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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Wie rechnest Du denn?
9 Monate Bewährungsfrist - 6 Monate ohne Führerschein = 3 Monate praktische Bewährungszeit.

Mein Zug ist der davor verlinkte Zeitungsartikel in # 30763.

Wenn Du als Jurist Bescheid weißt, so habe ich Deine Erklärungen nicht verstanden. Wer nicht fragt bleibt dumm.

Ich denke so: Nach 9 Monaten Haft kommt man frei. Nach (Zitat) "neun Monaten Haft auf Bewährung" hat man sich bewährt, wenn keine entsprechenden Vorkommnisse aktenkundig wurden, also wenn man brav war oder wenn man nicht auffiel. Man fällt nicht auf, wenn man nicht am Zebrastreifen oder an der Druckampel angezeigt wird oder zufällig direkt erwischt wird. Der Täter muss sich nach meiner Berechnung nur 3 Monate als guter Mensch bewähren?

Der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bedeutet: weiter fahren dürfen. Nach der Tötung darf man die Waffe wieder benutzen.
MPU, ich weiß nicht. Habe ich noch nicht gemacht. Ist das so schwer? Ist das Bestehen nicht eher eine Kostenfrage? Man kann sich die Begutachtungsstelle aussuchen und man kann sich vorbereiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist da ein graues Auto schon im ersten Bild hinter der gelben Abbiegeampel, ganz legal. Ist das das Gleiche wie in den Folgebilder? Wenn ja wurde er vielleicht durch Rückstau aufgehalten?
Ja und? Das macht es nicht besser.
Scheinbar ist dir und so ziemlich allen Autofahrern diese Regelung unbekannt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen​


(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
 
.......
Der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bedeutet: weiter fahren dürfen. Nach der Tötung darf man die Waffe wieder benutzen.
MPU, ich weiß nicht. Habe ich noch nicht gemacht. Ist das so schwer? Ist das Bestehen nicht eher eine Kostenfrage? Man kann sich die Begutachtungsstelle aussuchen und man kann sich vorbereiten.

1. zur MPU: da gibt es nicht eine einheitliche Untersuchung. Das hängt normalerweise immer von der Art der Ursache ab. Bei Trunkenheit am Steuer wird oft der Nachweis einer längeren Abstinenz verlangt und bei der Prüfung sollte dann gezielt auch darauf geachtet werden. Ich hatte vor vielen Jahrzehnten für meinen Führerschein so einen Test machen müssen. Das hatte aber einen anderen Grund und betraf körperliche Grundvoraussetzungen, wobei dabei getestet wurde dass die kognitive Wahrnehmung das ausgleicht.
Bei der heute meist auftretenden Ursache viel Alkohol am Steuer ist die Voraussetzung für die MPU eine erfolgreiche längere Abstinenz mit regelmäßigen Tests während dieser Zeit. Und die Kosten trägt man selbst und die gehen dementsprechend in Richtung neuer Führerscheinprüfung mit wenigen Fahrstunden (da gibt es ja eine riesige Spanne je nach Aufwand).

Zu den Strafen auf Bewährung, da gibt es auch unterschiedliche Vorgaben. Das reicht von gar nichts bis hin zu einem Bewährungshelfer und steter Meldepflicht. Bei so was wie einem "normalen Verkehrsunfall" dürfte es bei gar nichts liegen, d.h. man darf für die Bewährungszeit sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen. Passiert trotzdem wieder etwas, dann ist es so, dass nicht automatisch die auf Bewährung ausgesetzte Strafe abgegolten werden muss. Das entscheidet ein Gericht und meist wird das bei der neuen Strafe dann berücksichtigt. Also z.B. Unterschlagung für 10 Monate und dazu kommt die alte auf Bewährung ausgesetzte Strafe und für den gesamten Strafrahmen gibt es meist einen Nachlass (wobei es soll auch Gerichte geben, die da was drauflegen, weil es nach Vorsatz und fehlender Einsicht aussieht).
Trotzdem bleibt es dabei, es wurde schon von anderen gesagt, dass jemanden im Straßenverkehr zu töten die einfachste Form ist mit Mord davonzukommen. Es war eben "nur ein Unfall", "Verkettung unglücklicher Zustände"... etc. bis hin zu dass es gar keine Schuldzuweisung gibt, weil es nicht nachgewiesen werden kann.
 
9 Monate Bewährungsfrist - 6 Monate ohne Führerschein = 3 Monate praktische Bewährungszeit.

Mein Zug ist der davor verlinkte Zeitungsartikel in # 30763.

Wenn Du als Jurist Bescheid weißt, so habe ich Deine Erklärungen nicht verstanden. Wer nicht fragt bleibt dumm.

