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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Stimmt, es wäre natürlich extrem doof, wenn Gefährder von Menschenleben irgendwie rechtsstaatlich belangt werden würden.

Zieht auch wirklich zuviel wichtige Kapazitäten von echten Verbrechen, wie "eins Pimmel" oder "religiöse Sprechpuppe" ab.
Und was genau möchtest du mir damit mitteilen?
 
Interessanter Ansatz... :rolleyes:

LT 2021-10-05.png
 
Cycliq Fly 12 CE wäre auch noch ein (einigermaßen bekanntes) Modell.

Hatte auch schonmal mit den Gedanken gespielt mein Rad in diese Richtung aufzurüsten. Bin letztendlich aber wieder davon abgekommen. Mir würde das nur den Spaß am Fahren nehmen, wenn nebenbei immer der Datenlogger mitläuft. Und wirklich brenzlige Situationen (Vorsatz, Unfälle) wo mir Videoaufnahmen eventuell(!) geholfen hätten hatte ich noch nicht so oft.

Als "Kompromiss" habe ich mir das Garmin Varia Rücklicht geholt und bilde mir ein, dass durch das hektisches Geblinke der Überholabstand tendenziell schonmal größer geworden ist.
 
Ich habe hier ausnahmsweise mal eine Frage (diesmal als 🚗fahrer):

Ich befahre innerorts eine auf 30 km/h beschränkte Nebenstraße. Meine Straßenseite ist überwiegend zugeparkt, die Gegenrichtung nicht. Begegnungsverkehr ist fast unmöglich außer beide Gefährte sind klein / schmal.

Kurz nachdem ich eine mit etwa 20 km/h fahrende Radfahrerin mit Abstand überholt habe, kommt mir ein fetter (=also heutzutage normalgroßer) SUV mit Anhänger - aufgrund Straßenbiegung vorher nicht sichtbar - entgegen. Da wir uns nicht kontaktfrei begegnen können, ich zudem etwa 15m nicht zugeparkten Raum vor mir habe, halte ich in dieser Lücke an.

SUV nebst Anhänger passiert mich entgegekommend ... aber auch die Radlerin in meiner Richtung (für sie gibt es ja auch genug Raum trotz rechts parkender oder wie in meinem Fall anhaltender Pkw).

HINWEIS (ganz wichtig, ich weiß): Alles passierte bei angepasstem Speed, es gab bei keinem der Beteiligten Stress.

FRAGE: Gibt es für so etwas irgendeine Regel außer § 1 StVO?
 
Nochmal zurück zum vorigen Thema - entschuldigt bitte den Ausflug in den Qualitätsjournalismus der Augsburger Allgemeinen.

Also ich überlege mir jetzt ersthaft, ob ich nicht künftig zur Beweissicherung mit Helmkamera fahre.

Ich mache das auf bekannten Segmenten meines Arbeitswegs. Nicht mit Helmkamera, weil das so nach Teletubby aussieht. Ist eine Actioncam, die am Lenker hängt.

Und was macht man dann mit so einer Kamera? Jeden anzeigen der zu dicht überholt?

...dann käme ich aus der Polizeiwache nicht mehr raus. Bei den heftigeren Sachen schlafe ich normalerweise eine Nacht drüber und sehe mir das am nächsten Tag nochmal an. Evtl. zeige ich das auch nichtfahrradfahrenden Kollegen und bitte um deren Einschätzung.

Stimmt, es wäre natürlich extrem doof, wenn Gefährder von Menschenleben irgendwie rechtsstaatlich belangt werden würden.

Ist das anlasslose mitfilmen des Verkehrs (Dashcam) in DE nicht sogar illegal aus Datenschutzgründen und die Aufnahmen deswegen vor Gericht nicht verwendbar?

