Diese Geschichte soll jetzt nach Paragraph 170 eingestellt werden, weil Fahrschüler und Lehrer ausgesagt haben das sie vor dem Überholen hupen dürfen und der Seitenabstand 2m gewesen wäre.Zu meinem Casus: hatte direkt nach dem Ereignis Polizei und Fshrschule angerufen. Polizei meinte; Online Anzeige erstatten habe ich gemacht.
Fahrschule nicht kooperativ, Chef rief gegen 17.00 zurück. Hätte mit Fahrlehrer und Schüler gesprochen, ich wäre selber schuld, hätte den LKW ja vorher auch dicht überholt, dann müsste ich dichtes Überholen halt ertragen.
Das war am Schutzstreifen vor roter Ampel, ca 1 km vor dem späteren Tatort. Mit dem Rad habe ich da eine Haltelinie 1m weiter vorne.
Hupen wäre auch ok, ich sollte halt auf dem Radweg fahren (den es da nicht gibt, nur Fußweg mit Fahrrad freigegebenen).
Die Landstraße ist eng, kurvig, Tempo 50, Überholverbot, durchgezogene Linie über den ganzen Verlauf.
Von Recht wegen darf da nicht am Rad vorbeigefahren werden weil dann entweder der Abstand nicht eingehalten oder die Linie überfahren wird. Streckenlänge ca 1,5 km.
Meine Frau hat das Gespräch mitgehört...
Habe mich dann schnell wegen sinnlos verabschiedet.
Schaun wir mal
Immerhin haben sie damit das Hupen und das Überholmanöver eingeräumt.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Begründung:Strassenbreite 4m, durchgezogene Linie und Überholverbot, unübersichtliche Strecke, zusätzlich sehr achlechte Sicht durch starken Regen, daher faktisch für den LKW Überholverbot, 2m Seitenabstand hätte einen kompletten Spurwechsel des LKW über die durchgezogene Linie bedeutet, da der Abstand zur nächsten nicht einsehbaren Kurve 100m ist, ist dieses Manöver faktisch nicht möglich.
Bei Überholverbot kann auch kein Überholen durch Hupen angekündigt werden.