FirstGeneration
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Ich habe den TE so verstanden, daß es ihm hauptsächlich darum geht, daß der Rahmen durch den Unfall beschädigt sein könnte, und er gern einen neuen hätte.
Grds. gibt es, selbst wenn der Rahmen tatsächlich beschädigt wäre, nur den Zeitwertschaden als Ersatz und in Abhängigkeit davon, wie alt das Rad ist, welcher NP und wie viele km gefahren worden sind, könnte der recht gering sein. (Wäre das Rad neu, dann ca. Zeitwert=Neuwert - hätte der TE wohl geschrieben).
Nach der Schilderung ist der Rahmen wohl nicht offensichtlich beschädigt, was dann wohl schnell ausgefallen wäre (Unfall im Sommer bis jetzt).
Eine Untersuchung jetzt ist mit hohen Kosten verbunden, die der TE zuerst einmal selbst bezahlen muss und nicht weiß, ob bei der Untersuchung überhaupt etwas rauskommen wird. Und selbst wenn man jetzt feststellt, daß der Rahmen irgendwo gebrochen ist, heißt das noch lange nicht, daß dies auch beim Umfall passiert sein muss.
Denn das Argument des Haftpflichtversicherers wird sicherlich dann lauten, daß der Bruch schon lange vorher vorhanden war (was der TE nicht widerlegen kann) oder erst nach dem Unfall im Sommer bis jetzt passiert ist (was der TE auch schwerlich widerlegen kann), so oder so wird der Nachweis jetzt erst etliche Monate später nicht gelingen....
Mein Ratschlag daher (keine Rechtsberatung) - weiterfahren und Haken dran!
(Carbonrahmen halten sehr viel mehr aus, als man denkt und die Drohung mit einem RA löst bei den Versicherern auch nur ein müdes Lächeln aus, da dort auch sehr viele Juristen arbeiten und diese fachlich in ihrem Arbeitsbereich sehr viel besser geschult sind, als der "normale RA". Und dem RA ist es egal, von wem er sein Geld bekommt und für diesen ist der TE auch nur ein "Aktenzeichen"; insoweit RA nur dann, wenn wirklich schlimm....)
Übrigens - das Wochenende Master-CX-WM in Hamburg !!!
Grds. gibt es, selbst wenn der Rahmen tatsächlich beschädigt wäre, nur den Zeitwertschaden als Ersatz und in Abhängigkeit davon, wie alt das Rad ist, welcher NP und wie viele km gefahren worden sind, könnte der recht gering sein. (Wäre das Rad neu, dann ca. Zeitwert=Neuwert - hätte der TE wohl geschrieben).
Nach der Schilderung ist der Rahmen wohl nicht offensichtlich beschädigt, was dann wohl schnell ausgefallen wäre (Unfall im Sommer bis jetzt).
Eine Untersuchung jetzt ist mit hohen Kosten verbunden, die der TE zuerst einmal selbst bezahlen muss und nicht weiß, ob bei der Untersuchung überhaupt etwas rauskommen wird. Und selbst wenn man jetzt feststellt, daß der Rahmen irgendwo gebrochen ist, heißt das noch lange nicht, daß dies auch beim Umfall passiert sein muss.
Denn das Argument des Haftpflichtversicherers wird sicherlich dann lauten, daß der Bruch schon lange vorher vorhanden war (was der TE nicht widerlegen kann) oder erst nach dem Unfall im Sommer bis jetzt passiert ist (was der TE auch schwerlich widerlegen kann), so oder so wird der Nachweis jetzt erst etliche Monate später nicht gelingen....
Mein Ratschlag daher (keine Rechtsberatung) - weiterfahren und Haken dran!
(Carbonrahmen halten sehr viel mehr aus, als man denkt und die Drohung mit einem RA löst bei den Versicherern auch nur ein müdes Lächeln aus, da dort auch sehr viele Juristen arbeiten und diese fachlich in ihrem Arbeitsbereich sehr viel besser geschult sind, als der "normale RA". Und dem RA ist es egal, von wem er sein Geld bekommt und für diesen ist der TE auch nur ein "Aktenzeichen"; insoweit RA nur dann, wenn wirklich schlimm....)
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