Dazu ein Beispiel aus meinem Fundus. Wegen dieses Kandidaten stand ich ausnahmsweise bereits am selben Abend in der Polizeiinspektion:

ezgif-3-d5c060291eda.gif


Der Ablauf seitens Exekutive/Judikative kurz zusammengefasst:
  • Die Polizeibeamten sind sehr freundlich und nehmen meinen Strafantrag auf.
  • Die Videoaufzeichnung wollen sie als Kopie haben. Datenschutz? Interessiert vermutlich erst, wenn die gefilmte Person das Beweismittel vom Tisch haben will, weil eine Verurteilung im Raum steht. Soweit kommt es normalerweise nicht.
  • Im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft war eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit dem vorgebrachten Sachverhalt nicht erkennbar. Aufgrund eklatanter Fehler lege ich Beschwerde ein.
  • Der zweite Bescheid wird korrigiert, aber das Verfahren wird trotzdem eingestellt. Ich könnte jetzt Privatklage wegen Nötigung erheben.
Wenn ich mir die Statistiken ansehe, dann hat der Gesetzgeber sein Ziel erreicht: Entlastung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. <Sarkasmus>Jetzt haben sie mehr Zeit, sich mit Dieselabgasklagen zu beschäftigen. Ist ja nicht unwichtig, wenn sich autofahrende Bürger ein paar Euro erstatten lassen können.</Sarkasmus>.

Meine persönlichen Schlüsse:
  • Solche Angelegenheiten werden immer eingestellt. Durch den Verweis auf den Privatklageweg wurde eine sehr hohe Hürde geschaffen. De facto kann man sich im Straßenverkehr völlig daneben benehmen, das hat keinerlei Konsequenzen.
  • Die Sanktionen im Falle eines tatsächlichen Unfalls sind lächerlich. In der obigen Videosequenz sieht man am Ende eine Einmündung, in die der graue Wagen abbiegt. Zwei Jahre zuvor kam mir aus dieser Nebenstraße ein Fahrzeug entgegen, der die Stoppstelle völlig ignorierte und mich frontal abräumte. Waren eine Woche Krankenhaus und insgesamt 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Videokamera war an dem Tag leider nicht an. Der Verursacher hat irgendetwas von Sichtbehinderung gefaselt, und das hat ihn dann letztendlich 350€ gekostet. War nicht einmal ein Punkt in Flensburg dabei.
  • Ja, ich werde weiterhin die Kamera anschalten und bei groben Angelegenheiten zur Polizei gehen! Ich glaube an den erzieherischen Effekt, wenn jemand als Beschuldigter einer Straftat vernommen wird.

Du kannst ja ein Video für dein Privatarchiv drehen. Darauf ist dann zufällig ein Fehlverhalten zu sehen. Ich denke nicht, dass das für jede Popelssituation herangezogen wird. Aber ich meine, dass solche Videos bei gravierenden Sachverhalten auch schon als Beweismittel zugelassen worden sind.

Das ist bei passenden gesellschaftlichen Anlässen ganz nett. Mir hatte immer niemand geglaubt, dass Radfahren eine Risikosportart ist, nach meinen Videos war das Thema vom Tisch...
 
  • Ja, ich werde weiterhin die Kamera anschalten und bei groben Angelegenheiten zur Polizei gehen! Ich glaube an den erzieherischen Effekt, wenn jemand als Beschuldigter einer Straftat vernommen wird.
Das sehe ich als sehr naiven Wunsch. Denn damit erst mal jemand zum Beschuldigten wird, müsste man ihn auf dem Video eindeutig identifizieren können. Alles was deswegen passieren kann, ist eine Befragung bei der man versucht Hinweise auf den Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens zu gewinnen.
Das dabei nichts weiter herauskommen wird, dürfte klar sein.
 
Das sehe ich als sehr naiven Wunsch. Denn damit erst mal jemand zum Beschuldigten wird, müsste man ihn auf dem Video eindeutig identifizieren können. Alles was deswegen passieren kann, ist eine Befragung bei der man versucht Hinweise auf den Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens zu gewinnen.
Das dabei nichts weiter herauskommen wird, dürfte klar sein.

