stahlraser
Schlaglochtester & Faßbombe
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aber die paketsendung geht dann immer noch nicht in dessen eigentum über.Das ist gar nicht notwendig, "Nachbar" genügt. ..sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller den Empfänger [..] informiert. DHL AGB Abs. 4 (3) 3.
Da der Zusteller nicht mit dem Bundesanzeiger unterm Arm rumläuft und einem Nachbarn die Insolvenz nicht ins Gesicht geschrieben steht, ist das leider "zugestellt". Trotzdem ein extrem unglücklicher Fall. Würde mich interessieren, wie das ausgeht.
also anschrift des empfängers besorgen und nachfragen - wenn nix kommt, spaßeshalber nen anwalt einschalten oder erstmal damut drohen, das kommt dann richtig gut. oder den sequestor/insovlenzverwalter vor dem anwalt ausfindig machen (amtsgericht) und ansprechen.
da ein rechtsanwalt geld kostet und unterschlagene paketsendungen mit anwaltskosten dann zu lasten der gläubiger teuer würden, sollte das interesse doch offensichtlich sein und zu deinen gunsten ausfallen.
wenn der zusteller dich nicht informiert hat, verstößt dhl gegen die agb, d.h. die werden es auf den zusteller abwälzen, den man sich ja benennen lassen und dann hernehmen kann. die kohle siehst du vermutlich mit etwas arbeit in jedem fall wieder - und läßt dabei ein paar arschlöchern gerechtigkeit widerfahren.