kabrueggen
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Falsch. Wenn der geschädigte bereits einen Titel hat, dann tragen die Kosten die Unfallverursacher.Hat er ja anscheinend. Aber eben auf eigene Kosten.
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Falsch. Wenn der geschädigte bereits einen Titel hat, dann tragen die Kosten die Unfallverursacher.Hat er ja anscheinend. Aber eben auf eigene Kosten.
Ihr schmeißt hier Begrifflichkeiten wahllos durcheinander.Falsch. Wenn der geschädigte bereits einen Titel hat, dann tragen die Kosten die Unfallverursacher.
Genau aus diesem Grund werdenIm Endeffekt meinte er zu mir, dass er mit seinen Aussagen und dem Gutachten potenziell für alles haftet. Würde er also zum Beispiel den Lenker als verkehrstauglich anerkennen und ich habe ein paar Wochen später mit genau diesem Lenker einen Unfall, weil dieser doch nicht in Ordnung war, dann wäre er wohl dran...
Was erwartest Du dann hier vom Forum?
Bei einem Radfahrerunfall ist der Gegner ggf. überhaupt nicht versichert. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben.Hatte auch einen Unfall (unverschuldet, Rad gegen Rad, keine Polizei) und eine Frage dazu:
Muss man warten, bis sich die Versicherung des Unfallverursachers (der sich für den Unfall verantwortlich sieht) meldet...
Stimmt.Also ich verstehe nicht weshalb man bei einem unverschuldeten Unfall keine Polizei und Anwalt einschaltet.
Wenn der Unfallverursacher es später abstreitet,was dann?
Vor was habt ihr Angst?
Gut gefunden.Zur Frage Kostenerstattung bei Beschädigung eines Carbonrahmens gibt es eine Entscheidung des LG Traunstein, dass der Geschädigte bei wirtschaftlichem Totalschaden trotzdem die Kosten für eine erheblich teurere Reparatur als Schaden geltend machen kann, da ihm der Erwerb eines gebrauchten Rennrades mit Carbonrahmen nicht zumutbar sei. Das OLG München hat das in 2. Instanz aufgehoben und nur den Totalschaden zugesprochen. Die betreffenden Passagen:
LG Traunstein:
Der Kläger kann Erstattung der Reparaturkosten verlangen, da ihm nicht zuzumuten ist, ein gebrauchtes Rennrad mit Carbonrahmen, bei dem der Kläger keine ausreichende Kenntnis über eventuelle Vorschädigungen des Carbonrahmens haben wird, als Ersatz zu akzeptieren. Bei Carbonrahmen sind Beschädigungen, anders als bei sonstigen Rahmenwerkstoffen, nicht ohne weiteres erkennbar. Eventuelle Haarrisse, die beispielsweise aufgrund Umfallens des Fahrrades oder eines (auch nur leichten, aber für den Rahmen ungünstigen) Sturzes entstehen können, sind ohne weitere Diagnostik des Rahmens nicht sichtbar. Sie sind jedoch äußerst gefährlich, da sie bei Belastung zu einem plötzlichen Brechen des Rahmens führen können, das nicht vorhersehbar ist.
Der Kläger müsste daher bei Verweis auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis ein gebrauchtes Fahrrad kaufen, bei dem für ihn nicht erkennbar ist, ob es Vorschäden hat.
Dies ist zur Überzeugung des Gerichts nicht zumutbar.
Selbst wenn man den Kläger darauf verweist, dass er überprüfen lassen kann, ob der Rahmen unbeschädigt ist (was letztlich nur durch aufwendige und teure Diagnostik, wohl eine Computertomographie des Rahmens, möglich wäre), übersteigt dies zur Überzeugung des Gerichts das dem Kläger im Rahmen der Schadensregulierung Zumutbare.
Ausgangspunkt ist nämlich, dass der Kläger als Geschädigter so zu stellen ist, wie er ohne den Unfall stünde. Ohne den Unfall hätte der Kläger ein Rennrad mit Carbonrahmen, das er neu gekauft hat und dessen Zustand er genau kennt.
Dieser Zustand ist für ihn wiederherzustellen. Dies ist zur Überzeugung des Gerichts nur durch Ersatz des Rahmens mittels eines neuen Bauteils (Frameset) möglich.
3. Daneben ist zu berücksichtigen, dass ein nennenswerter Gebrauchtmarkt für Fahrräder, die dem des Klägers vergleichbar sind, nicht existiert. Insbesondere sind Rennräder in der vorliegenden Preisklasse individuell für den jeweiligen Fahrer ausgesucht und in Bezug auf die Rahmenspezifikationen, d.h. die Rahmengröße, Rahmengeometrie, d.h. die Längen der Rahmenbauteile (Oberrohr, Unterrohr, Vorbau, Sattelstütze etc.) auf die jeweiligen Proportionen des Fahrers abgestimmt. Es wäre deswegen eher Zufall, wenn ein gebrauchtes Fahrrad mit vergleichbaren Spezifikationen, gleicher Geometrie und vergleichbarem Alter in für den Kläger zumutbarer Nähe auf dem Markt zur Verfügung stehen würde.
(LG Traunstein Endurteil v. 11.5.2018 – 5 O 2804/16, BeckRS 2018, 30654 Rn. 36-42, beck-online).
OLG München:
Damit liegen die vom Kläger geltend gemachten Reparaturkosten weit über 130% des Wiederbeschaffungswertes. Bezüglich der unbeschädigten Teile ging der Sachverständige von einem Restwert von ca. 28,00 € aus, so dass der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts 1.419,60 € beträgt. Im Lichte der obigen Rechtsprechung musste der Kläger daher auf Totalschadenbasis abrechnen und kann nicht die geltend gemachten Reparaturkosten beanspruchen. Insoweit ist die vom Kläger ins Feld geführte, vom Erstgericht geteilte, Begründung, wonach ihm nicht zumuten sei, ein gebrauchtes Rennrad mit Karbonrahmen, bei dem der Kläger keine ausreichende Kenntnis über eventuelle Vorschädigungen des Karbonrahmens haben wird, als Ersatz zu akzeptieren, nicht überzeugend. Das gleiche Risiko hat letztlich auch jeder Geschädigte eines Kraftfahrzeugs, welcher angesichts der oben dargestellten Rechtsprechung auf Totalschadenbasis abrechnen muss. Sofern dieser auch nur den vom Schadensfall erstatteten Betrag zur Ersatzbeschaffung einsetzen kann, ist dieser auch auf den Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs beschränkt. Auch bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug besteht das Risiko, ein Fahrzeug zu erwerben, welches (versteckte) Vorschädigungen, z.B. im Getriebe, aufweist.
(OLG München Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18, BeckRS 2018, 30653 Rn. 12, beck-online)
Ich fand die Argumentation des LG Traunstein auch überzeugend. Zu dem Thema gibts einen aktuellen Aufsatz: Peter, Fahrrad- und E-Bike-Unfälle: Zu den besonderen Aspekten der Schadensregulierung (DAR 2023, 172, beck-online):Das Urteil des OLG München lässt sich damit nicht mehr halten. Ohnehin halte ich den Vergleich zu PKW für gewagt. Ein versteckter Vorschaden bei einem Getriebe mündet eher nicht in einen Personenschaden. Ein gebrochener Rahmen schon.