Das ist tatsächlich ein Aspekt, den ich unterschlagen habe. Die ermittelnden Beamten stellen genau diese Frage zuallererst. Ich bin normalerweise nicht schüchtern, aber das gezeigte Manöver hatte mich nachhaltig beeindruckt, so dass ich die Verfolgung nicht aufnahm. Allerdings hatte ich Glück, dass es ein Privatwagen mit eng begrenztem Nutzerkreis war. Bei einem Firmenwagen ist das nicht so einfach, aber wenn öfter etwas passiert, dann muss irgendwann Fahrtenbuch geführt werden. Ist doch schön, wenn alle in der Firma regelmäßig an den Verursacher denken müssen :)
 
Gestern. Uff, wenn das Bild von diesem Unfall ist, ist das schon krass. Es werden Zeugen gesucht ...

Anhang anzeigen 986295
https://www.hessenschau.de/panorama...it-lkw,unfall-muehltal-radfahrer-tot-100.html

Hab mal ein Käsblatt-Probeabo abgeschlossen, um das weiter zu verfolgen. Es wurde ein weißes Fahrrad (Ghostbike) zum Gedenken aufgestellt und die Sicherheit soll verbessert werden. Nichts konkretes zum Unfallhergang. Dort ist wohl viel (LKW-) Verkehr und wenige nutzen den Radweg an dieser Stelle, weil eine hohe Bordsteinkante diesen von der Straße trennt.
 
FRAGE: Gibt es für so etwas irgendeine Regel außer § 1 StVO?
was sollte diese Regel in dem Fall regeln?

dieses "Vorfahrt nehmen"? Oder übersehe ich da was?

Hab jetzt deinen kurzen verlinkten Text gelesen. Ja. Ausbremsen kommt noch dazu. Klar, doof, ein Idiot. Aber das hätte ich wohl auch eingestellt.
Da kenne ich persönlich und aus Berichten hier und anderswo deutlich schlimmeres.
 
Ist das anlasslose mitfilmen des Verkehrs (Dashcam) in DE nicht sogar illegal aus Datenschutzgründen und die Aufnahmen deswegen vor Gericht nicht verwendbar?
Nein, nicht grundsätzlich. Das Veröffentlichen kann unter Umständen rechtliche Probleme nach sich ziehen. Das ist aber eher theoretischer Natur, wenn man die vielen Videos von Trainingsfahrten auf YT bedenkt. Generell kann ich zum privaten Gebrauch so viel filmen wie ich will. Zur Beweissicherung ist es sogar ausdrücklich erlaubt. Beobachtet man also zufällig eine mögliche Straftat, darf man sein Handy zücken und draufhalten. Erweist es sich als Irrtum, löscht man es eben wieder.
 
Und was genau möchtest du mir damit mitteilen?

Das es (auch moralisch) ein völlig legitimes Mittel ist, Gesetzesübertretungen den zuständigen Behörden zu melden.
Wenn man mal gesehen hat, wie sich Einsatzfahrzeuge (RTW, Löschfahrzeuge) durch "harmlose Falschparker" quetschen müssen, kann man das sogar auf als "gelangweilte Rentnerdenunzanten" ausweiten.
 
Nochmal zurück zum vorigen Thema - entschuldigt bitte den Ausflug in den Qualitätsjournalismus der Augsburger Allgemeinen.

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[*]Der zweite Bescheid wird korrigiert, aber das Verfahren wird trotzdem eingestellt. Ich könnte jetzt Privatklage wegen Nötigung erheben.
[/LIST]
Wenn ich mir die Statistiken ansehe, dann hat der Gesetzgeber sein Ziel erreicht: Entlastung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. <Sarkasmus>Jetzt haben sie mehr Zeit, sich mit Dieselabgasklagen zu beschäftigen. Ist ja nicht unwichtig, wenn sich autofahrende Bürger ein paar Euro erstatten lassen können.</Sarkasmus>.

