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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Re: Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr
... und was ist darauf zu sehen? Das Ausmaß der Straßenschäden wäre ja nachträglich vor Ort noch feststellbar. Danach kommt der Streit darüber, was zumutbar ist. Vielleicht sogar, welche Reifen und welchen Druck man für vertretbar hält. Ein Rechtsanwalt kommt leicht auf solche Argumente wie: Wenn man mit Felgen wie aus Glas fährt, wäre das kein triftiger Grund, andere beim Überholen zu behindern.
 
Ich bin auch mal wieder fassungslos mit der Staatsanwaltschaft.

Fakt ist doch, der Überholbedürftige musste 2 m Abstand halten. Egal wo Du gefahren bist, war ein legales Überholen nicht möglich. Wo soll das die Nötigung sein?

Du schriebst, der rechte Fahrbanrand weist Schäden auf. Das sollte Grund genug sein, dort nicht zu fahren. Ich würde erwarten, dass es dazu ausreicht, wenn es regelmäßig Löcher gibt. Man muss nicht zwingend auf 20 intakten Metern nach rechts.

Im übrigen würde ich argumentieren, dass 1 m Abstand zum Fahrbahnrand ohnehin üblich ist - den gönnt sich ein Autofahrer auch. Wie weit links bist Du denn gefahren?

Gibt es eigentlich eine Regel, dass Fahrräder in ihrer Fahrspur rechts fahren müssen? Ich habe mal gelernt "jedem Fahrzeug seine Spur", bin aber nicht sicher, ob das so noch gilt.

Zum Glück hab' ich 'ne Rechtsschutz.
 
hä.. @Taushof1234 vlt habe ich es grade auch falsch verstanden, aber du meintest doch da ist eine durchgezogene Linie. Soweit mir bekannt bedeutet das Überholverbot. Schäm dich, dass du jemanden daran gehindert hast, etwas Unerlaubtes zu tun (okay, er hats ja trotzdem gemacht 😅 ).
 
Soweit mir bekannt bedeutet das Überholverbot
Ich würde sagen, die Linie bedeutet, dass man sie nicht überfahren darf.

Daraus ergibt sich häufig, dass ein Überholen nicht möglich ist. Aber das ist eine indirekte Folge der Linie. Zwei Fahrräder oder Motorräder könnten sich evtl. gegenseitig überholen.

In der Argumentation macht das durchaus einen Unterschied:

Variante A:
  • Radfahrer: "Da war Überholverbot, Sie durften mich nicht überholen, deshalb habe ich Sie nicht behindert!"
  • Autofahrer: "Da war kein Überholverbot, sondern nur eine Linie, die ich nicht überfahren durfte. Sie haben verhindert, dass ich ohne Überfahren der Linie überholen kann!"
Ich würde sagen, der Autofahrer gewinnt den Streit, denn der Radfahrer argumentiert mit unwahren Aussagen.

Variante B:
  • Radfahrer: "Sie müssten beim Überholen 2 m Abstand zu mir einhalten; ich habe zudem das Recht, einen angemessenen Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten, zumal dieser schadhaft ist. Sie konnten mich nicht auf zulässige Weise überholen. Deshalb kommt es auch nicht im Detail darauf an, wie groß ich meinen Abstand zum rechten Fahrbahnrand genau wähle, es entsteht Ihnen kein Nachteil."
  • Autofahrer: "Grrrr. Sie haben Recht."
 
Einen Typen, der es trotzdem absolut auf die Spitze getrieben hat, habe ich daraufhin im Mai letzten Jahres zur Anzeige gebracht. Nun habe ich .....

Jetzt würde mich doch mal sehr interessieren, wie ihr das so seht.
Die Diskussion wird im Nebel geführt, wenn wir nicht erfahren, was genau wie und wo vorgefallen ist. Vielleicht geht das dem Staatsanwalt genauso.
 
Variante B:
  • Radfahrer: "Sie müssten beim Überholen 2 m Abstand zu mir einhalten; ich habe zudem das Recht, einen angemessenen Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten, zumal dieser schadhaft ist. Sie konnten mich nicht auf zulässige Weise überholen. Deshalb kommt es auch nicht im Detail darauf an, wie groß ich meinen Abstand zum rechten Fahrbahnrand genau wähle, es entsteht Ihnen kein Nachteil."
  • Autofahrer: "Grrrr. Sie haben Recht."
genauso!

Wenn ich auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 kmh unterwegs bin und mit 100 daherrolle und mich einer mit seinem Ferrari mit 250 überholt, weil er sich das evtl. Bussgeld und einen Chaffeur für mehrere Monate erlauben kann, und mich dabei null gefährdet, ist mir das vollkommen wurscht.

