Dass was Du beschreibst ist denkwürdig!
Wenn ich nach dem Abbiegeunfall noch lebe und behaupte, ordentlich angezeigt und 2x geguckt zu haben, gäbe es hiernach keine Teilschuld. Der Autofahrer wird möglicherweise sagen, das stimmt nicht, der/die hat gar nicht geguckt, ist prompt abgebogen, als ich schon daneben war. Meine tolle Reaktion, hat ihm/ihr das Leben gerettet. Wie denken die Richter? Was sollen sie machen? Mangels Beweise gibt es dann doch wieder Teilschuld.
Kamera hilft hier nicht, allenfalls Zeugen.
Man schütze sich durch Umsicht und hoffe, dass man überhaupt wahrgenommen wird.
Und dann gibt es noch diese Verhaltensempfehlung, die man Kindern beibringt. Und wäre hier nicht das Rennradforum würde Carl Son das hören:
Man fährt mit dem Rad schön rechts und überquert die Kreuzung geradeaus, hält an der gegenüberliegenden Ecke an, lässt die bösen Autos vorbei und überquert die weiterführende Straße nach links erst dann, wenn alles frei ist oder dort Grün ist.
Guter Rat? Nicht ganz, nicht einmal für Kinder. Man ist dann statt Linksabbieger ein Fall der Rechtsabbieger des Querverkehrs, der nun anfährt. Das Drehmoment mancher Autos macht den Start schneller, als der Fahrer denken kann.
Wahnsinn.