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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Berlin

Hermannstraße und Karl-Marx-Straße fahre ich sehr, sehr oft. Der Verkehr dort ist schon ein wenig stressig, aber ich habe jetzt keine richtigen Probleme mit den Autos auf der Straße. Aber gerade bei der Hermann-Straße, die sie ja in den letzten Monaten ordentlich sanierten, wäre ein Bedarfsstreifen kein Luxus gewesen. Da saßen in Neukölln wohl "eher keine (Renn-)Radfahrer in der zuständigen Behörde." In der Karl-Marx-Straße gibt es jetzt auch teilweise Bedarfsstreifen.
Nervig ist aber eben die Rollberg-Abfahrt Hermannstraße zum Hermannplatz und die Fortführung über den Hermanplatz weiter zum Kottbusser Damm/Urbanstraße. Dort ist alles benutzungspflichtig, gibt es Bushaltestellen, Fahrräder, die auf dem Radweg abgestellt sind, Abbieger und parkende (Geld-)Transporter, die die Einfahrt des Radweges auf die Straße blockieren.
 
ich bin da jetzt schon seit ein paar Monaten nicht mehr lang, kommt bei Rennradwetter wieder. Aber ich habe den Groß-Berliner Damm für den Großteil als benutzungspflichtig in Erinnerung (Segelfliegerdamm bis Rudower Chaussee)
Dann auch noch so andere Straßen in Adlershof wie Wagner-Regeny-Straße, Ernst-Ruska-Ufer, Rudower Chaussee, ...

Habe es heute nochmal beobachtet. Du hast Recht. Von Segenfliegerdamm bis Rudower komplett durchgängig.
 
Hermannstraße und Karl-Marx-Straße fahre ich sehr, sehr oft. Der Verkehr dort ist schon ein wenig stressig, aber ich habe jetzt keine richtigen Probleme mit den Autos auf der Straße. Aber gerade bei der Hermann-Straße, die sie ja in den letzten Monaten ordentlich sanierten, wäre ein Bedarfsstreifen kein Luxus gewesen. Da saßen in Neukölln wohl "eher keine (Renn-)Radfahrer in der zuständigen Behörde." In der Karl-Marx-Straße gibt es jetzt auch teilweise Bedarfsstreifen.
Nervig ist aber eben die Rollberg-Abfahrt Hermannstraße zum Hermannplatz und die Fortführung über den Hermanplatz weiter zum Kottbusser Damm/Urbanstraße. Dort ist alles benutzungspflichtig, gibt es Bushaltestellen, Fahrräder, die auf dem Radweg abgestellt sind, Abbieger und parkende (Geld-)Transporter, die die Einfahrt des Radweges auf die Straße blockieren.

Jap, bin jahrelang dort im Berufsverkehr lang. Diese ganzen Radwege sind absolut gefährlich.
 
Oha, die Hermannstrasse :) Eine der ganz wenigen Strassen, wo ich wirklich ungern auf der Strasse fahre. Aber der Radweg ist auch ziemlich daneben, stimmt. Die Hermannstrasse ist für Radfahrer...jedenfalls so meine Einschätzung...doch saugefährlich.

Der Radweg besteht ja nur zwischen Hermannplatz und Flughafenstraße/Columbiadamm. Dort ist er aber katastrophal und nur bergab (!) benutzungspfichtig. Dort ist die Auffahrt zum Glück meistens zugeparkt oder durch Mülltonnen verstellt, was einem dann wieder die Fahrbahnbenutzung ermöglicht, da keine sichere Auffahrt auf den Radweg möglich ist :D
Der absolute Todesstreifen ist es dann aber am Hermannplatz in nördlicher Richtung zwischen Sonnenallee und Weserstraße: handtuchbreit, rechts Gitter, danach querende Fußgänger und Rechtsabbieger in die Weserstraße, dahinter wird der Radverkehr stumpf in den Fließverkehr geleitet :eek: Daher bin ich dort immer auf der Straße unterwegs.

