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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Hier mal die Auffahrt auf die Brücke, an dem Laternenpfahl hingen ursprünglich die Schilder (ursprünglich 241, dann für eine Zeit "Gehweg, Radfahrer frei", seit ca 3 Jahren kein Schild mehr). Bild stammt aus einer Präsi die ich mal über die (katastrophale) Radwegsituation in Lahnstein gemacht habe und an diverse lokale Parteien sowie das Ordnungsamt geschickt habe. Den OB hatte ich bei einer Veranstaltung auch mal drauf angesprochen, die wissen alle das die Markierung so echt nicht geht. OB hatte auch versprochen das da zeitnah was passiert....

Rudi-Geil2.JPG
 
Hier mal die Auffahrt auf die Brücke, an dem Laternenpfahl hingen ursprünglich die Schilder (ursprünglich 241, dann für eine Zeit "Gehweg, Radfahrer frei", seit ca 3 Jahren kein Schild mehr). Bild stammt aus einer Präsi die ich mal über die (katastrophale) Radwegsituation in Lahnstein gemacht habe und an diverse lokale Parteien sowie das Ordnungsamt geschickt habe. Den OB hatte ich bei einer Veranstaltung auch mal drauf angesprochen, die wissen alle das die Markierung so echt nicht geht. OB hatte auch versprochen das da zeitnah was passiert....

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Das gepinsel ist echt uninterressant. Schulterblick und links fahren. Außerdem fahre ich zumindest eh immer an der getrichelten Linie entlang, ist sicherer.;)

Sinnloses gepinsel habsch zb hier auch auf der gesamten Kreuzung:

https://www.google.de/maps/place/Ha...1271243!4d13.5804388!16s/g/1tdm70mx?entry=ttu
Kein Radfahrer, von der Bahnhofsstrasse kommend fährt da! Da würde man ja direkt auf dem Gehweg geleitet werden.

Da fahre ich täglich lang.
 
Die DB Regio habe ich auch bereits dazu angeschrieben
Ja, mit deren Bussen hatte ich auch schon Spaß, inzwischen geht es.
Die Brücke fahre ich ultra selten lang, ich meine da war ich sogar auf dem Gehweg unterwegs.
Normal mach ich das nicht, aber da war mir die Alternative zu unschön.
Lahnstein ist wirklich sehr unangenehm und zwar abrupt. Sobald ich Horchheim verlasse, wirds scheiße. 😅
 
Hier mal die Auffahrt auf die Brücke, an dem Laternenpfahl hingen ursprünglich die Schilder (ursprünglich 241, dann für eine Zeit "Gehweg, Radfahrer frei", seit ca 3 Jahren kein Schild mehr). Bild stammt aus einer Präsi die ich mal über die (katastrophale) Radwegsituation in Lahnstein gemacht habe und an diverse lokale Parteien sowie das Ordnungsamt geschickt habe. Den OB hatte ich bei einer Veranstaltung auch mal drauf angesprochen, die wissen alle das die Markierung so echt nicht geht. OB hatte auch versprochen das da zeitnah was passiert....

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Da muss man sich fast noch freuen, dass da kein "Radfahrer Absteigen" Schild hängt. Wird ja auch immer gerne genommen :-(
 
Der MIV muss erkennen das da kein Radweg ist. Gibt ja keinen blauen Lolli. ;)
Das Einzige, was der MIV erkennen muss, ist, ob da ein Radfahrer auf der Fahrbahn ist. Dann hat er sich im Rahmen der Verkehrsregeln entsprechend danach zu verhalten. Alles andere geht ihn nichts an.

Dass die Entrüstung regelmäßig nur dann hochkocht, wenn die Maßregelungsnötigung als Vergeltung fürs Ignorieren eines nicht-benutzungspflichtigen Sonderweges verübt wird, ist Teil des Problems.
 
A. Was der Busfahrer machte, darf nicht sein.

B. Ich erinnere mich, vor einem Jahr von Bingen nach Koblenz mit dem RR über diese Brücke gefahren zu sein. Komisch was? Warum erinnere ich mich daran?
Wenn man jetzt Googlestreetview anschaut, sieht es so aus, als ob der Radfahrer-Schutzstreifen (Todesstreifen) auf den roten Fahrradstreifen übergeht. Also fuhr ich da drauf. Sollte das verboten sein? Ich wollte aber sowieso auf den Fluss schauen. Beim Weiterfahren gab es irgendwelchen Ärger. Es waren Fußgänger auf dem Weg, die wohl keine Radfahrer dulden mochten und ich wechselte auf die Fahrbahn... Da waren Autofahrer, die das nicht gut fanden...

https://www.google.com/maps/@50.307...pitch=0&thumbfov=100!7i16384!8i8192?entry=ttu

Dieses Infoblatt fand ich im Thread Allgem. Verkehrsdiskussion:
"....Was ist mit Wegen, die aussehen wie Radwege, aber nicht beschildert sind?
Auch das sind Radwege! Sie sind aber nicht benutzungspflichtig! Sie haben in die-
sem Fall die freie Wahl, ob Sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Wichtig ist
aber, dass dieser Radweg nur in Fahrtrichtung benutzt werden darf (rechter Rad-
weg)...."
 

