Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold [Bearbeiten]
RETTUNGSSCHWIMMER GOLD
300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Min., davon 250 m in Bauch- oder Seitenlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Achselschleppgriff)
300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Min., anschließend im Wasser entkleiden
100 m Schwimmen in höchstens 1:40 Min.
30 m Streckentauchen, dabei Heraufholen von 10 kleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind; mindestens 8 Stück aufsammeln
Dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Min.; das erste Mal mit Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen (Wassertiefe 3 bis 5 m)
50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Min.
Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fähigkeiten zur Befreiung aus
Halsumklammerung von hinten
Halswürgegriff von hinten
Kombinierte Übung, die ohne Pause und in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
25 m Anschwimmen in höchstens 30 Sekunden
Abtauchen 3 bis 5 m tief, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallenlassen
Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit Fesselschleppgriff
Anlandbringen des Geretteten
3 Minuten Vorführung der Wiederbelebung
Handhabung folgender Rettungsgeräte:
Retten mit Rettungsball und Leine:
12 m Weitwerfen in einen Zielsektor mit einer 3-m-Öffnung, 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
Retten mit Rettungsgurt und Rettungsleine (als Schwimmer und Leinenführer)
Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte
Nachweis folgender Kenntnisse (Theoretische Prüfung):
Vermeidung von Umklammerungen
Erste-Hilfe
Die Wasserrettungsorganisationen: Organisation, Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Wasserrettungsdienstes
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als 3 Jahre