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Neues Rose Reveal Plus 2023: E-Rennrad-Premiere mit Mahle X20

Neues Rose Reveal Plus 2023: E-Rennrad-Premiere mit Mahle X20

Das neue Rose Reveal Plus markiert den Einstieg der Bocholter ins E-Rennrad-Segment. Auf Basis seines komfortablen Endurance-Modells baut der Direktanbieter ein leichtes Rennrad mit dem neuen Mahle X20-Hinterradnaben-Motor, das für 3.999 € in den Markt kommt.

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Neues Rose Reveal Plus 2023: E-Rennrad-Premiere mit Mahle X20

Was sagt ihr zur E-Rennrad-Premiere aus Bocholt – ein gelungener Auftakt?
 
Wohnung ist wieder was anderes. Das Laden sollte immer unter Aufsicht passieren, was im Keller eher nicht möglich ist. Und es muss klar sein, dass die Feuerversicherung das abdeckt, sonst kann das teuer werden.

E-Autos brennen auch mal, stimmt. Aber die Akkus werden nicht so schnell beschädigt wie am Bike und haben vielleicht auch einen andere Qualität. Ist aber reine Spekulation von mir.
 
Was für ein Blödsinn, ich kann mir auch nicht vorstellen, das solche Klauseln überhaupt rechtens sind.
Leider gibt es da viele gerichtliche Einzelfallentscheidungen, nach denen das meist rechtens ist.
Die Begründungen der Gerichte sind aber oft „seltsam“.
Hm. Ich weiß von zwei Fällen im Umfeld, wo so ein Akku gebrannt hat. Das ist dann kein Spaß.
Wenn er im Fahrradkeller oder Kellerabteil brennt, wo es erstmal niemand bemerkt ist es auch nicht besser.
Außerdem nimmt man ja normalerweise nur den Akku mit in die Wohnung. Nicht herausnehmbare Akkus sind doch eher selten.

Zudem habe ich noch nie in meinem Umfeld von einem brennenden Akku gehört. Und das, obwohl ich 1x die Woche in meinem Stammladen bin und wir bei einem Kaffee Fahrrad-Smalltalk austauschen.
 
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Leider gibt es da viele gerichtliche Einzelfallentscheidungen, nach denen das meist rechtens ist.
Die Begründungen der Gerichte sind aber oft „seltsam“.

Wenn er im Fahrradkeller oder Kellerabteil brennt, wo es erstmal niemand bemerkt ist es auch nicht besser.
Außerdem nimmt man ja normalerweise nur den Akku mit in die Wohnung. Nicht herausnehmbare Akkus sind doch eher selten.
Hast du zufällig was zum lesen darüber, ich konnte leider nichts finden.
 
Ist schon länger her, dass ich mal danach gesucht habe.
Aber ich habe gerade in der Suchmaschine „fahrrad nicht in die wohnung“ probiert, da kommen imho ganz gute Treffer.
Da geht es eigentlich nur um Fahrrad allgemein und nicht um E-Bikes. Und um den Keller geht es auch nicht.
 
Da geht es eigentlich nur um Fahrrad allgemein und nicht um E-Bikes. Und um den Keller geht es auch nicht.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man wirklich einfach mal nichts schreiben, anstatt sich hier zu blamieren.

Als Vermieter kann man schon jetzt Regelungen für normale Fahrräder treffen, ob und wie diese in der Immobilie verwahrt werden dürfen.

Und es hat schon seinen Grund, warum e-Bikes zunehmend verbannt werden. Die Brandfälle nehmen zu, weil es mehr eBikes gibt. Als Vermieter kann man sich sogar strafbar machen, wenn die Bausubstanz bzw. der Feuerschutz nicht an Stellen ausreichend, wo mit einem Brand gerechnet werden kann.

Und bevor noch komplizierte Regelungen bzgl. feuerfeste Aufladetaschen für die Akkus schaffen ... bzw. bei vielen Rädern geht das ja nicht einmal.
 
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man wirklich einfach mal nichts schreiben, anstatt sich hier zu blamieren.

Als Vermieter kann man schon jetzt Regelungen für normale Fahrräder treffen, ob und wie diese in der Immobilie verwahrt werden dürfen.

Und es hat schon seinen Grund, warum e-Bikes zunehmend verbannt werden. Die Brandfälle nehmen zu, weil es mehr eBikes gibt. Als Vermieter kann man sich sogar strafbar machen, wenn die Bausubstanz bzw. der Feuerschutz nicht an Stellen ausreichend, wo mit einem Brand gerechnet werden kann.

Und bevor noch komplizierte Regelungen bzgl. feuerfeste Aufladetaschen für die Akkus schaffen ... bzw. bei vielen Rädern geht das ja nicht einmal.
Warum blamieren? Ich habe meine Sichtweise hier gesagt und bin ja für alles offen. Bis jetzt konnte aber niemand mit einer Quelle dienen, wo so ein Verbot bestätigt wird. Für Fahrräder muss es laut Gesetzgeber sogar eine Abstellmöglichkeit geben. Wenn der Vermieter dieses im Haus untersagt, dann muss er für eine zumutbare alternative sorgen, was immer das auch heißen mag.
 
Man sollte die E-Bikes direkt an den Windrädern aufladen.
Gibt ja mittlerweile genügend.
Die Suche nach dem Anschluss ist gegebenenfalls zeitraubend.
Da sollte unser Wirtschaftsminister für einen Standard sorgen.
 
Was für ein Blödsinn, ich kann mir auch nicht vorstellen, das solche Klauseln überhaupt rechtens sind.

