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Diese Gewaltbereitschaft... sogar bei OmisNeulich an einer Baustelle: Neben dem Bauzaun ein schmaler Pfad für Fußgänger und Radfahrer mit besagtem Schild. Vor mir so ein Trekkingrad-und Ortliebtaschen-Fahrer, entgegen kommt eine Omi mit Meerschweinchen-großem Hund an der Leine. Es war eng, aber nicht zu eng, um aneinander vorbei zu kommen und der Radfahrer fuhr auch sehr langsam. Als er schon fast vorbei war, zückt die Omi ihren Gehstock und haut ihm damit ohne Vorwarnung ordentlich von hinten auf den Rücken. Ich musste doch sehr lachen ... und bin dann vorsichtshalber doch abgestiegen .
Es ist ja nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn du bei "Radfahrer absteigen" im Sattel bleibst. Die Nichtbeachtung hat keinerlei rechtliche Folgen.Ich denke, ich (ich bekenne, auch ich benutze Ortliebtaschen) hätte der Omi nüchtern gesagt, daß ich die Ordnungswidrigkeit wg. Nichtabsteigens gerne in Kauf nähme um sie wg. tätlichen Angriffs mit einer Waffe anzuzeigen.
Bist Du abgestiegen denn nicht breiter als fahrend? War trotzdem noch genug Platz um die Seniorin nicht zu behindern? Wenn nicht, ist § 25 der StVO zu beachten:Es war eng, aber nicht zu eng, um aneinander vorbei zu kommen und der Radfahrer fuhr auch sehr langsam. [..] und bin dann vorsichtshalber doch abgestiegen .
§25 (2) StVO: Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
Es ist ja nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn du bei "Radfahrer absteigen" im Sattel bleibst. Die Nichtbeachtung hat keinerlei rechtliche Folgen.
Ohne von irgendwas so richtig Ahnung zu haben: "Radfahrer bitte absteigen" stellt doch semanticsh eine Bitte dar?
Ist das so? Ich bin mir da unsicher.Das ist ja kein offizielles Schild nach der Straßenverkehrsordnung. Deswegen kann es ruhig ignoriert werden!
Ist das so? Ich bin mir da unsicher.
Ein offizielles Schild ist das wohl schon, wenn auch nicht nach StVO. Aber ein Schild "Feuerwehrzufahrt" z.B. ist ja auch nicht immer nach StVO und dennoch verbindlich, wenn es amtlich gekennzeichnet ist.
Man sieht nicht, wo das Schild aufgestellt ist. ...Empfehlung und Mißachtung kann dann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sein....