Ich meide die jedenfalls gerne, ebenso wie die Karl - Marx - Str + Sonnenallee. ...vielleicht ist es da aber auch so chaotisch, dass einfach nix passiert ??? Ich fände bei den Strassen ja Radwege auf der Fahrbahn sinnvoll. Kostet nix, ist schnell gemacht und eben auch sinnvoll.
Gut, auf der Karl Marx vielleicht etwas schwierig, aber für Sonnenallee und Hermannstrasse wäre das ne tolle Sache....für Radfahrer :)

Die Karl-Marx wird gerade Stück für Stück mit einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ausgestattet. Der erste Teil ist nördlich vom S-Neukölln bereits fertig. Plan ist es, den Verkehr auf der Karl-Marx mit einer überbreiten Fahrspur und Radfahrstreifen zur Achse für den Radverkehr zu machen, den Fließverkehr zu entschleunigen und den PkW-Verkehr vorrangig über die Hermannstraße zu leiten. Die Werbellinstraße kommt dann als Ost-West-Querung dazu und der Zugang zu THF soll von dort aus auch fahrradfreundlicher gestaltet werden (Einbahnstraße Herrfurthstraße freigeben, mit möglichst wenig Kopsteinpflaster....).

Problem bei solchen Sachen ist eben, dass es in der Planung und Durchführung recht lange dauert und solche Projekte nicht gut parallel umgesetzt werden können. Da müssen Haushaltsmittel frei gegeben werden, das Wetter muss die Bauarbeiten möglich machen, die BVG mit ihren Tunnelsanierungen muss eingebunden werden und die Verkehrslenkung funkt auch noch dazwischen.
Ich würde mich auch freuen. wenn die Radweg-Buckelpiste an der südlichen Oderstraße mal saniert würde. Dort kann man dann recht stressfrei Hermann- und Karl-Marx-Straße zwischen Columbiadamm und Mariendorfer Weg umfahren.

Schöne Grüße von der Mücke
 
Der Radweg besteht ja nur zwischen Hermannplatz und Flughafenstraße/Columbiadamm. Dort ist er aber katastrophal und nur bergab (!) benutzungspfichtig. Dort ist die Auffahrt zum Glück meistens zugeparkt oder durch Mülltonnen verstellt, was einem dann wieder die Fahrbahnbenutzung ermöglicht, da keine sichere Auffahrt auf den Radweg möglich ist :D
Wenn mensch von der südlichen Hermannstraße kommt oder von der Flughafenstraße/ dem Columbiadamm einbiegt, dann findet er/sie unmittelbar auf der anderen Seite der Kreuzung auf der nördlichen Hermannstraße das Zeichen 237, sprich den Befehl: "Runter von der Fahrbahn!" Da ist i.d.R. nix zugeparkt oder verstellt. Erst auf der Höhe Biebricher Straße bzw. gegenüber der Einmündung Karlsgartenstraße wird öfters zugeparkt.

Hat da einer eine Anschrift, wohin der Widerspruch geht? Da könnte ich gleich noch mehr Sachen hinschicken für Köpenick.
Das Adlergestell könnte man auch mal erwähnen (benutze ich aber eher selten bis gar nicht). Da ist zwar 70er Srecke, aber soweit ich weiß, soll das Ding mal zurückgebaut werden auf 2 Spuren. Da könnte man ja mal anmerken, dass die die freiwerdende Spur für den Radverkehr vorsehen. :)
Mein Lieblingsradweg in Köpenick (auch landschaftlich reizvoll, weil zwischen Grünstreifen) führt entlang der Müggelheimer Str. stadeinwärts mit Start Wendenschloßstraße. SptintLooser, Wenn Du deine Widersprüche eingereicht hast, schick das Aktenzeichen. ich würde mich mit dranhängen.
 
Wo an der Hermannstraße kein Radweg ist, finde ich Sie nach langer Gewöhnung gar nicht mehr so schlimm. Womöglich tatsächlich: Wegen des Chaos dort, das alle zur Kreativität & Vorsicht zwingt. Die einzige wirklich kritische Situation geht auf meine Kappe. Die Lücke, auf die ich es abgesehen hatte, war einfach zu schmal. Zum Glück hatte das Auto so einen Klappspiegel....

Die einzige Radwegbenutzungspflicht ist den Rollberg runter zum Hermannplatz & da ist auf der Fahrbahn genug Platz & dafür der Radweg wg. fehlender Breite unmittelbar daran parkender Autos auf der einen & Fußgängern gern noch mit Hunden ohne Leine auf der anderen Seite...:(
 
Mein Lieblingsradweg in Köpenick (auch landschaftlich reizvoll, weil zwischen Grünstreifen) führt entlang der Müggelheimer Str. stadeinwärts mit Start Wendenschloßstraße. SptintLooser, Wenn Du deine Widersprüche eingereicht hast, schick das Aktenzeichen. ich würde mich mit dranhängen.

