Dann fällt das betrunken fahren aber unter den Tisch und wird nicht bestraft.
100%ige Entdeckung aller Gesetzesverstöße ist m. E. nie das Ziel von irgendwas gewesen.
Sonst sollten wir schnellstens eine 100%ige Überwachung des öffentlichen Raums und eine Vorratsdatenspeicherung durchwinken. Da gibt's aber erhebliche Widerstände. Und zwar eher nicht von der Partei, die in der Vergangenheit typischerweise die Verkehrsminister gestellt hat.
Tatsächlich ist es nach meinem Verständnis so, dass Strafen erheblich von den Auswirkungen der Tat abhängen. Kommt jemand durch eine kleine Unachtsamkeit schwer zu Schaden, hat das andere Konsequenzen, als wenn jemand grob fahrlässig handelt, aber nichts passiert. Kann man doof finden, scheint aber in der Rechtsprechung so zu sein.
Die Frage, ob das Verlassen des Unfallorts nach einem nur-Blech-Schaden wirklich mit bis zu drei Jahren Haft bedroht werden soll, finde ich durchaus gerechtfertigt. Da fängt es an. Die Frage, ob der Verursacher möglicherweise alkoholisiert war, stellt sich erst viel später.
Man kann Vergehen im Straßenverkehr in den allgemeinen Rechtsrahmen einordnen. Mir erscheint es logisch, genau das zu tun, aber gut, ich habe halt auch ein Auto. Wenn man hier einige Beiträge liest, so scheint es aber eher darum gehen, persönliche Rachegelüster auszuleben. Nun gut, das hat mit Recht und auch mit Gerechtigkeit nicht so viel zu tun.
Wir können den Faden natürlich auch umbenennen in "Auskotzfaden für Autohasser". Das würde das, was hier abgeht, besser beschreiben.