Wenn ich aber weiß, dass das eine blöde Stelle ist, bei der gerade dann, wenn ich fast im Rinnstein fahre sogar Oma Erna meint das passt schon irgendwie und dann bei entgegenkommendem Bus sich irgendwie so gerade dran vorbeizittert und mir fast den Lenker aus der Hand fährt, ist mir das eben nicht egal, wenn jemand so um meine Gesundheit bemüht ist. Und so bin ich eben vor einem Jahr die 100 Meter unmittelbar vor und in der Kurve eher in der Mitte gefahren und habe dabei meine Cycliq eingeschaltet, als der Typ meinte, ich überhole trotzdem. Könnte man dort bei jeder Fahrt machen, dann hätte ich aber nix anderes mehr zu tun als so ein Sch...

Dazu kommt ja noch, dass nur 100 Meter entfernt eine ehemalige Bahntrasse existiert, die als Fuss- und Radweg genutzt wird. Nur streiten sich seit Jahren die Stadt und einige Bürger darum, ob der Weg asphaltiert werden soll oder nicht, denn das ist ja auch ein gaaanz toller Wanderweg. Bisher ist er eben nicht asphaltiert, es ist ein Schotterweg, der alle Jubeljahre eine neue wassergebundene Deckschicht erhält. Bei den sich häufenden Starkniederschlägen ist das aber schnell wieder weg, bei schlechtem Wetter sieht man aus wie Sau und ist eher nur noch was für MTB`s. Definitiv nix für das Rennrad.
Um den Ort mal konkret zu benennen: Bredenscheider Straße, Hattingen. Wer die Straße kennt, weiß was ich meine.
 
Ich denke diese Autofahrer Attitüde "ich habe nicht damit gerechnet, dass sie so schnell fahren" oder "warum fahren die auch so schnell, selber Schuld" ist ein großes Problem.

Ich bin letzte Woche auf einer Abfahrt mit einem Freund gefahren , ich 65 km/h er etwas schneller, zur Ortseinfahrt hin haben wir abgebremst (wahrscheinlich hatten wir noch keine 50km/h beim Ortsschild); direkt vor der Ortsschild überholt uns noch ein Auto um keine 400m später eine Vollbremsung hinzulegen, um links Abbiegen zu wollen 🙄

Ich habe meinem Freund auch gesagt, der hat bestimmt unsere Geschwindigkeit unterschätzt - scheiße war es trotzdem.

Wobei du innerorts schneller als 50 fahren darfst. :D
 
das haben wir alle leider schon zu oft erlebt - Radfahrer müssen einfach überholt werden, koste es was es wolle. Am allerbesten kommt es dann, wenn genau in dem Bereich ein Blitzer steht, schon zweimal erlebt, was ein Spaß. Da wird es schwierig mit der Argumentation warum und wieso.....

Die Aussage / Annahme "ich habe nicht damit gerechnet, dass die so schnell fahren" widerspricht genau dem, was die StVO vorsieht. So wie schon geschrieben, hat man sich im Straßenverkehr vorsichtig und umsichtig zu verhalten und aufzupassen - das gilt für Rad- wie Autofahrer. Kleiner Unterschied: der Radfahrer macht es in der Regel schon aus eigenem Antrieb, wenn ihm sein Leben lieb ist, der Autofahrer hat ja immer noch jede Menge Blech um sich rum und fühlt sich in seinem rollenden Zuhause sicher.

Bei meinen zweiten VKU sollte ich meine Radcomputer mit zur Gerichtsverhandlung bringen. Man wollte damit beweisen das ich mehr als 50km/h gefahren. Anwaltliche Fachkräfte. 🤣

Und 50 innerorts gilt ja nur für Kraftfahrzeuge.
 
Die Justisten legen doch immer großen Wert auf die Kauslität, die ich im Fall des o.g. Nötigungsverwurfs nicht erkennen kann. Damit der Taterfolg eintritt, müsste eine Kausalität zwischen deiner Handlung/Behinderung und der Konsequenz gegeben sein. Da der Autofahrer aber ohnehin nicht überholen darf, ist deine Handlung ja nicht ursächlich dafür, dass das Auto nicht überholen kann. Gemäß Äquivalenztheorie würde man sich dein "mittiges Fahren" wegdenken und zum Ergebnis kommen, dass der Autofahrer an seinem Verhalten (legal) nichts hätte ändern können und somit der "Erfolg" auch ohne dein Verhalten eingetreten wäre. Aber das ist nur meine Laienmeinung, as always. :)

Abgesehen davon, dass man ja ohnehin nicht gezwungen ist, auf der Linie rechts zu fahren - dazu müsste es Urteile wie Sand am Meer geben.

Interessant ist aus meiner Sicht die "Drohung", dass du das nächste mal nicht so einfach davon kommen würdest. Damit wärst du trotz einer Einstellung ohne jegliche Indizien für deine Schuld mit negativen Konsequenzen aus diesem Verfahren belastet. Nach meinem Rechtsverständnis sollte das eigentlich nicht so sein. In jedem Fall dürfte es aber egal sein, wenn du dir auch nichts zu Schulden kommen lässt. Nächstes Mal ermitteln sie dann halt und stellen eben aus anderem Grund wieder ein...
 