Jow, sehr gut.
Das Ding geht mir auch auf den Zeiger. Zumal mal dort nach der nächsten Querstraße keinen blauer Lolli mehr steht und sogar das Fußgängersymbol angepappt ist. Da müsste man theoretisch direkt in den fließenden Verkehr übergehen :D
siehe hier

Ich setz mich die Woche mal hin mach was fertig.
 
Womöglich tatsächlich: Wegen des Chaos dort, das alle zur Kreativität & Vorsicht zwingt. Die einzige wirklich kritische Situation geht auf meine Kappe. Die Lücke, auf die ich es abgesehen hatte, war einfach zu schmal. Zum Glück hatte das Auto so einen Klappspiegel....

(



Soso...ein Verkehrsrowdy du bist also ( :) bin neulich zu star wars schauen verdonnert worden )
 
Hat da einer eine Anschrift, wohin der Widerspruch geht? Da könnte ich gleich noch mehr Sachen hinschicken für Köpenick.

Grundsätzlich ist für Köpenick das Bezriksamt/OA unter der Anschrift: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Postfach 91 02 40, 12414 Berlin zuständig, für den Radweg Müggelheimer Str./ Damm dürfte - wegen Zugehörigkeit zum übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr - die VLB unter der im Eingangsposting genannten Postanschrift zuständig sein.
Im Zweifel wird der WS an aber v.A.w. die zuständige Behörde weitergeleitet.
Aufgrund von unmittelbarer und direkter Selbstbetroffenheit (ich befahre so ziemlich die gleichen Strecken wie Du) werde ich im Bereich Köpenick/ Müggelheim Gosen/ Neu Zittau und Umgebung demnächst auch mal tätig werden.
Viel hilft viel.
 
Grundsätzlich ist für Köpenick das Bezriksamt/OA unter der Anschrift: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Postfach 91 02 40, 12414 Berlin zuständig, für den Radweg Müggelheimer Str./ Damm dürfte - wegen Zugehörigkeit zum übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr - die VLB unter der im Eingangsposting genannten Postanschrift zuständig sein.
Im Zweifel wird der WS an aber v.A.w. die zuständige Behörde weitergeleitet.
Aufgrund von unmittelbarer und direkter Selbstbetroffenheit (ich befahre so ziemlich die gleichen Strecken wie Du) werde ich im Bereich Köpenick/ Müggelheim Gosen/ Neu Zittau und Umgebung demnächst auch mal tätig werden.
Viel hilft viel.

Auch hier: Sag Bescheid, ich schließe mich ggf. an.
 
Kann ich das so stehen lassen?

Ich habe im Prinzip nur das Muster von deltongo-berlino benutzt und abgeändert. Ist eben erstmal die weiche Variante.

Wenn etwas an der Formulierung nicht ganz passt, bitte auch sagen. Mir gefällt das selbst nicht so recht, aber für den Anfang könnte das ja reichen.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Verkehrslenkung Berlin - Leitung
Flughafengebäude Tempelhof
Tempelhofer Damm 45, Bauteil 6
12101 Berlin Berlin, den 18.Februar 2013
Sehr geehrter Damen und Herren,

Hiermit bitte ich Sie, sich als Vertreter der zuständigen Behörde mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotsschilder zur Radwegbenutzung nur dann vorhanden sein und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt“ (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).

Meiner Meinung nach ist dieser Tatbestand an den nun folgenden Stellen des Stadtbezirks Treptow-Köpenick nicht gegeben, jedoch hängen hier Schilder, die die Benutzung des Radwegs vorschreiben:

Müggelheimer Str.

Müggelheimer Damm vollständig von Grünauer Str. bis Gosener Damm

An den betroffenen Stellen sehe ich mich durch die Benutzung des Radweges gefährdet, da z.B. durch parkende Autos oder bauliche Hindernisse die Sicht auf den Radverkehr behindert wird. Ich möchte dort auf der Straße fahren dürfen, um diesen Sicherheitsrisiken aus dem Weg zu gehen. Daher möchte ich Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht bei den o.g. Abschnitten einlegen und bitte Sie daher die Gebotsschilder für die Radwegbenutzung zu entfernen oder diese ggf. durch das Zeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zu ersetzen. Letztgenanntes Beispiel wäre für mich unter Anderem beim Müggelheimer Damm auf dem Abschnitt zwischen Grüne Trift und Gosener Damm denkbar.

