• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Verkehrsschildfrage - Gehweg + Radfahrer bitte absteigen

Man hat ja als Elternteil trotzdem Aufsichtspflicht - also alleine nie. Und wenn mit Eltern, sollten sich diese sicher sein, das das Kind das kann. Und wenn die Eltern es für sicherer halten, das das Kind nicht auf dem Gehweg fahren soll, dann darf es auch mit auf die Straße.

Meine Tochter und ich fahren seit letztem Jahr jeden Tag 1,5km in den Kindergarten, wenn das Wetter es zuläßt. Am Anfang war sie 4. Und damit sie es lernt und weil es eben tatsächlich gefährlich bis unmöglich ist, fährt sie da auch ,wo immer es möglich ist, auf der Straße vor mir her. Und das geht gut, inzwischen auch sehr sicher. Nebenbei lernt sie dadurch nicht nur geradeaus fahren sondern auch die Beachtung aller möglichen Vorfahrtsregeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das steht zwar da eindeutig so drin, aber es gibt rechtsgültige, verbindliche Urteile dazu, welche besagen das Eltern da durchaus zugetraut werden darf, das selbst zu beurteilen.

Beim Seitenabstand Auto <-> Rad ist das ja auch nicht anders. In Gesetzen steht das nicht - in der Rechtssprechung ist der aktuell gültige Abstand trotzdem 2m.
 
Das steht zwar da eindeutig so drin, aber es gibt rechtsgültige, verbindliche Urteile dazu, welche besagen das Eltern da durchaus zugetraut werden darf, das selbst zu beurteilen.
Hast Du da Links?
Wenn tatsächlich was anderes gilt (statt dessen, was in der StVO explizit drinsteht), finde ich das ziemlich bekloppt...
(Das Bsp mit dem Seitenabstand ist ja nicht vergleichbar, denn da steht ja ein schwammiger Begriff ("angemessen" o.ä.) drin, welcher durch Urteile präzisiert wird. Bei den Kindern auf der Fahrbahn steht ja nichts schwammiges, was präzisiert werden müsste ("unter 8 müssen")).

Übrigens finde ich eine Altersgrenze von 8 Jahren ziemlich harsch. In anderen Ländern ist die Grenze fürs Befahren von Hauptstraßen zum Bsp bei 6 Jahren, und selbst da gibt es Ausnahmen (in Begleitung Erwachsener OK wenn das Kind das kann). Da steht es denn aber auch so im "Gesetz".
 
Hatte ich auf den ADFC Seiten gefunden und gehe mal davon aus das die keinen Unsinn schreiben. Natürlich ist dann so eine elterliche Entscheidung auch immer wieder streitbar. Ein Gericht kann natürlich im Streitfall jederzeit entscheiden das die Entscheidung der Eltern falsch war.

Für den umgekehrten Fall gibts auch Urteile: Mutter fährt auf dem Radweg (linke Straßenseite) und Kind fährt auf dem Fußweg (auf der rechten Seite). Erstmal Gesetzeskonform, aber das Gericht kam zu der Entscheidung das die Mutter mit auf den Gehweg gemusst hätte in diesem Fall.

Beim Seitenabstand ja übrigens auch - denn auch da heißt es ja "nur in Ausnahmefällen kann darf der Abstand auch geringer sein".
 
Das steht zwar da eindeutig so drin, aber es gibt rechtsgültige, verbindliche Urteile dazu, welche besagen das Eltern da durchaus zugetraut werden darf, das selbst zu beurteilen.

Beim Seitenabstand Auto <-> Rad ist das ja auch nicht anders. In Gesetzen steht das nicht - in der Rechtssprechung ist der aktuell gültige Abstand trotzdem 2m.
Das absurde ist ja eigentlich, das Kinder unter 8 den Gehweg benutzen müssen selbst wenn ein Radweg vorhanden ist - Kinderfahrräder gelten nämlich nicht als Fahr- sondern als Spielzeuge
 
Hatte ich auf den ADFC Seiten gefunden und gehe mal davon aus das die keinen Unsinn schreiben. Natürlich ist dann so eine elterliche Entscheidung auch immer wieder streitbar. Ein Gericht kann natürlich im Streitfall jederzeit entscheiden das die Entscheidung der Eltern falsch war.
...............
Ich glaube vor Gericht deswegen zu stehen ist nicht das Problem, eher die Ursache, bei der das Kind verunfallt ist. Ich glaube da stellt man sich als Eltern doch in Frage, ob man ein 4-5! jähriges Kind im Strassenverkehr nicht doch überfordert hat.
 
