C
Coswiger
Auf dem Rückweg überholt ein Unimog mit Anhänger direkt vor einer Kuppe, Glück gehabt.
Da musste "zu machen".
![Wink ;) ;)](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f609.png)
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Auf dem Rückweg überholt ein Unimog mit Anhänger direkt vor einer Kuppe, Glück gehabt.
Ja so ging's mir heute auch wieder. Ich vermute das liegt daran, dass an solchen Tagen besonders viele Zügigfahrhindernisse unterwegs sind. Da sind manche Autofahrer gleich noch viel mehr genervt und glauben mit sonst was für Blödsinnsaktionen bereits verlorene Freizeit wieder reinfahren zu müssen.Heute war wieder so ein Tag, wo man aufgrund der Kombination Wetter und Feiertag schon erahnen kann, was da los sein wird.
Ernst gemeinte Frage: warum fährst Du dann in dieser Ortsdurchfahrt 45 km/h?... Ich bin noch keine 5 MInuten unterwegs, fahre mit GPS 45km/h (also locker Tacho 50), da es leicht bergab geht. Die Straße durch den Ort ist kurvig, unübersichtlich und mit zahlreichen Seitenstraßen gespickt, aus denen bei diesem Wetter teils auch größere Radfahrergruppen kommen. …
Berechtigte Frage, habe ich wohl irgendwie komisch erklärt. Natürlich ist die Straße Vorfahrtstraße (die potenziellen Radler kommen aus einem Verkehrsberuhigten Bereich, vulgo Spielstraße), man sollte halt mit den Fehlern anderer rechnen. 50 halte ich da für vertretbar, auch für Autos, die 70-100 mit denen die anderen überholt haben dann schon eher nicht mehr, zumal es weiter hinten war wo es noch unübersichtlicher wird (und man als Radler automatisch langsamer, weil flach und Ampel folgt).Ernst gemeinte Frage: warum fährst Du dann in dieser Ortsdurchfahrt 45 km/h?
Was erwartest du in einem Land, wo es seit jeher unumstrittene Staatsdoktrin ist, mögliche Probleme beim Überholen durch Platzverweise für Radfahrer zu lösen?Ich frage mich halt immer mal wie ignorant die Polizei doch ist wenn es um Verstöße gegen Radfahrer und deren Sanktionierung geht.
Wäre doch auch leicht verdientes Bussgeld.
Fahrradüberholverbot missachten kostet 70€ und bringt einen Punkt.
Ach, herrlich. Ich wurde Samstagmorgen an der Grenze zu Frankreich von einem charmanten RADWEEEG-Brüller verabschiedetaußer mir und ihm war natürlich weit und breit niemand unterwegs, überholen konnte er auch locker. Dann heute auf dem Weg zurück die Begrüßung durch den ICE-Schaffner*, der auf vorsichtige Nachfrage die gähnende Leere bei den Fahrradstellplätzen mit "alles reserviert" kommentierte und dann ins Roboter-Programm mit Standardantworten wechselte (war es vielleicht eine KI?).
Wirklich keine Silbe normaler, menschlicher Kommunikation, einfach nur leere Mimik und verbal gemauert von der ersten Sekunde an. Hrghhjäää.
Beide wollten mir bestimmt nur in Erinnerung rufen, was ich an deutscher Prinzipienreiterei habe
Ob im Zug oder auf dem Rad: hinter der Grenze (egal welche) habe ich bisher noch genau gar keine Probleme gehabt. Was sagt ein belgischer Schaffner im Regionalzug ohne Radabteil? "stell einfach irgendwo hin".
*Hintergrund: Mein Zug abends sollte ausfallen/es gab widersprüchliche Informationen, also mal 2 Stunden früher am Zug gefragt.
Ach so. Ich dachte das wär letztens verschärft worden und überholen mit so geringem Abstand ist immer ein Punkt In Flensburg?
Hi,Unabhängig von nicht genügenden Abstand beim Überholen und der durchgezogenen Linie - welches Schild stand dort denn bzgl Überholverbot:
https://www.stvu.info/radfahrer.html#:~:text=Die StVO nimmt hierauf Rücksicht,nicht von Fahrrädern und Motorrädern.
Mir ist dieses neue Schild noch nicht begegnet und nur das zeigt wohl auch das Überholverbot für Zweiräder aller Art an.
Gefährdend überholen ist seit eh und je eine Straftat.Das stimmt so nicht.