Für die Zusendung einer Eingangsbestätigung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Außerdem bin ich gerade auf der Suche nach der zuständigen Behörde für die "normalen" Verkehrsanlagen in Köpenick. Laut der Karte auf Berlin.de gehört der Groß-Berliner-Damm nicht zum übergeordneten Straßennetz.

Edit: Also ich habe nen Link gefunden, dort werde ich dann aber auf das Ordnungsamt von Treptow-Köpenick geleitet!?

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/behoerden/de/bezirke.shtml

Edit2: Sollte ich bei dem Widerspruch noch den Paragraphen anfügen? Wenn ja, wie lautete der? Ist schon spät und ich werde langsam schläfrig... bin zu faul zum suchen :oops:
 
Kann ich das so stehen lassen?

Das ist grds. in Ordnung, allerdings vermengst Du z.T. ein schlichtes Überprüfungsersuchen (s. Vorlage deltongo-berlino) mit einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Verkehrsschild) und läufst Gefahr, dass dieser als verfristet zurückgewiesen wird. Wenn Du das Schreiben als "echten" WS verstanden wissen willst, könntest Du z.B. schreiben:
"Gegen die durch Zeichen 237 (ggf. 240/ 241) angeordnete Radwegbenutzungspflicht auf den entlang der folgenden Staßenzüge (Bezeichnung) verlaufenden Radwegen lege ich hiermit

Widerspruch

ein.

Begründung:
Am letzten Ausgustwochenende 2012 befuhr ich anlässlich eines Familienausflugs zur Ausflugsgaststätte Rübezahl mit meinem Fahrrad erstmals den Radweg entlang der Müggelheimer Str. bzw. Damm. Auf diesem durch Zeichen 237 als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweg musste ich mehrfach auf dem Radweg geparkten Autos ausweichen, auch verläuft der Radweg - etwa in Höhe Altstadt Köpenick und auch ab Höhe Wendenschlossstraße mehrfach in unstetiger Linienführung (z.B. um Laternen herum etc.), sodass eine gefahrlose Benutzung nicht möglich ist und Kollisisionen mit dem Fußgängerverkehr die Folge sind. An den Einmündungen wird man zudem vom rechtsabbiegenden Autoverkehr oftmals nicht wahrgenommen. (...)
Demgegenüber wäre bei Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht eine gefahrlose(re) Benutzung des rechten Fahrstreifens der Fahrbahn möglich.
Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an diesen Straßenverläufen verstößt aus meiner Sicht gegen § 45 Abs. 9 Satz 2 und § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO und verletzt mich in meinen Rechten. Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt (vgl. BVerwG vom 18.11.2010, 3 C 42.09).
§ 45 Abs. 9 Satz 2 und § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO
§ 45 Abs. 9 Satz 2 und § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO

Ich beantrage daher,die Radwegbenutzungspflicht an den genannten Stellen aufzuheben und die Gebotsschilder für die Radwegbenutzung zu entfernen, hilfsweise, diese als milderes Mittel durch das Zeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zu ersetzen."

Wenn Du keinen echten WS einlegen willst - weil Du z.B. schon länger als ein Jahr mit der betreffenden Radwegpflicht konfrontiert bist ;-) und somit Dein Widerspruchsrecht abgelaufen ist :-( -, sondern nur ein Überprüfungsersuchen, schreibst Du statt "beantragen": "Ich rege an, dass ...".
Dies ist allerdings, wie bereits von vorTrieB geschildert, das stumpfere Schwert.

zuständige Behörde für die "normalen" Verkehrsanlagen in Köpenick

OA Treptow-Köpenickist genau richtig, Anschrift s.o. bzw im Link, im Zweifel wird das Schreiben von Amts wegen an die VLB weitergeleitet, wenn Straße von übergeordneter Bedeutung betroffen:

Paragraphen anfügen?
s.o. § 45 Abs. 9 Satz 2 und § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, ist aber entbehrlich, da die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist und beides zu kennen hat.
 