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Natürlich! Und warum das so ist weisst du auch.

Deiner Logik nach würdest du auch hier im Link den ich gemacht habe direkt auf dem Gehweg fahren. ;)
Veto: Das sieht aus wie ein Radweg, ist aber keiner. Ist also nicht benutzungspflichtig, darf aber benutzt werden. Steht auch genauso in @nolen seinem Anhang, den ich übrigens sehr gut erklärt finde.
 
Veto: Das sieht aus wie ein Radweg, ist aber keiner. Ist also nicht benutzungspflichtig, darf aber benutzt werden. Steht auch genauso in @nolen seinem Anhang, den ich übrigens sehr gut erklärt finde.

Es gibt keine blauen Radwegschilder. Rechts neben der Fahrbahn gibt es zwei Son-
derwege, die baulich voneinander getrennt sind und sich auch meist in ihrer Oberflä-
che unterscheiden. Manchmal sind noch Fahrradsymbole (Piktogramme) auf ihrer
Oberfläche aufgebracht. Manchmal trennt eine markierte Linie oder ein Pflasterstrei-
fen den Rad- oder Gehweg.

Da haste recht. Weil da ne Linie auf die Brücke gepinselt ist. ;)

Diese Linie müßte halt entfernt werden.
 
Nicht was die Fahrbahn aufgepinselt ist zählt, sondern nur die Verkehrsschilder.
Das sieht der Prüfer in einer Fahrprüfung leider anders.
Meine Tochter macht gerade die Fahrprüfung und studiert spezielle Kreuzungen hier im Umfeld, denn hier demontieren gern besondere Menschengruppen die Verkehrschilder. Genau an den Kreuzungen zählt die Bodenmarkierung, die sie beachten muss, sonst fällt sie durch.

War mir bisher so neu, denn ich hab bisher auch die Schilder als Anweisung gesehen und Bodenmarkierung maximal als Unterstützung.
 
War mir bisher so neu, denn ich hab bisher auch die Schilder als Anweisung gesehen und Bodenmarkierung maximal als Unterstützung.

So wars mir auch.

Aber es stimmt, Fahrbahnmarkierungen sind auch Verkehrszeichen. Da muss die Behörde natürlich das Stück vor der Brücke anders aufpinseln!
Da muss es so markiert werden das der Radverkehr auf die Fahrbahn führt. Mit Zeichen 138 auf der Fahrbahn und als Schild.
 
Das sieht der Prüfer in einer Fahrprüfung leider anders.
Meine Tochter macht gerade die Fahrprüfung und studiert spezielle Kreuzungen hier im Umfeld, denn hier demontieren gern besondere Menschengruppen die Verkehrschilder. Genau an den Kreuzungen zählt die Bodenmarkierung, die sie beachten muss, sonst fällt sie durch.

War mir bisher so neu, denn ich hab bisher auch die Schilder als Anweisung gesehen und Bodenmarkierung maximal als Unterstützung.
Hier bei mir in Leipzig gibt es genügend ehemalige benutzungspflichtige Radwege, wo die Schilder aus gutem Grund offiziell abmontiert worden sind, die Markierungen auf dem Boden aber nicht entfernt wurden. Das macht inzwischen das Wetter.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann alleinig die Bodenmarkierungen gelten. Da muss es noch andere Handlungsanweisungen geben.
 


"Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung"
Ja.
Die Frage ist doch, was man zu tun oder zu unterlassen hat, oder darf und nicht darf.

Ich füge hier noch mal das Infoblatt bei, hier: Seite 3, 4. und 5. Absatz. Das ist die Auffassung einer Polizeidienststelle. Ansonsten hilft ein Gericht weiter...

Für Coswiger:
Du darfst demnach also auf der Hauptfahrbahn fahren. Ob auf dem Hochbordweg Linien oder Symbole sind. Egal. Diese Linien und Symbole müssen nicht weg. Vorsichtige Leute wollen da (je nachdem) trotzdem (langsam und rücksichtsvoll) fahren und weiter am Leben bleiben und nicht wegen Busfahrer und anderer Typen abgehen.
 

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