dopero
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Dasgehtdarf man aber nur ausserorts.
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Dasgehtdarf man aber nur ausserorts.
Der Halter kann aber nur wissen wer gefahren ist, wenn er selber dabei gewesen ist.Es wird wirklich Zeit, dass es eine Regelung bei uns wie in Österreich gibt, mit der man den Halter haftbarer macht herauszurücken, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
Wie schaut denn diese Regelung in Österreich aus?Es wird wirklich Zeit, dass es eine Regelung bei uns wie in Österreich gibt, mit der man den Halter haftbarer macht herauszurücken, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
Dann gibt er an, an wen er den Schlüssel übergeben hat. Und der ist dann der nächste in der Kette, bis einer denjenigen nennen kann, der gefahren ist.Der Halter kann aber nur wissen wer gefahren ist, wenn er selber dabei gewesen ist.
Und wenn er das nicht war, was bringt es dann?
Was mir bei solchen Meldungen so durch den Kopf geht darf ich gar nicht Sagen oder Schreiben.....unbeschreiblich! Hoffe man kann den Autofahrer ermitteln!
https://www.t-online.de/nachrichten...jaehriger-radfahrer-tot-fahrer-fluechtig.html
§ 7 StVG sieht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den Kfz-Halter vor, d.h. er haftet im Schadensfall immer auch ohne eigenes Verschulden, selbst wenn er nicht selber gefahren ist. Der Halter wird deshalb ein eigenes Interesse daran haben, den Fahrzeugführer zu nennen. Das Problem ist deshalb eher theoretischer Art, soweit es um Unfälle mit schweren Folgen geht.Boah, das ist bei mir genau um die Ecke . Immerhin konnte das Auto ausfindig gemacht werden. Es wird wirklich Zeit, dass es eine Regelung bei uns wie in Österreich gibt, mit der man den Halter haftbarer macht herauszurücken, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
das betrifft aber nur die Haftpflicht des Kfz und nicht den strafrechtlichen Teil; die Kfz-Versicherung zahlt unabhängig davon, wer gefahren ist, insofern sehe ich keinen Nachteil für den Halter, den tatsächlichen Fahrer zu decken - höchstens Fahrtenbuchauflage§ 7 StVG sieht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den Kfz-Halter vor, d.h. er haftet im Schadensfall immer auch ohne eigenes Verschulden,
§ 7 StVG betrifft nicht das Strafrecht, vollkommen richtig. Andererseits ist zivilrechtlicher Anspruchsgegner des Opfers bzw. der Hinterbliebenen einerseits die Versicherung und andererseits der Schädiger bzw. der Halter in Personenmehrheit. Die Versicherung kann ihrerseits den Schädiger, also ihren Versicherten, in Regreß nehmen (etwa wegen einer Obliegenheitsverletzung). Der Regreß ist regelmäßig begrenzt - ich meine es waren 5000 € - aber immerhin. Aber es ist hier sowieso alles Theorie: Wäre ich in dieser Lage und hätte als Kfz-Halter irgendwem mein Auto geliehen und der fährt einen tot...ich würde nicht zögern, dessen Namen zu nennen. Weil es keine andere Möglichkeit gibt. Es gehört sich einfach so. Und ich vermute, das sehen hier hoffentlich alle so.das betrifft aber nur die Haftpflicht des Kfz und nicht den strafrechtlichen Teil; die Kfz-Versicherung zahlt unabhängig davon, wer gefahren ist, insofern sehe ich keinen Nachteil für den Halter, den tatsächlichen Fahrer zu decken - höchstens Fahrtenbuchauflage.
Ich frag jetzt mal als Autofahrer (für nen Freund)
Wenn man im Auto auf die Straße von einer Einfahrt abbiegen möchte, muss man Zwangsläufig über den Fahrradweg um die Straße einsehen zu können. In dem Fall eine Tankstelle. An der Straße herrscht viel Autoverkehr und man wartet ewig auf eine Lücke. Man kann natürlich auch nicht mehr zurücksetzen weil schon mehrere Autos hinter einem warten.
Irgendwann nimmt man dann Zwangsläufig einem Radfahrer den Vorrang.
Wie verhält man sich denn da korrekt als Autofahrer?