...oder wenns von der Schaukel fällt, oder auf dem Fußweg mit ner Oma kollidiert, oder vom viel zu schmalen Fußweg "fällt" und von einem Auto angefahren wird, welches dann nicht mehr bremsen kann...

Ja, man kann sich immer in Frage stellen und man kann sein Kind in Watte packen und gar nicht erst aus dem Haus lassen...
 
§ 2 Abs. 5 StVO stellt unmißverständlich klar:
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern den Gehweg benutzen.
Dem Wortlaut nach eröffnet das Gesetz hier gar keinen "Entscheidungsspielraum".
Jedes Gericht, dem man hier - etwa bei einem Schadensfall - mit "elterlicher Entscheidungsfreiheit" ankäme,
würde erstmal erwidern:
"Diese Entscheidung hat Ihnen der Gesetzgeber bereits abgenommen."

http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
 
Und genauso absurd ist, dass Kinder an jeder Einmündung absteigen und schieben müssen.
Absurd! Absurd sowas als Absurd zu bezeichnen kann ich da nur sagen!
Hast du Kinder?
Kinder können definitiv den Verkehr und Geschwindigkeiten nicht abschätzen. Damit haben schon diverse Erwachsene ihre Schwierigkeiten, viele Frauen genetisch bedingt sowieso (nicht abschätzig gemeint, ist halt so). Wenn Frau da schon Schwierigleiten hat, wieso sollte es dann ein kleines Mädchen können? In dem Alter sind aber auch Jungs nicht anders. Auf jeden Fall hast du scheinbar noch nicht erlebt, was Kindern spontan alles einfallen kann, wenn Sie unter ihrer "Spielglocke" unterwegs sind.
Hier geht es schliesslich um den Schutz der Kinder und nicht um das Ego von RR-Fahrern, die sich sowieso nur schwer mit diversen Regeln der STVO anfreunden können.
 
Damit haben schon diverse Erwachsene ihre Schwierigkeiten, viele Frauen genetisch bedingt sowieso (nicht abschätzig gemeint, ist halt so). Wenn Frau da schon Schwierigleiten hat, wieso sollte es dann ein kleines Mädchen können? In dem Alter sind aber auch Jungs nicht anders.
Oh Mann :rolleyes:
 
Nur als kurzen Exkurs:
Ob es dir gefällt oder nicht, Frauen sind uns im parallelen Denken meist weit überlegen, haben aber durch die Parallelitität der beiden Gehirnhälften Schwierigkeiten mit Links und Rechts. Das das so ist ist längst wissenschaftlich bewiesen. Die Probleme mit dem Erfassen von zB Geschwindigkeiten sucht man allerdings im evolutionären Bereich und sind damit genetisch bedingt.
Also nix Oh Mann und frauenfeindlich sondern Unterschied zwischen Mann und Frau. Kannst du ja noch mal drüber nachdenken.
 
Nur als kurzen Exkurs:
Ob es dir gefällt oder nicht, Frauen sind uns im parallelen Denken meist weit überlegen, haben aber durch die Parallelitität der beiden Gehirnhälften Schwierigkeiten mit Links und Rechts. Das das so ist ist längst wissenschaftlich bewiesen. Die Probleme mit dem Erfassen von zB Geschwindigkeiten sucht man allerdings im evolutionären Bereich und sind damit genetisch bedingt.
Also nix Oh Mann und frauenfeindlich sondern Unterschied zwischen Mann und Frau. Kannst du ja noch mal drüber nachdenken.

Ich glaube, daß uns Männern jedenfalls bezgl. der "Toleranzbereitschaft" Frauen manchmal überlegen sind.
Und auch die Rechtschreibung betreffend sehe ich leichte - sicher genetisch bedingte - Vorteile bei den Frauen. :D
 
Nur als kurzen Exkurs:
Ob es dir gefällt oder nicht, Frauen sind uns im parallelen Denken meist weit überlegen, haben aber durch die Parallelitität der beiden Gehirnhälften Schwierigkeiten mit Links und Rechts. Das das so ist ist längst wissenschaftlich bewiesen. Die Probleme mit dem Erfassen von zB Geschwindigkeiten sucht man allerdings im evolutionären Bereich und sind damit genetisch bedingt.
Also nix Oh Mann und frauenfeindlich sondern Unterschied zwischen Mann und Frau. Kannst du ja noch mal drüber nachdenken.
BTW: Wer ist "uns"? Auch Frauen fahren Rad... und können lesen und schreiben - auch im Forum ;)
 
Zurück