Praetor
Scientology-Geheimdienst
Hallo,
ich hatte mich vor einigen monaten mal bei der Stadt Gelsenkirchen über ein paar Radwege beschwert heute kam die Antwort:
Wenn ich mal wieder viel Zeit haben sollte werde ich gegen die Anordnung der Benutzungspflicht mit Prozesskostenhilfe vor dem Verwaltungsgericht klagen (Widerspruchsverfahren wurden in NRW zum größten Teil abgeschaft)
"die von Ihnen angesprochenen Radwege im Stadtgebiet Gelsenkirchen wurden nunmehr überprüft. Die verspätete Erledigung bitte ich zu entschuldigen.
Die Gehwege der Ückendorfer Straße zwischen Wildenbruchstraße und Almastraße sind durch Zeichen 240 StVO als gemeinsame Fuß- und Radwege ausgewiesen. Die Radwegebenutzungspflicht wurde vor Jahren angeordnet, da die Benutzung der Fahrbahn wegen des hohen Verkehrsaufkommens und des Kurvenverlaufs zu Gefährdungen für Radfahrer führen kann. Die Radwegebenutzungspflicht soll hier bestehen bleiben.
In Fahrtrichtung Westen wird der Radfahrer vor der Einmündung Ringstraße auf den Gehweg geführt. Die Radwegebenutzung wurde wegen der hohen Verkehrsbelastung auf der Wildenbruchstraße und der bestehenden Räumzeiten der dortigen Signalschaltung angeordnet. Bei einer Führung des Radverkehrs im Misch*verkehr müssten die Räumzeiten erheblich verlängert werden. Dies würde zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes führen. Die grüne Welle auf der Ringstraße könnte nicht aufrecht erhalten werden. Der Radfahrer wird derzeit mit dem Fußgänger signalgeschützt über die Kreuzung geführt. Auch wenn in Fahrtrichtung Westen wieder auf die Fahrbahn eingefahren werden muss, soll die Benutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit bestehen bleiben.
[das sieht dann so aus:
http://fotos.rennrad-news.de/photos/view/28585
]
Die Gehwege der Rotthauser Straße wurden vor Jahren zwischen Husemannstraße und Wittekindstraße bzw. Hiberniastraße als getrennter Fuß- und Radweg ausgebaut. Hier sind die vorhandenen Zeichen 237 StVO (Sonderweg Radfahrer) durch Zeichen 241-30 StVO (getrennter Rad- und Fußweg) zu ersetzen.
Auf der westlichen Seite der Rotthauser Straße befindet sich zwischen Husemannstraße und Zeppelinallee eine Bushaltestelle, die von verschiedenen Buslinien angefahren wird. Trotz des Schülerverkehrs sind bisher keine Behinderungen oder Gefährdungen für Radfahrer und Fußgänger vorgetragen worden. An der Einmündung Zeppelinallee wird der Radfahrer über eine rot markierte Furt auf den gemeinsamen Rad- und Fußweg in Richtung Süden weitergeführt. Eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist hier nicht erforderlich.
Auf der östlichen Seite befindet sich ebenfalls ein getrennter Rad- und Fußweg. Zwischen der Dickampstraße und der Husemannstraße wird der Gehweg durch Bäume teilweise so eingeengt, dass die Mindestmaße nicht mehr gegeben sind. Um Radfahrern die Mitbenutzung der Fahrbahn zu ermöglichen, sollen die Zeichen 241 StVO entfernt und der Radweg als „anderer Radweg“ beibehalten werden. Vorab sollen jedoch die Räumzeiten der Signalanlage überprüft werden.
Ich bedanke mich für Ihre Hinweise und verbleibe"
ich hatte mich vor einigen monaten mal bei der Stadt Gelsenkirchen über ein paar Radwege beschwert heute kam die Antwort:
Wenn ich mal wieder viel Zeit haben sollte werde ich gegen die Anordnung der Benutzungspflicht mit Prozesskostenhilfe vor dem Verwaltungsgericht klagen (Widerspruchsverfahren wurden in NRW zum größten Teil abgeschaft)
"die von Ihnen angesprochenen Radwege im Stadtgebiet Gelsenkirchen wurden nunmehr überprüft. Die verspätete Erledigung bitte ich zu entschuldigen.
Die Gehwege der Ückendorfer Straße zwischen Wildenbruchstraße und Almastraße sind durch Zeichen 240 StVO als gemeinsame Fuß- und Radwege ausgewiesen. Die Radwegebenutzungspflicht wurde vor Jahren angeordnet, da die Benutzung der Fahrbahn wegen des hohen Verkehrsaufkommens und des Kurvenverlaufs zu Gefährdungen für Radfahrer führen kann. Die Radwegebenutzungspflicht soll hier bestehen bleiben.
In Fahrtrichtung Westen wird der Radfahrer vor der Einmündung Ringstraße auf den Gehweg geführt. Die Radwegebenutzung wurde wegen der hohen Verkehrsbelastung auf der Wildenbruchstraße und der bestehenden Räumzeiten der dortigen Signalschaltung angeordnet. Bei einer Führung des Radverkehrs im Misch*verkehr müssten die Räumzeiten erheblich verlängert werden. Dies würde zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes führen. Die grüne Welle auf der Ringstraße könnte nicht aufrecht erhalten werden. Der Radfahrer wird derzeit mit dem Fußgänger signalgeschützt über die Kreuzung geführt. Auch wenn in Fahrtrichtung Westen wieder auf die Fahrbahn eingefahren werden muss, soll die Benutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit bestehen bleiben.
[das sieht dann so aus:
http://fotos.rennrad-news.de/photos/view/28585
]
Die Gehwege der Rotthauser Straße wurden vor Jahren zwischen Husemannstraße und Wittekindstraße bzw. Hiberniastraße als getrennter Fuß- und Radweg ausgebaut. Hier sind die vorhandenen Zeichen 237 StVO (Sonderweg Radfahrer) durch Zeichen 241-30 StVO (getrennter Rad- und Fußweg) zu ersetzen.
Auf der westlichen Seite der Rotthauser Straße befindet sich zwischen Husemannstraße und Zeppelinallee eine Bushaltestelle, die von verschiedenen Buslinien angefahren wird. Trotz des Schülerverkehrs sind bisher keine Behinderungen oder Gefährdungen für Radfahrer und Fußgänger vorgetragen worden. An der Einmündung Zeppelinallee wird der Radfahrer über eine rot markierte Furt auf den gemeinsamen Rad- und Fußweg in Richtung Süden weitergeführt. Eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist hier nicht erforderlich.
Auf der östlichen Seite befindet sich ebenfalls ein getrennter Rad- und Fußweg. Zwischen der Dickampstraße und der Husemannstraße wird der Gehweg durch Bäume teilweise so eingeengt, dass die Mindestmaße nicht mehr gegeben sind. Um Radfahrern die Mitbenutzung der Fahrbahn zu ermöglichen, sollen die Zeichen 241 StVO entfernt und der Radweg als „anderer Radweg“ beibehalten werden. Vorab sollen jedoch die Räumzeiten der Signalanlage überprüft werden.
Ich bedanke mich für Ihre Hinweise und verbleibe"