Ich denke so: Nach 9 Monaten Haft kommt man frei. Nach (Zitat:) "neun Monaten Haft auf Bewährung" hat man sich bewährt, wenn keine entsprechenden Vorkommnisse aktenkundig wurden, also wenn man brav war oder wenn man nicht auffiel. Man fällt nicht auf, wenn man nicht am Zebrastreifen oder an der Druckampel angezeigt wird oder zufällig direkt erwischt wird. Der Täter muss sich nach meiner Berechnung nur 3 Monate als guter Mensch bewähren?

Der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bedeutet: weiter fahren dürfen. Nach der Tötung darf man die Waffe wieder benutzen.
MPU, ich weiß nicht. Habe ich noch nicht gemacht. Ist das so schwer? Ist das Bestehen nicht eher eine Kostenfrage? Man kann sich die Begutachtungsstelle aussuchen und man kann sich vorbereiten.
Nein.

Nochmal zum Technischen:

1) Die Strafe ist 9 Monate gesiebte Luft.
2) Die Strafe muss aber (überhaupt gar) nicht angetreten werden, es sei denn (Aussetzung auf Bewährung). Der geht also erst einmal nicht in den Knast, sondern bleibt in Freiheit.
3) 2-3 Jahre lang, ggf. auch länger, schwebt über dem Verurteilten das Damoklesschwert, dass er doch noch die 9 Monate verbüßen muss. Das ist die Bewährungszeit. Steht er sie durch ohne Verstöße gegen die Bewährungsauflagen bzw. ohne neue Straffälligkeit, wird die Strafe erlassen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ne weitere Folge der Tat, die daneben angeordnet wird.


Zur Angemessenheit der Bestrafung schreibe ich bewusst nichts, dazu kenne ich zu wenige Umstände des Falles. Wenn man die Bestrafung den Angehörigen überließe, wäre natürlich jedesmal ausschließlich lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung angemessen und man würde zetern, warum die Väter und Mutter des Grundgesetzes die Todesstrafe ausgeschlossen haben.

Das entscheidet ein Gericht und meist wird das bei der neuen Strafe dann berücksichtigt. Also z.B. Unterschlagung für 10 Monate und dazu kommt die alte auf Bewährung ausgesetzte Strafe und für den gesamten Strafrahmen gibt es meist einen Nachlass (wobei es soll auch Gerichte geben, die da was drauflegen, weil es nach Vorsatz und fehlender Einsicht aussieht).
Auch nicht richtig, bzw. allenfalls im Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht wären die beiden Taten nicht gesamtstrafenfähig, das heißt: Widerruf der für die alte Tat verhängten Strafe, und für die neue Tat, die den Grund für den Widerruf bildete, wird eine weitere verhängt.
 
Also ich hab's auch schon mehrfach erlebt und das bereits zu Zeiten wo ich enorm defensiv gefahren bin. Was ich mittlerweile nicht mehr tue sondern mir auch den Platz nehme der mir zusteht und ggf. auch die Straße zu Recht zufahre.

Aber Thema verfehlt: u.a im Harz, auf einer ruhigen Nebenstraße während wir bergauf gefahren sind. Da wurde dann von einem kleinen Sportwagen beim Überholen runtergebremst und schön das Wischwasser "spritzen" gelassen. Ist alles andere als angenehm und eigentlich gehört so ein Verhalten m.E nach weggesperrt, mindestens jedoch auf Lebenszeit der Führerschein entzogen. Sowas geht einfach gar nicht, aber ich weiß ja wie die Welt funktioniert und das solche Leute weiter froh durch die Gegend kacheln.
 
Ja und? Das macht es nicht besser.
Scheinbar ist dir und so ziemlich allen Autofahrern diese Regelung unbekannt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)​

§ 11 Besondere Verkehrslagen​


(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Und was wenn es erst nach der Einfahrt stockt? Geh halt nicht immer vom best case aus. Im übrigen agieren hier Menschen. Da kann man nicht vom einem völlig abstrusem Idealbild ausgehen wie es Euch wohl vorschwebt - natürlich nur dann wenn es zu eurem Vorteil dienen würde. Immer dieses Wedeln mit dem Gesetzbuch, lächerlich.
 
Und was wenn es erst nach der Einfahrt stockt? Geh halt nicht immer vom best case aus. Im übrigen agieren hier Menschen. Da kann man nicht vom einem völlig abstrusem Idealbild ausgehen wie es Euch wohl vorschwebt - natürlich nur dann wenn es zu eurem Vorteil dienen würde. Immer dieses Wedeln mit dem Gesetzbuch, lächerlich.

Vorrauschauende Fahrseise nennt man das.
Dein letzter Satz klingt schon ner ner Rechtfertigung für so ein Fehlverhalten.

Fakt ist doch das der MIV immer am Radfahrer irgendwie vorbei muss. Das erlebt man ja regelmäßig. Das zb unbedingt vor ner roten Ampel der Radfahrer überholt werden.
 
