Rajesh
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Wenn ich als privater Verkäufer etwas verkaufe und per Überweisung bezahlen lasse, dann bin ich erstmal save. Dann muss mich der Käufer verklagen oder die Ware zurücksenden, wenn er der Meinung ist, etwas stimmt nicht und sein Geld zurück haben will.Wenn ich Ware an einen Kunden liefere und der ist nicht zufrieden(Teppichboden Verklebt) kann ich mich auch mit dem Rumstreiten bis zum Gericht. Ob ich gewinne steht auch noch nicht fest.
Also, wie im richtigen Geschäftsleben,
Da hilft mir auch kein BGB!
Mit dem Ebay-Bezahlsystem wird das aber jetzt umgedreht. Ich muss dann als Verkäufer beweisen, dass die Ware iO war, kann ich aber meist nicht, da ich die Ware nicht mehr habe.
Und selbst wenn ich den Kaufpreis erstatte, hab ich dann meine Ware nicht wieder. Ebay schreibt selbst, dass sie den Käufer nicht zwingen können, die Ware zurück zu senden.
Im Endeffekt hab ich dann als privater Verkäufer die gleichen Risiken wie ein gewerblicher.
EDIT: Als Käufer kann ich mir meinen Verkäufer aussuchen, als Verkäufer kann ich mir den Käufer auf Ebay nicht aussuchen.
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