Wenn Du keinen echten WS einlegen willst - weil Du z.B. schon länger als ein Jahr mit der betreffenden Radwegpflicht konfrontiert bist ;-) und somit Dein Widerspruchsrecht abgelaufen ist :-( -, sondern nur ein Überprüfungsersuchen, schreibst Du statt "beantragen": "Ich rege an, dass ...".
Dies ist allerdings, wie bereits von vorTrieB geschildert, das stumpfere Schwert.
Es stimmt schon, dass der Widerspruch das schärfere Schwert ist und mittlerweile würde ich es auch vorziehen. Aber es ist nicht gesetzt, dass man gegen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, die man schon länger als ein Jahr kennt, nichts machen kann, denn es gibt noch die Verpflichtungsklage. Dietmar Kettler schreibt in "Recht für Radfahrer" (2007, 124 ff.) hierzu:
Erhebt man Widerspruch gegen eine Radwegebenutzungspflicht und später die Anfechtungsklage, muss man die dafür geltende Jahresfrist beachten. Die beginnt nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG mit dem Betroffensein (...) und trotz einer sich hartnäckig haltenden Auffassung unter Behördenmitarbeitern und erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten nicht etwa schon mit dem Aufstellen des Schildes. Wenn man bestimmte prozessuale Regeln einhält, lässt sich die bei der bloßen Anfechtung geltende Frist jedoch sogar (hilfsweise) umgehen: Klagen gegen Radwegebenutzungspflichten sind auch als Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage zulässig, wenn der Kläger nicht nur das angeordnete Verbot anficht, sondern weitergehend den Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen begehrt (VG Berlin, NVZ 2004, 486; OVG Lüneburg, VkBl 2004, 181; VG Hannover, NZV 2005, 223; VG Freiburg, Urteil 4 K 2130/05 vom 15.03.2007). Und für die Verpflichtungsklage gilt die Frist nicht, sie kann jederzeit erhoben werden. Allerdings kann dieser prozessuale Kniff nicht beliebig übertragen werden auf sämtliche andere Verkehrsregelungen.
 
Verpflichtungsklage

Ein guter und berechtigter Hinweis, allerdings gilt bei VK die sog. "Adressatentheorie" nicht (der Adressat eines belastenden Verwaltungsakts ist stets möglicherweise in eigenen Rechten verletzt, da er zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG beeinträchtigt), sodass die Klagebefugnis zweifelhaft sein könnte...
m.a.W.: ist schwieriger durchzusetzen, da eine aktive verkehrsregelnde Maßnahme von der Verwaltung begehrt wird und nicht nur ein Unterlassen rechtswidrigen Tuns.
Da würde ich dann eher dasvon Dir praktizierte und empfohlene Überprüfungsgesuch (formlos, fristlos, fruchtlos?) vorziehen, denn die Straßenverkehrsbeörde ist gehalten, bei jeder Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (und den Zustand der Sonderwege zu überwachen). So stehts in der Verwaltungsvorschrift Nr. 29 zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO. Geben wir ihr also die Gelegenheit!
 
Danke ObMann. Sehr gut formuliert :)

Also nun lieber Überprüfungsverfahren oder Widerspruch? ^^

Hat denn jemand Erfahrung mit den Zuständigen in Köpenick? Danach könnte man das ja ausrichten.

Edit: So ein Quatsch. Hat ja gar nichts mit Köpenick zu tun. Ist ja der übergeordnete Verkehr -.-

Ich wähle dann die Widerspruchsvariante.
 
So, ich habe den Text von ObMann grßtl. übernommen und nochmals leicht abgeändert

