Nochmal zurück zum vorigen Thema - entschuldigt bitte den Ausflug in den Qualitätsjournalismus der Augsburger Allgemeinen.
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[*]Der zweite Bescheid wird korrigiert, aber das Verfahren wird trotzdem eingestellt. Ich könnte jetzt Privatklage wegen Nötigung erheben.
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Wenn ich mir
die Statistiken ansehe, dann hat der Gesetzgeber sein Ziel erreicht: Entlastung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. <Sarkasmus>Jetzt haben sie mehr Zeit, sich mit Dieselabgasklagen zu beschäftigen. Ist ja nicht unwichtig, wenn sich autofahrende Bürger ein paar Euro erstatten lassen können.</Sarkasmus>.
Meine persönlichen Schlüsse:
- Solche Angelegenheiten werden immer eingestellt. Durch den Verweis auf den Privatklageweg wurde eine sehr hohe Hürde geschaffen. De facto kann man sich im Straßenverkehr völlig daneben benehmen, das hat keinerlei Konsequenzen.
- Die Sanktionen im Falle eines tatsächlichen Unfalls sind lächerlich. In der obigen Videosequenz sieht man am Ende eine Einmündung, in die der graue Wagen abbiegt. Zwei Jahre zuvor kam mir aus dieser Nebenstraße ein Fahrzeug entgegen, der die Stoppstelle völlig ignorierte und mich frontal abräumte. Waren eine Woche Krankenhaus und insgesamt 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Videokamera war an dem Tag leider nicht an. Der Verursacher hat irgendetwas von Sichtbehinderung gefaselt, und das hat ihn dann letztendlich 350€ gekostet. War nicht einmal ein Punkt in Flensburg dabei.
- Ja, ich werde weiterhin die Kamera anschalten und bei groben Angelegenheiten zur Polizei gehen! Ich glaube an den erzieherischen Effekt, wenn jemand als Beschuldigter einer Straftat vernommen wird.
Das ist bei passenden gesellschaftlichen Anlässen ganz nett. Mir hatte immer niemand geglaubt, dass Radfahren eine Risikosportart ist, nach meinen Videos war das Thema vom Tisch...