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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

Um ehrlich zu sein, glaube ich, den kennen nur absolut Eingeweihte. Ich musste ihn erst mal googlen. Den meisten wäre ein normaler Rahmen sicher lieber. Maßrahmen müssten halt passen, das ist selten der Fall, da sich der Erstbesitzer sicher nicht umsonst einen Maßrahmen hat bauen lassen.
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Weiß jemand welcher Hersteller das ist? Ist auf beiden Strebenspiegeln und der Rahmen sieht mir mehr nach Konfektion als auf Maß gefertigt aus, d.h. es sind vermutlich nicht die Initialen des Auftraggebers / Erstbesitzers.
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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Um ehrlich zu sein, glaube ich, den kennen nur absolut Eingeweihte. Ich musste ihn erst mal googlen.
Man ist da halt nicht bei „Wünsch dir was“ , mir wäre so was wie GS oder GAS auch lieber.
Den meisten wäre ein normaler Rahmen sicher lieber. Maßrahmen müssten halt passen, das ist selten der Fall, da sich der Erstbesitzer sicher nicht umsonst einen Maßrahmen hat bauen lassen.
So ein Maßrahmen ist oft mehr Prestige als nötig. Schau dir doch die Längen an, das ist doch im Bereich von Konfektionsware.
Da hampelt einer mit nem Maßband rum und man lügt sich in die Tasche daß es perfekt passt wie es nichts von der Stange könnte. Zumindest bei normal gewachsen Hobbyfahrern, wie es hier der große Teil ist.
 
Ein paar Reste sind noch da ;)

Ein paar Reifen und Schläuche können gehen, da ich auf Schlauchreifen umstelle oder teilweise schon umgestellt habe :D
Wenn uninteressant oder zu neu einfach überlesen...

Alles verkauft...

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“
 
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Seltsamer Satz hier drin. Finde ich auch. Obwohl... hier beschweren sich ja auch Leute über Haarkratzer auf einer gebrauchten Kurbel..
Ja, aber da hilft der Satz dann auch nix. Bei jemandem der son Scheixx schreibt, kaufe ich aus Prinzip nix.
 
Hat sich halt in der Bucht eingebürgert. Hat meiner Meinung nach keinerlei juristische Konsequenz. Bestimmte Pflichten als Verkäufer lassen sich nicht per Ansage abschaffen...
 
Hat sich halt in der Bucht eingebürgert. Hat meiner Meinung nach keinerlei juristische Konsequenz. Bestimmte Pflichten als Verkäufer lassen sich nicht per Ansage abschaffen...
Schon klar. Es geht darum welchen Effekt es HIER hat. Wirkt auf mich, wenn gewollt, eher unsympathisch. Wenn es auf Grund von Copy&Paste hier gelandet ist, alles jut.
 
Einmal ein Einführungskurs...
Bei gebrauchten Sachen kann man die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr reduzieren. Man muss es aber auch machen. Das gilt nicht automatisch (der übliche Fehler). Wenn nicht, dann zwei Jahre auch bei gebrauchten Sachen.
Während der ersten 6 Monate ab Gefahrübergang (also Übergabe der Sache) gilt die Vermutung, dass ein Defekt einen Mangel darstellt und dieser bei Gefahrübergang bereits vorhanden, oder aber angelegt war. Ausnahme Verschleiß. Es gibt weitere Ausnahmen aber das führt hier zu weit.
Erst nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer den Nachweis führen. Bis dahin gilt die (widerlegbare) Vermutung.

Das Ganze war früher anders. Auch hat der EuGH die Beweislastregel modifiziert. Das lassen wir aber aus Vereinfachungsgründen weg.

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Hier im Forum ist es gute Sitte, dass bei gebrauchten alten Teilen die gesetzliche Regelung nicht gilt.
Vielmehr wird wahrheitsgemäß beschrieben und wir kaufen und verkaufen alte Teile.
Wer das einfordert, ist sehr schnell unten durch.
 
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