LG Klaus
Sehe ich auch so. Ich fahre auch Auto, Motorrad etc.. Sich im Verkehr mit einem Kfz zu bewegen hat viel zu tun mit Nach- und Mitdenken. Die meisten Verkehrsteilnehmer haben damit massive Probleme und sehen einfach nur sich und ihr persönliches Fortkommen, das möglichst zügig sein muß. Radfahrer sind von dieser wenig wünschenswerten Haltung leider auch nicht immer befreit.Ich bezweifle, dass man den Verkehr nur dann einsehen kann, wenn man den kompletten Radweg blockiert. Sowas habe ich noch nie erlebt ...
Geht leider auch nicht immer.Ich bezweifle, dass man den Verkehr nur dann einsehen kann, wenn man den kompletten Radweg blockiert. Sowas habe ich noch nie erlebt und ich kenne viele schlecht einsehbare Einfahrten mit Radweg. Und es gibt ja immer zweierlei:
1. Vorfahren bis zur Fahrbahn, egal ob ein Radfahrer kommt, oder nicht
oder
2. Vorfahren bis zum Radweg, vergewissern, dass kein Radfahrer kommt und dann bis zur Fahrbahn vor.
Wenn ich mal Probleme habe, dann immer mit 1.
2 habe ich noch nie erlebt (also dass der Autofahrer schon steht, wenn ich ihn sehe und auf eine Lücke im Autoverkehr wartet) und ich fahre oft an engen uneinsehbaren Einmündungen mit Radweg auf dem Radweg auch mit viel Verkehr auf der Hauptfahrbahn.
Wenn es nicht anders geht muss man eben den Radweg blockieren, fast immer kommt man mit dem Rad dann aber vorne (besser hinten) am wartenden Autofahrer vorbei.
Sehe ich anders. Das Auto könnte auch vorziehen bis zur Begrenzungslinie der Parkplätze und dann schauen, ob frei ist. Damit würde der Radweg ziemlich sicher nicht blockiert.Geht leider auch nicht immer.
Das ist doch Unsinn. So, wie das Auto jetzt steht, blockiert es den kombinierten Fuß-/Radweg (benutzungspflichtig?) ohne, dass der Fahrer etwas sieht. Wenn das Auto bis zur Trennlinie zwischen Straße und Parkplätzen vorfährt, kann man dahinter schon wieder durchfahren.Geht leider auch nicht immer.
Hier mal ein Beispiel:
Um sehen zu können, ob die Fahrbahn frei ist, müsste man mit dem Auto soweit vorfahren, dass man schon halb auf der Fahrspur steht und hier stehen nur drei PKW links der Einfahrt. Heute Früh waren es sechs.
Hier bleibt nur die Wahl den Geh- und den Radweg zu blockieren, damit man eine Sichtlinie hat, welche auf dem Radweg verläuft. So kann man sehen, ob Fahrzeuge die Straße hinunterfahren und wenn die Ampel weiter hinten Rot zeigt und man keine Fahrzeuge durch die Fenster der Parkenden sieht kann man sich langsam vortasten.
Bis dahin sind der Geh- und Radweg komplett vom eigenen Auto blockiert.
Habe dort schon beides erlebt, sowohl als Rad- als auch als Autofahrer.
Und ja, das ist eine unsäglich ungünstige Situation.
Die Stadt sollte den Parkstreifen neu anlegen und dabei mehr Abstand zu den Zufahrten einplanen.
Die ganze Gröpelinger Heerstraße hoch parken die Fahrzeuge bis exakt an die Anfahrten dran.Anhang anzeigen 1306174
Wir wissen ja nicht, ob das Auto da gerade steht oder ob der Fahrer bis zur Begrenzungslinie vorfährt. Es ist in diesem Beispiel super einfach, das Kfz so aus der Einfahrt zu bewegen, daß niemand gefährdet wird: Schritt 1: Bis zum Fußweg vorfahren, anhalten, Blick nach links und rechts. Schritt 2: Bis zur Begrenzungslinie der Straße leicht schräg vorfahren. Beim Abbiegen nach rechts könnte dann sogar der Rückspiegel genutzt werden. Einfacher geht es fast nicht. Wer mit solchen Situationen als Autofahrer überfordert ist, möge das Fahrzeug bitte stehenlassen und lieber zu Fuß gehen oder den ÖPNV benutzen.Das ist doch Unsinn. So, wie das Auto jetzt steht, blockiert es den kombinierten Fuß-/Radweg (benutzungspflichtig?) ohne, dass der Fahrer etwas sieht. ...