Interessant ist aus meiner Sicht die "Drohung", dass du das nächste mal nicht so einfach davon kommen würdest.
Guter Punkt. Kann man sich irgendwo über so was beschweren? Kann mir nicht vorstellen, dass ein "das nächste mal besser Fresse halten, sonst Beule" ein rechtsstaatlich tragfähiges Kommunikationsverhalten der Staatsanwaltschaft ist.
 
Die Frage wäre eben auch, wie/ob die StA die Einstellung begründen muss. Ich meine, deren Argumentation ist zwar aus unserer Sicht anmaßend bis frech, aber Einstellung wegen Geringfügigkeit heißt ja auch, dass die StA von so geringer Schuld ausgeht, dass sich die Strafverfolgung nicht lohnt. Das wäre hier ja gegeben, nur dass wir eben sagen, dass es keine geringe, sondern gar keine Schuld ist.
Ansonsten könnte man wohl noch wegen mangelndem Tatverdachts einstellen, aber keine Ahnung, ob dafür bestimmte Umstände/Dinge gegeben sein müssen oder die StA das auch einfach so tun könnte.

Alles in allem käme man zur Aufklärung dieser konsequenzlosen Spitzfindigkeiten um einen Anwalt nicht herum und ob es das Geld oder die Zeit wert ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht tut sich ja auch noch einer unserer Forumsjuristen auf und kann dazu was sagen. :)
 
Verstehe echt nicht wie das ne Nötigung sein kann?

Wenn ich anner roten Ampel stehe und ein Hirni willl trotzdem fahren, und wegen mir nicht, wäre das dann ja auch ne Nötigung. Nach Staatsanwaltlogik. :D

Oder im Verkehrsberuhigten Bereich mittig laufen und der MiV muss sich damit sich an die Schrittgeschwindigkeit halten. Nötigung. :D
 
Ich würde sagen, die Linie bedeutet, dass man sie nicht überfahren darf.

Daraus ergibt sich häufig, dass ein Überholen nicht möglich ist. Aber das ist eine indirekte Folge der Linie. Zwei Fahrräder oder Motorräder könnten sich evtl. gegenseitig überholen.

In der Argumentation macht das durchaus einen Unterschied:

Variante A:
  • Radfahrer: "Da war Überholverbot, Sie durften mich nicht überholen, deshalb habe ich Sie nicht behindert!"
  • Autofahrer: "Da war kein Überholverbot, sondern nur eine Linie, die ich nicht überfahren durfte. Sie haben verhindert, dass ich ohne Überfahren der Linie überholen kann!"
Ich würde sagen, der Autofahrer gewinnt den Streit, denn der Radfahrer argumentiert mit unwahren Aussagen.

Variante B:
  • Radfahrer: "Sie müssten beim Überholen 2 m Abstand zu mir einhalten; ich habe zudem das Recht, einen angemessenen Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten, zumal dieser schadhaft ist. Sie konnten mich nicht auf zulässige Weise überholen. Deshalb kommt es auch nicht im Detail darauf an, wie groß ich meinen Abstand zum rechten Fahrbahnrand genau wähle, es entsteht Ihnen kein Nachteil."
  • Autofahrer: "Grrrr. Sie haben Recht."

durchgezogene Linie = Überholverbot, zB hier
Also gibt es nur Variante A🙄

Das ganze Verhalten der StA macht inhaltlich überhaupt keinen Sinn. Aber dagegen vorzugehen wohl auch nicht, iE ist ja juristisch (zum Glück) nix passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine, den Hintermann vorsätzlich am überholen zu hindern, fällt unter Nötigung nach Strafrecht. Das Überholverbot oder die geschlossene Linie sind eine andere Sache, die den Tatbestand der Nötigung nicht entschärft. Der Typ hätte u.U. verkehrswidrig überholen können, ohne das jemand tatsächlich gefährdet oder verletzt worden wäre. Dann hätte er sagen können, ey wat is, is doch nix passiert. Nun aber durfte er sagen, er sei genötigt worden, und zwar von dem Anzeigenden mit der Kamera. Was zeigt der mich auch an!
Das heißt nicht, dass der Typ kein Bußgeld für sein Verkehrsvergehen zahlen musste. Vielleicht haben sie diesen Typ aber ohne Weiteres fahren lassen.
 
Ich meine, den Hintermann vorsätzlich am überholen zu hindern, fällt unter Nötigung nach Strafrecht.
Aha, wenn ich also einen LKW bei erlaupten Tempo 100 mit Tempo 95 links überhole, aber einer gerne mit 200 mich überholen wollte, dann begehe ich also eine Nötigung, weil ich ihn vorsätzlich am Überholen hindere?

Geile Logik
 
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