Dann solltest Du aber bitte einen StGB-Paragraphen über Betäubungsmittel nehmen, das passt besser. Und auch da ist es erst einmal nicht gut, wenn Du welche bei Dir hast. Auch da gibt es aber "Grenzwerte", unter denen das Gericht von einer Bestrafung absehen kann. Aber grundsätzlich ist der Beweis der Staatsanwaltschaft erst einmal, dass Du welche bei Dir hattest. Nun kannst Du höchstens versuchen, zu beweisen, dass ein Cop Dir welche zugesteckt hat, um Dich aus dem Verkehr zu ziehen, oder ähnliches.
Du hast meinen Punkt nicht verstanden. Es ging wie geschrieben um die Unterscheidung zwischen objektivem ("von außen erkennbar") und subjektivem ("innere Einstellung zur Tat") Tatbestand. Ist aber vermutlich für Nicht-Juristen etwas weniger offensichtlich....
Deshalb analog zum Dopingfall:
Objektiver Tatbestand: Es werden Substanzen in Deinem Körper gefunden, die als Doping zu bezeichnen sind. Mit ziemlich hoher Sicherheit beim Fund auch tatsächlich vorhanden (Ausnahme verunreinigte Proben etc.)
Subjektiver Tatbestand: Hab ich/ein anderer die mit meinem Wissen oder zumindest meinem fahrlässigen Nichtwissen in meinen Körper bekommen.
Baumann wurde exakt weil letzteres nicht nachweisbar war in Deutschland freigesprochen. Dass der Nachweis, dass der subjektive Tatbestand erfüllt ist, natürlich wesentlich schwieriger ist, darüber brauchen wir doch nicht weiter diskutieren. Nur ist es offenkundig eine Benachteiligung des Athleten, wenn man ihn ausschließlich auf Grund des objektiven Tatbestand verurteilen würde. Deshalb nochmals:
"Beweislastumkehr womöglich eine Menschenrechtsverletzung
Nicht minder überraschend wirkte für Experten die Sicherheit, mit der die WADA in ihrer Erklärung beteuerte, das Prinzip der sogenannten Strict Liability, der Beweislastumkehr, verletze die Rechte des Athleten nicht. Der organisierte Sport behauptet, die Beweislastumkehr sei für ihn zur Ahndung von Doping unerlässlich, da er mangels vergleichbarer strafprozessualer Mittel nicht in der Lage sei, Vorsatz und Schuld eines Athleten wie im Strafrecht nachzuweisen. WADA-Generaldirektor Niggli sagte der ARD: "Im Anti-Doping-Bereich bedeutet Strict Liability einfach, dass der Athlet erklären muss, wie die Substanz in seinen Körper gelangt ist, sobald ein Ergebnis aus dem Labor vorliegt. Ich denke, dass das System fair ist, ich denke, dass das System viele Sicherheitsvorkehrungen bietet, eine Menge Möglichkeiten, um kontextuelle Elemente zu berücksichtigen, und die Wissenschaft entwickelt sich weiter." In ihrer Erklärung hatte die WADA vermeldet: Es gebe "einen Spielraum für einen Sportler, der nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft".
Die WADA will dieses System offenbar unbedingt verteidigen, obwohl in der ARD-Dokumentation deutlich gemacht wurde, dass es Fälle geben kann, in denen die Beweislastumkehr womöglich eine Menschenrechtsverletzung darstellt: immer dann, wenn der Athlet, etwa wegen einer nicht bemerkten Sabotage, gar nicht wissen kann, wie eine Substanz in seinen Körper gelangt ist. "Dass der Athlet seine Unschuld beweisen muss in einem Bereich, wo es wirklich um Substanzen geht, die in minimalen Konzentrationen vorkommen, ist unfair. Man braucht Ärzte und eine Studie, um überhaupt herauszufinden, um was es geht", sagt der Sportrechtler Lehner, "der Athlet ist nur der kleine Athlet. Die WADA hat ja immerhin Labore und Wissenschaftler im Hintergrund. Der Athlet steht an der Wand. Es ist schlichtweg gegen die Menschenwürde, wenn der Athlet beweisen muss, warum eine Substanz in minimalen Mengen in seinem Körper ist." "