B
bofh
Schade, daß wir hier keinen rechtlichen Anspruch auf verständliche Rechtschreibung und halbwegs sinnvolle Interpunktion haben.MacGyver schrieb:hy
so nach 2 monaten hab ich mein Hinterrad immer noch nicht der Lden ruft nicht an. Ich wollt jetzt mal wissen ob ich rechtlich gesehen anspruch habe das er mir des Geld für das Rad zurück gibt wenn er es nicht reparieren kann, oder ob ich sont irgend ein anspruch habe. Ich will ja nur meine Hinterrad und er bekommt die speiche nicht, hat der händler ne gesetzliche frist wie lang er brauchen darf.
Zu Deinen Fragen:
1. Definitive Auskünfte kann Dir die Verbraucherzentrale geben.
2. Allgemein ist mir aber bekannt, daß der Vertragspartner (Dein Händler) Deine Aufträge innerhalb einer "angemessenen" Frist zu erledigen hat. Hat er Dir bei der Reparaturannahme nicht gesagt, wie lange das voraussichtlich dauert? Setze ihm (am besten schriftlich) eine Nachfrist, nach deren Verstreichen Du vom Vertrag zurücktrittst. Aber wie gsagt - am besten kann Dir da die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Hth,
E.:wq