Viele Bussgelder wurden erhöht, aber Radfahrer engüberholen wurde gar nicht erhöht. Es bleibt weiterhin sehr günstig bei € 30,-.
Autofahrerland Deutschland halt.![]()
ich habe mal eine Frage zu VZ 276. Es heißt ja Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. D.h., dass mich kein Kraftfahrzeug überholen darf.
Die Unterschreitung des StVO-Abstandes beim Überholen von Radfahrern ist aber nicht gefährdend. Das ist vom Risiko her (und damit auch zu Recht vom Tarif fürs Bußgeld) auf Augenhöhe mit einem nichtbezahlten Parkticket.
So ist es.Das stimmt so nicht ganz. Man muss die Einleitung zum VZ 276 berücksichtigen.
Anhang anzeigen 1444053
Es wird Kraftfahrzeugen nur das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen untersagt. Einspurige Fahrzeuge düfen überholt werden.
Gute Frage war das.Hi,
ich habe mal eine Frage zu VZ 276. Es heißt ja Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. D.h., dass mich kein Kraftfahrzeug überholen darf. Auch wenn ggf. erstmal Platz ist. Woher nimmt der verlinkte Artikel die Sonderrregel das Überholen eines Radfahrers bei diesem Schild dennoch möglich ist? Meinen die § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO?
Nicht jeder Autofahrer, der die 2m unterschreitet, fährt mit 40-50cm Abstand am Radfahrer vorbei.
Ja, klar 50 cm Abstand oder weniger ist keine Gefährdung.
Gibt ja viele Radfahrer die an der Bordsteinkante kleben, wenn die also mit 40 cm Abstand überholt werden, werden die dMn also nicht gefährdet?
Fahrräder schwanken aus physikalischen Gründen symmetrisch. Wer eng am rechten Rand fährt, kann deshalb nicht so weit nach links pendeln wie jemand, der 1m Rechtsabstand hat. Kritisch wird es erst, wenn man auf Tuchfühlung mit Längsparkern rollt und dabei gedoort wird. Längsparker sind aber nur innerorts möglich. Damit ist klar, dass außerorts derjenige am wenigsten durch Engüberholen gefährdet wird, der an/auf der Fahrbahnbegrenzung klebt, weil er keine bzw. kleinere Pendelausschläge macht. Außerdem hat er im Vergleich zu jemandem, der 1m Rechtsabstand hält, die besseren Chancen, von einem Garnicht-Überholer verfehlt zu werden.
Ja, klar 50 cm Abstand oder weniger ist keine Gefährdung.
Gibt ja viele Radfahrer die an der Bordsteinkante kleben, wenn die also mit 40 cm Abstand überholt werden, werden die dMn also nicht gefährdet?
Ob Zeichen 276, 277 oder 277.1 mit dem Fahrrad dürfen wir vorbei.![]()
Das zu tun, wäre wahrscheinlich ungesund.Korrekt. Ein langsamer Traktor mit einer Schlange Autos dahinter auf der Landstraße mit Zeichen 276 und die Autos dürfen diesen nicht überholen, wohl aber Radfahrer.
Verstehe ich das richtig, jemand der ganz am Rand fährt, pendelt nicht und hat deshalb weniger Probleme beim engeren überholt werden? Das meinst Du jetzt aber nicht ernst oder?Fahrräder schwanken aus physikalischen Gründen symmetrisch. Wer eng am rechten Rand fährt, kann deshalb nicht so weit nach links pendeln wie jemand, der 1m Rechtsabstand hat. Kritisch wird es erst, wenn man auf Tuchfühlung mit Längsparkern rollt und dabei gedoort wird. Längsparker sind aber nur innerorts möglich. Damit ist klar, dass außerorts derjenige am wenigsten durch Engüberholen gefährdet wird, der an/auf der Fahrbahnbegrenzung klebt, weil er keine bzw. kleinere Pendelausschläge macht. Außerdem hat er im Vergleich zu jemandem, der 1m Rechtsabstand hält, die besseren Chancen, von einem Garnicht-Überholer verfehlt zu werden.
Damit ist klar, dass außerorts derjenige am wenigsten durch Engüberholen gefährdet wird, der an/auf der Fahrbahnbegrenzung klebt, weil er keine bzw. kleinere Pendelausschläge macht. Außerdem hat er im Vergleich zu jemandem, der 1m Rechtsabstand hält, die besseren Chancen, von einem Garnicht-Überholer verfehlt zu werden.