Das mit dem
mangelnden öffentlichen Interesse wird meines Erachtens langsam zu einem gesellschaftlichen Problem, da viele Straftäter sich bei bestimmten Straftaten sicher sein können, dass diese nicht staatsanwaltlich verfolgt werden. Dies führt zu Selbstjustiz und sinkenden Vertrauen in unseren Rechtstaat. Es betrifft ja nicht nur uns Radfahrer. Nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen Straftaten wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfache oder fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung, wenn dies den
"Rechtsfrieden" über den Lebenskreis des Betroffenen/Verletzten hinaus nicht stört und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt.
Im Endeffekt also fast immer, wenn es kein Politikum ist und nur eine Auseinandersetzung zwischen zwei Privatleuten betrifft.
Der Hinweis auf den Privatklageweg ist hierbei nahezu lächerlich und von den meisten Betroffenen schwer zu leisten.
Um der Einstellung mangels öffentlichem Interesse zu entgehen, kann man eigentlich nur eines machen, vorher öffentliches Interesse erzeugen. Und das geben die meisten Straftaten dann nicht her.