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Gibts hier evtl. noch einen netten italienischen Rahmen...so in Rh. 55 oder 56 ?Das mit der Kommunikation klappt jetzt zwischen lampenfieber und mir und wir klären das unter uns.
Denn das sieht man ja auf dem Foto der Rückseite.Also alles okay.
Gut, aber wo ziehst Du Grenze? Ich finde, wenn eine Sache das Wort "gebraucht" einschließt, ist es klar daß mit Abnutzungserscheinungen zu rechnen ist, oder?
Und jetzt mal im Ernst: wenn hier Dinge angeboten werden , sind die Preise meist unter Marktniveau! iund die meisten Leute offerieren um der Gemeinschaft hier eine Möglich zui bieten, Teiel günstig zu erwerben.
O.k. villeicht bin ich etwas naiv und blauäugig, aber so habe ich das bisher hier erlebt.
Weihnachtsgeld schon da?Edit: Eine C-Record - Gruppe brauche ich auch noch.
ne eigentlich nicht, aber wenn man halt mal was unbrauchbares verkauft hat kann man als privater Veräufer auch mal was zurücknehmen, sofern der Verkäufer glaubwürdig erscheint und sich korrekt verhält...
Jetzt muss ich hier auch mal etwas ablassen...Der eigentlichen juristischen Rechtslage ist es egal, ob der Verkäufer derartige Zusätze bringt. Ich weiß nicht, warum das aktuelle denken dahin geht, dass man glaubt sich mit einem solchen Zusatz alles erlauben zu können....ABER wenn der Artikel fehlerhaft ist, oder nicht der Beschreibung entspricht, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz, Kaufpreisminderung oder Rückgabe der Sache. Das gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Verkäufer! Drum sollte man, wenn man wirklich keine Ahnung von der angebotenen Ware hat als Verkäufer den technischen Zustand vorsichtshalber als defekt angeben..............
Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !
Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !
Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
Die Qualität eines Vertrages steigt nicht mit abnehmender Anzahl der Tippfehler !
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Als Jurist habe ich sogar Verträge erlebt, die - aus rechtlicher Sicht - mit
jedem orthographischen Patzer immer besser wurden.
Ich.
Die oben skizzierte Rechtslage ist im übrigen nicht neu.
Im Rechtsverkehr ist ein Angebot nun mal ein Angebot,
das nur unter bestimmten Voraussetzungen - und nicht nach Belieben - zurückgenommen werden kann.
Das müssen auch Verkäufer verstehen.
Entschuldigung, aber Deine Ausführungen sind auch in diesem Punkt rechtlich falsch:
Auch eine "versuchte Sachbeschädigung" ist eine Sachbeschädigung. Deshalb wird eben auch der Versuch unter § 303 III StGB
subsumiert. Ich habe mit meinem post nur darauf hingewiesen, daß es diese Versuchsstrafbarkeit auch bei der Sachbeschädigung gibt.
Es gehört zur Eigenart der Versuchsstrafbarkeit dazu, daß das Delikt eben nicht vollendet ist.
Wenn Du das "Nonsens-Juristerei" nennst, hast Du offenbar mit dem juristischen Arbeitsalltag entweder zu wenig oder gar nicht zu tun:
"Nonsens" ist dort täglich business, das manchmal bis zum Absurden reicht.
Daß das bloße "Anklopfen" an eine Scheibe keine Sachbeschädigung sein kann, hatte ich bereits geschrieben.
Insoweit gibt es - erst Recht von Deiner Seite - keinerlei Grund, die Qualität meiner Kommentare abfällig zu bewerten.
Es wundert mich gerade, dass dieser Einwand von Dir kommt. Immerhin gibst Du "als Jurist" hier häufiger einmal Deine Einschätzungen zum Besten.
Dazu gehört aber auch, dass man sich hier nicht unbedingt auf einen Haftungsausschluss berufen muss. Man kann auch einfach davon ausgehen, dass der Käufer einen auch nicht übervorteilen möchte, wenn er eine Unzufriedenheit mit dem Gekauften äußert.Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !
Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
Meine Fresse...was hat das eine mit dem anderen zu tun ?
In dem einen von Dir zitierten Fall ging es um einen Konflikt im Straßenverkehr; in dem
anderen um ein Kreditgeschäft.
Hier geht es um einen Forumskauf, bei dem wir m.E. keine Juristen brauchen.
Ist das so schwer zu verstehen ?
Du vermengst meine Beiträge aus mehreren freds, um uns hier - ellenlang - im Biete-fred was zu sagen ?
Gerade als gelernter Jurist weiß ich sehr gut, daß juristisches Denken nicht immer lösungsorientiert ist.
Jetzt ist aber wirklich mal gut.
Hi, ich denke die Ritzel 4 und 5 sind hinüber - auch wenn man das tatsächlich auf den Fotos und in der Realität mit dem Auge nicht sieht. Ich möchte dem Anbieter auch nicht unrecht tun, deshalb mache ich folgenden Vorschlag, sofern sich der Verkäufer Cannondale79 nicht doch noch meldet: wenn jemand den Kranz kaufen möchte, verkaufe ich den Kranz für 20 EUR inkl. dem billigsten Versand - ich habe 35 EUR bezahlt. Falls sich die gleichen Probleme einstellen nehme ich den Kranz zurück, wenn der Käufer die Rücksendung übernimmt und hier nochmals auf meinen Post referenziert. Die Diskussion zu dem Kranz kann ja jeder in den Posts der letzten 2 Seiten nachlesen. Ich denke damit können wir die Diskussion beenden. Ich finde es trotzdem einfach schade, dass sich der Verkäufer nie gemeldet hat. Das würde ich nicht machen. Vielen Dank an alle!
Viele Grüße
Robert