Meine persönlichen Schlüsse:
  • Solche Angelegenheiten werden immer eingestellt. Durch den Verweis auf den Privatklageweg wurde eine sehr hohe Hürde geschaffen. De facto kann man sich im Straßenverkehr völlig daneben benehmen, das hat keinerlei Konsequenzen.
  • Die Sanktionen im Falle eines tatsächlichen Unfalls sind lächerlich. In der obigen Videosequenz sieht man am Ende eine Einmündung, in die der graue Wagen abbiegt. Zwei Jahre zuvor kam mir aus dieser Nebenstraße ein Fahrzeug entgegen, der die Stoppstelle völlig ignorierte und mich frontal abräumte. Waren eine Woche Krankenhaus und insgesamt 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Videokamera war an dem Tag leider nicht an. Der Verursacher hat irgendetwas von Sichtbehinderung gefaselt, und das hat ihn dann letztendlich 350€ gekostet. War nicht einmal ein Punkt in Flensburg dabei.
  • Ja, ich werde weiterhin die Kamera anschalten und bei groben Angelegenheiten zur Polizei gehen! Ich glaube an den erzieherischen Effekt, wenn jemand als Beschuldigter einer Straftat vernommen wird.



Das ist bei passenden gesellschaftlichen Anlässen ganz nett. Mir hatte immer niemand geglaubt, dass Radfahren eine Risikosportart ist, nach meinen Videos war das Thema vom Tisch...

nur kurz zur Info für alle: die Verfolgung einer Nötigung wurde eingestellt, d.h. es gibt nur noch den privatrechtlichen Klageweg, wenn man so was verfolgen will, sich dagegen wehren will. Im Fall des Falles sollte vielleicht jeder ernsthaft überlegen ob nicht doch jedesmal Anzeige wg. versuchter Körperverletzung, bzw. im Fall von Stürzen natürlich wg. schwerer Körperverletzung, gestellt wird.

Den Ausreden von Autofahrern kann ich keine Glaubwürdigkeit mehr entgegen bringen. Z.B. nur wenige Wochen her, ich fahre mit etwas Abstand hinter einem normalen PKW innerorts her und ein entgegenkommender Wagen hält hinter dem auf seiner Spur geparkten Auto und lässt den PKW durch und zieht dann rüber so dass ich eine Vollbremsung hinlegen muss und wir uns auf meiner Fahrspur gegenüberstehen (zum Glück hat der auch gebremst und mich nicht einfach umgefahren) und die Ausrede des Autofahrers war, dass ich übersehen wurde hinter dem anderen Auto. Das Üble ist, dass wenn man dabei stürzen sollte, die Polizei das auch nicht besonders zur Kenntnis nimmt solange es keine Schäden am Auto gibt. Soll wohl bedeuten, dass man dann wg. eigenem Fahrfehler gestürzt ist.
 
Den Ausreden von Autofahrern kann ich keine Glaubwürdigkeit mehr entgegen bringen. Z.B. nur wenige Wochen her, ich fahre mit etwas Abstand hinter einem normalen PKW innerorts her und ein entgegenkommender Wagen hält hinter dem auf seiner Spur geparkten Auto und lässt den PKW durch und zieht dann rüber so dass ich eine Vollbremsung hinlegen muss und wir uns auf meiner Fahrspur gegenüberstehen (zum Glück hat der auch gebremst und mich nicht einfach umgefahren) und die Ausrede des Autofahrers war, dass ich übersehen wurde hinter dem anderen Auto. Das Üble ist, dass wenn man dabei stürzen sollte, die Polizei das auch nicht besonders zur Kenntnis nimmt solange es keine Schäden am Auto gibt. Soll wohl bedeuten, dass man dann wg. eigenem Fahrfehler gestürzt ist.

Ohne die Situation des Autofahrers damit rechtfertigen zu wollen oder zu können, berherzige ich im Verkehr auch immer die Regel: Wenn Du das Gesicht des anderen nichts siehst, sieht er Dich auch nicht.

Die Regel hab ich eigentlich von LkW Fahrern übernommen, die ja bekanntlich extram mit toten Winkeln zu kämpfen haben. Und gerade für Radfahrer, die schmal sind und gerne hinter einem Fahrzeug fahren, gilt das auch gut.

PS: Es gibt aber doch durchaus diese Rechtsprechung, dass wenn ich als Verkehrsteilnehmer (Auto, Rad, rollende Würstchenbude) einem drohenden Unfall ausweiche und dadurch nur mir Schaden zufüge, durchaus der eigentliche Verursache Regress genommen werden kann. Kenn' da die genaue Bezeichnung nicht, aber @ad-mh weiß da bestimmt was ;)
 
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