Aus eigener Erfahrung:

Unser Unternehmen ist in einem Wirtschaftsgebäude im 2. Stock mit mehreren Büros eingemietet, so ungefähr die Hälfte des rechten Flügels die andere Hälfte gehört einem Vertrieb für Gasflaschen). Da ich die 10km ins Büro immer mit dem Rad fahre mit dem ich dann trainieren gehe auch ins Büro fahre, nehme ich das in den 2. Stock mit und da ist eine Ecke nebn dem Büro mit Steckdose. Für mich praktisch, dort lade ich dann DI2 oder Wattmessung.
Eines Tages im Herbst kommt der Hausmeister rein, ich dürfe mein Rad nicht mehr laden.
Frag ich warum.
Wegen Brandschutzverordnung.
Ist Schutzkleinspannung.
...
Bis ich irgendwann kapiert habe, dass der geglaubt hat ich lade da ein E-Bike. Habe ich ihm dann kurz erklärt dass dem nicht so ist, meine Kollegen hatten natürlich was zum Lachen.

Geladen habe ich meine SRM X-Power am Crosser.

Zu deiner Frage wegen Elektroautos und Tiefgarage. Bei uns ist zBsp bei nichtbelüfteten Garagen das Parken mit LNG Autos verboten. Wer weiß vielleicht kommt da was, auf der anderen Seite geschiehts eher selten und... Lobbyismus ist auch so ein Thema. Wobei E-Autos Lade(Temperatur)überwachung sicher auch am Akku haben, wird das bei E-Bikes wenn überhaupt Minimalprinzip sein.
 
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Aus eigener Erfahrung:

Unser Unternehmen ist in einem Wirtschaftsgebäude im 2. Stock mit mehreren Büros eingemietet, so ungefähr die Hälfte des rechten Flügels die andere Hälfte gehört einem Vertrieb für Gasflaschen). Da ich die 10km ins Büro immer mit dem Rad fahre mit dem ich dann trainieren gehe auch ins Büro fahre, nehme ich das in den 2. Stock mit und da ist eine Ecke nebn dem Büro mit Steckdose. Für mich praktisch, dort lade ich dann DI2 oder Wattmessung.
Eines Tages im Herbst kommt der Hausmeister rein, ich dürfe mein Rad nicht mehr laden.
Frag ich warum.
Wegen Brandschutzverordnung.
Ist Schutzkleinspannung.
...
Bis ich irgendwann kapiert habe, dass der geglaubt hat ich lade da ein E-Bike. Habe ich ihm dann kurz erklärt dass dem nicht so ist, meine Kollegen hatten natürlich was zum Lachen.

Geladen habe ich meine SRM X-Power am Crosser.
Ein Büro ist etwas anderes als eine Mietwohnung. Ein E-Bike wäre außerdem auch Schutzkleinspannung. Könnte auch sein das es ihm um das abzwacken des Stromes ging. Am Ende ist ein E-Bike Akku genau das gleiche wie der im Handy, E Zigarette und und und.
 
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Ein Büro ist etwas anderes als eine Mietwohnung. Ein E-Bike wäre außerdem auch Schutzkleinspannung. Könnte auch sein das es ihm um das abzwacken des Stromes ging. Am Ende ist ein E-Bike Akku genau das gleiche wie der im Handy, E Zigarette und und und.

Du wirst Probleme beim Lagern sowie beim unbeaufsichtigen Laden bekommen, weiters allgemein zu Brandschutz und die im Nachtrag verwiesene VdS 3883 die sich damit befasst.

Ich habe jetzt wegen Bildern von Ebikeladegeräten gesucht, aber nur das Symbol für Schutzisolierung darauf gefunden zBsp der Bosch Standard sowie Fast Charger (Seite 15) Vielleicht liegts am möglichen Verschmutzungsgrad (die haben auch eine IP40 Zertifizierung siehe S41), vielleicht ist bei der doppelten Isolierung gespart worden, jedenfalls wie man sieht reichen die 36V nicht für eines der beiden Symbole aus laut TAEV oder wer bei euch zuständig ist, aber von den Normen etc kochen wir idR die gleiche Suppe).

Jetzt weiß ich mehr über E-Bike Ladegeräte als es mir recht ist... danke ;) !
 
Ihr redet doch aneinander vorbei.
Aus dem Ladegerät kommt Schutzkleinspannung. Das Gerät selber darf die entsprechende Markierung aber nicht tragen, da es ja an Netzspannung angeschlossen wird.
 
Du wirst Probleme beim Lagern sowie beim unbeaufsichtigen Laden bekommen, weiters allgemein zu Brandschutz und die im Nachtrag verwiesene VdS 3883 die sich damit befasst.

Ich habe jetzt wegen Bildern von Ebikeladegeräten gesucht, aber nur das Symbol für Schutzisolierung darauf gefunden zBsp der Bosch Standard sowie Fast Charger (Seite 15) Vielleicht liegts am möglichen Verschmutzungsgrad (die haben auch eine IP40 Zertifizierung siehe S41), vielleicht ist bei der doppelten Isolierung gespart worden, jedenfalls wie man sieht reichen die 36V nicht für eines der beiden Symbole aus laut TAEV oder wer bei euch zuständig ist, aber von den Normen etc kochen wir idR die gleiche Suppe).

Jetzt weiß ich mehr über E-Bike Ladegeräte als es mir recht ist... danke ;) !
Es ging aber eigentlich erstmal um das Verbot des Abstellens im Keller und der Wohnung.
 
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