Sehr geehrter Damen und Herren,

Gegen die durch Zeichen 237 (teils 240/ 241) angeordnete Radwegbenutzungspflicht auf den entlang der folgenden Staßenzüge verlaufenden Radwegen lege ich hiermit
Widerspruch
ein.
Müggelheimer Str.
Müggelheimer Damm zwischen Grünauer Str. und Einfahrt Ortsteil Müggelheim (Höhe Straße zum Müggelhort)
Begründung:
Am letzten Ausgustwochenende 2012 befuhr ich anlässlich eines Familienausflugs zur Ausflugsgaststätte Märkischer Hof in Gosen mit meinem Fahrrad erstmals den Radweg entlang der Müggelheimer Str. bzw. Damm. Auf diesem durch die Zeichen 237, 240 und 241 als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweg musste ich mehrfach auf dem Radweg geparkten Autos ausweichen. Auch verläuft der Radweg - etwa in Höhe Altstadt Köpenick und auch ab Höhe Wendenschlossstraße - mehrfach in unstetiger Linienführung (z.B. um Laternen herum etc.), sodass eine gefahrlose Benutzung nicht möglich ist und Kollisionen mit dem Fußgängerverkehr die Folge sind. An den Einmündungen wird man zudem vom rechtsabbiegenden Autoverkehr oftmals nicht wahrgenommen.
Demgegenüber wäre bei Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht eine gefahrlose(re) Benutzung des rechten Fahrstreifens der Fahrbahn möglich.
Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an diesen Straßenverläufen verstößt aus meiner Sicht gegen § 45 Abs. 9 Satz 2 und § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO und verletzt mich in meinen Rechten. Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt (vgl. BVerwG vom 18.11.2010, 3 C 42.09).
Ich beantrage daher, die Radwegbenutzungspflicht an den genannten Stellen aufzuheben und die Gebotsschilder für die Radwegbenutzung zu entfernen, hilfsweise, diese als milderes Mittel durch das Zeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Muss ich noch um eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen bitten oder passiert das automatisch?
Wenn das so ok ist, gehts ansonsten demnächst raus.
 
Die Verwaltung ist verpflichtet zu bescheiden, möglich und üblich sind aber durchaus Schlussfloskeln in der Art:
... "Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und Bescheidung meines Widerspruchs." oder/und: "Bitte halten Sie mich unter Mitteilung eines Aktenzeichens über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden."

Wer noch weitere gute Argumente zum Unterfüttern seines Antrags/ Widerspruchs braucht, wird z.B. hier, hier oder auch hier fündig (es sollte natürlich nicht blind kopiert werden, sondern auf die konkrete Verkehrssituation bzw die beanstandete Radverkehrsanlage passen).
 
Meines Wissens nach wurden die im selben Atemzug abgeschraubt. Egal auch, hauptsach sie sind weg. Der 'Radweg' stadteinwärts ist zwischen Planetenweg und Grenzallee mittlerweile sogar durch eine Absperrschranke gesperrt und mit einem 'Radfahren Verboten'-Schild (Z 254) versehen :D
Habe heute mal darauf geachtet und tatsächlich! Ist mir vorher gar nicht aufgefallen. Sogar vor der Ampel in die Gegenrichtung steht die Schranke und das Schild da :D
 
Wenn mensch von der südlichen Hermannstraße kommt oder von der Flughafenstraße/ dem Columbiadamm einbiegt, dann findet er/sie unmittelbar auf der anderen Seite der Kreuzung auf der nördlichen Hermannstraße das Zeichen 237, sprich den Befehl: "Runter von der Fahrbahn!" Da ist i.d.R. nix zugeparkt oder verstellt. Erst auf der Höhe Biebricher Straße bzw. gegenüber der Einmündung Karlsgartenstraße wird öfters zugeparkt.

Habe heute auch mal die Glubschäuglein offen gehalten. Der Radweg an der Hermannstraße ist zwischen Flughafenstraße und Biebricher Straße benutzungspflichtig (da war heute früh die Müllabfuhr unterwegs), zwischen Biebricher und Karlsgartenstraße darf man dann wieder auf die Fahrbahn (kein Z 237, 240 oder 241 hinter der Einmündung) um dann hinter der Ampel nicht mehr auf den wiederum mit Z 237 versehenen Radweg ab Höhe Karlsgartenstraße auffahren zu können, da die Markierung zur Auffahrt als erweiterte Parkfläche interpretiert wurde. Insofern ist also alles prima ;)
 
zwischen Biebricher und Karlsgartenstraße darf man dann wieder auf die Fahrbahn

Das sind laut Google-Karte immerhin genau 49 Meter & damit viel zu weit, um das Schild Höhe Karlsgartenstraße schon an der Biebricher zu beachten, finde ich :)

Vielen Dank für den Hinweis! Ich muss da jetzt gleich durch & bin jetzt bestens vorbereitet, falls die Berliner Staatsgewalt dann doch mal aus dem Auto aussteigt & diskutieren möchte. :)
 
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