Vorrauschauende Fahrseise nennt man das.
Dein letzter Satz klingt schon ner ner Rechtfertigung für so ein Fehlverhalten.
Fakt ist erstmal dass, ohne Widerspruch von Murskel, das Auto nicht die Ampel bei rot überquert hat und das ganze mit den mutwilligen Angriffen nur eine verdrehte Mär ist.
Fakt ist doch das der MIV immer am Radfahrer irgendwie vorbei muss. Das erlebt man ja regelmäßig. Das zb unbedingt vor ner roten Ampel der Radfahrer überholt werden.
Ja klar. Natürlich kapieren ein paar Autofahrer nicht dass entgegen einem Traktor der Radfahrer eine Chance hat an der Ampel wieder nach vorne zu kommen, aber erstmal einen Schleicher zu packen ist doch grundsätzlich erstmal völlig normal. Und wenn der Radfahrer dann auch hinten bleiben würde wäre alles etwas entspannter.
 
Ja klar. Natürlich kapieren ein paar Autofahrer nicht dass entgegen einem Traktor der Radfahrer eine Chance hat an der Ampel wieder nach vorne zu kommen, aber erstmal einen Schleicher zu packen ist doch grundsätzlich erstmal völlig normal. Und wenn der Radfahrer dann auch hinten bleiben würde wäre alles etwas entspannter.
:rolleyes:

Wo ist der Radfahrer im Stadtverkehr ein Schleicher?

Der MIV ist da nicht viel schneller unterwegs.
 
Was mir außer irgendwelchen dümmlichen Blechdosenfahrern inzwischen mehr auf die Nerven geht, ist das Fahren mit Handy auf dem Bike in der Hand. Vor allem auffällig die jüngere Generation, auch gerne noch mit Ohrstöpseln und mit beiden Händen am Handy. So ein Held wäre letztens fast in mich reingebrettert, wenn ich nicht lauthals Achtung gerufen hätte 🙈😠
q.e.d. (allerdings ohne Rad)
https://www.n-tv.de/panorama/Zug-erfasst-20-Jaehrigen-der-aufs-Handy-schaute-article24466281.html
"Demnach wollte der 20-Jährige am frühen Samstagabend die Gleise zu überqueren, obwohl die Schranken des Bahnübergangs bereits geschlossen waren. Laut Polizei versuchte er zunächst erfolglos, ein gesperrtes Drehkreuz zu passieren. Als das nicht klappte, ging er auf die Straße und lief durch die geschlossene Halbschranke."
 
q.e.d. (allerdings ohne Rad)
https://www.n-tv.de/panorama/Zug-erfasst-20-Jaehrigen-der-aufs-Handy-schaute-article24466281.html
"Demnach wollte der 20-Jährige am frühen Samstagabend die Gleise zu überqueren, obwohl die Schranken des Bahnübergangs bereits geschlossen waren. Laut Polizei versuchte er zunächst erfolglos, ein gesperrtes Drehkreuz zu passieren. Als das nicht klappte, ging er auf die Straße und lief durch die geschlossene Halbschranke."
clever
 
q.e.d. (allerdings ohne Rad)
https://www.n-tv.de/panorama/Zug-erfasst-20-Jaehrigen-der-aufs-Handy-schaute-article24466281.html
"Demnach wollte der 20-Jährige am frühen Samstagabend die Gleise zu überqueren, obwohl die Schranken des Bahnübergangs bereits geschlossen waren. Laut Polizei versuchte er zunächst erfolglos, ein gesperrtes Drehkreuz zu passieren. Als das nicht klappte, ging er auf die Straße und lief durch die geschlossene Halbschranke."
Kein Verlust für diese Welt.
 
Was mir außer irgendwelchen dümmlichen Blechdosenfahrern inzwischen mehr auf die Nerven geht, ist das Fahren mit Handy auf dem Bike in der Hand. Vor allem auffällig die jüngere Generation, auch gerne noch mit Ohrstöpseln und mit beiden Händen am Handy. So ein Held wäre letztens fast in mich reingebrettert, wenn ich nicht lauthals Achtung gerufen hätte 🙈😠
ich glaube das zieht sich so quer durch alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern.. vorgestern auf der Autobahn in einer 120er Strecke ne Dame überholt (also ich auch mit Auto), die zum besten Feierabendverkehr einen Riesen Rückstau verursacht hat, weil sie mit Mobile in der Hand telefoniert und daher ihr Tempo auf knapp unter 80 gedrosselt hat

Gestern auf dem Arbeitsheimweg an einer sehr befahrenen Kreuzung in Zürich, wo ich mit meinem Bike brav gewartet habe, kommt auf einmal ein Clown mit Kopfhörern auf dem Kopf und Hände in den Jackentaschen von hinten und ballert über die Kreuzung. Weiss nicht, ob der keine Lust mehr auf Leben hatte..

Kann man beliebig fortsetzen. Ich staune einfach immer, wie mutig einige Leute mit ihren Bikes durch Züri fahren, als wenn sie unverwundbar sind. Ich fahre immer defensiv und trotzdem habe ich pro Woche bestimmt eine Situation, wo es gefährlich wird..
 
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