BernieMoves
Zertifizierte Luftpumpe
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen hat der seitliche Abstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortgebietes mindestens 2 m zu betragen.Gibts in Österreich eigentlich Vorgaben zum Abstand beim Überholen?
Letzte Woche in Österreich fielen besonders mal wieder deutsche Kennzeichen auf, die mit hoher Geschwindigkiet außerorts mit bestenfalls einen Meter Abstand an einem vorbeiziehen.
Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs 4 StVO
Infos: https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/10/Seite.063130.html