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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Re: Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr
Was mache ich falsch, wenn andere im flachen "entspannt mit 40 - 45 km/h mitrollen"? 😂
Du musst dich etwas aufrechter in den Fahrtwind/Gegenwind setzen. Sonst bremst du nicht genug. Für mich ist das sauch immer schwer auf Geschwindigkeiten unter 50km/h zu kommen. Notfalls bremse ich dann etwas beim mitrollen. 🤪😁
 
War vielleicht sogar Rückenwind, rollte bis in die Stadt auch recht flott heute
Hast du das aufgezeichnet? Würde mich tatsächlich interessieren, von mir aus auch im 40 km/h-Thread oder so.
Ich hab hier ein Strava-Segment von 500 Metern, fast flach (Steigung 0,6 %) - da brauche ich ca. 250 Watt (fast 4 W/kg) und habe 186 Puls für 40 km/h 😅 also das Gegenteil von locker rollen und weit weg von 45. Training und Aerodynamik natürlich nicht optimiert, aber wo sieht man jemanden alleine locker über 40 fahren? Vielleicht überschätzt du das ja etwas ...
Andererseits für dieses Forum fast eine normale Formulierung 👀
 
Hast du das aufgezeichnet? Würde mich tatsächlich interessieren, von mir aus auch im 40 km/h-Thread oder so.
Ich hab hier ein Strava-Segment von 500 Metern, fast flach (Steigung 0,6 %) - da brauche ich ca. 250 Watt (fast 4 W/kg) und habe 186 Puls für 40 km/h 😅 also das Gegenteil von locker rollen und weit weg von 45. Training und Aerodynamik natürlich nicht optimiert, aber wo sieht man jemanden alleine locker über 40 fahren? Vielleicht überschätzt du das ja etwas ...
Andererseits für dieses Forum fast eine normale Formulierung 👀
Unbenannt.PNG

Ja, war ein wenig langsamer an der Stelle. Hatte nur mal zwischendrin aufs Tacho geschaut und war bei knapp unter 40, dachte tatsächlich davor waren es nochmal ein paar km/h schneller. Bin eben gut mit dem Verkehr mitgeflossen.

Man kann ja eindeutig sehen wo ich rausgenommen habe bzw. runtergebremst habe.

200w ist schon noch entspannt bei mir. Zusätzlich dazu ist es auch eine sehr aggressive Geometrie und aerodynamisch. Spielt natürlich alles keine Rolle, nur wegen der Nachfrage.
 
...
Meine Standard-Pendelroute mit dem Renner führt die letzten 2km über eine Hauptstraße der Stadt. Bedeutet viel Verkehr, teilweise 2-3 Spuren inklusive Abbiegerampeln, jedoch stets "Radschutzstreifen" auf der rechten Seite in beide Richtungen.
....
Dann kommen wir an die Stelle des Vorfalls. Es folgt eine Ampelkreuzung für alle Abzweige, kurz davor eine Einfahrt zum Baumarkt. Die Einfahrt befindet sich quasi an der Linksabbiegerspur, ist jedoch noch vor dem Ampelbereich. Bedeutet hier kann man jederzeit abbiegen. Vorne die Ampel war noch rot und der Blinker war bereits gesetzt und das Auto wurde langsamer. Ich habe natürlich auch direkt Tempo rausgenommen und rollte knapp 10m hinter dem Auto her - definitiv kein toter Winkel - auf solche Dinge achte ich (sofern ordentlich eingestellte Spiegel) - die Sonne war ebenfalls nicht im Rücken, alles war top zu erkennen hätte man denn einen Schulterblick gemacht, bzw. einfach nur in den Spiegel geschaut.

Natürlich zieht er einfach vor meine Nase. Ich habs wirklich kommen sehen und es ist dadurch auch nicht knapp gewesen, hätte ich jedoch nicht besonders aufgepasst, weil man sowas schon 1000x erlebt hat, hätte es hier schnell mal wieder damit enden können, abgeräumt zu werden.
...

Nur mal für mich zum Verständnis, ist es nicht gerade so das der Radschutzstreifen halt gerade keine Vorfahrt gewährt, somit das Auto als vorrausfahrendes Fahrzeug Vorfahrt hatte? Oder verstehe ich den Sachverhalt nicht korrekt?
Aus dem Internet habe ich jetzt in der Pause lediglich auf die schnelle folgendes Gefunden:
Daher müssen Radfahrer, wenn keine Radwege mit Benutzungspflicht vorhanden sind, auf der Fahrbahn fahren.
Schutzstreifen für Radfahrer gehören zur Fahrbahn.
Sie stellen, im Gegensatz zur Radfahrstreifen, keine eigenen Fahrstreifen dar.
Folglich ist schon das Überholen am stehenden Verkehr an der Ampel dort eine Grauzone? Bitte keine Diskussion über Radschutzstreifen starten!

Schöne Grüße
Tobias
 
Heute morgen schon wieder direkt Puls gehabt.. auf nicht mal 2km Arbeitsweg.
Location fast die gleiche, nur einige 100m weiter vorne als der Radweg noch neben dem Gehweg verläuft.

Halt eine sehr klassische Situation in der Stadt, Straße, daneben Fuß- und Radweg zusammengepackt. So verläuft es in beide Richtungen der Straße.

Natürlich war ich auf der rechten Seite unterwegs als mir in der Ferne mal wieder ein Trottel entgegen kommt. Fußweg war komplett frei. Solche Situationen erlebe ich fast täglich und ich hab echt die Nase voll.

Meinetwegen kann man ja, weil es "sinnvoller" ist (zB. weil man gleich abbiegen möchte und nicht sinnlos an einer Ampel verweilen mag) auf der falschen Seite unterwegs sein. Aber dann hat man doch bitte Rücksicht zu nehmen und hält nicht voll auf die Radfahrer drauf, die sich richtig verhalten. Sondern macht Platz und bremst im Zweifel sogar komplett ab, um passieren zu lassen. So mache ich das zumindest persönlich, wenn ich auch mal auf der eigentlich falschen Seite unterwegs bin. Wohl gemerkt handelt es sich nicht um einen Radweg für beide Richtungen. Hat schon seinen Sinn wieso der auf beiden Straßenseite verläuft.

Naja wie schon gesagt hab ich die Schnauze auch langsam voll, und hab halt einfach mal nicht Platz gemacht, so wie sonst mein Verhalten ist.

Der Typ hat es aber auch nicht eingesehen, auf den Fußweg auszuweichen oder anderweitig Platz zu machen. So kam es wie es kommen musste, ich habe abgebremst und wollte gerade rufen: "Falsche Seite!" - da kam mir schon ein "Du Arschloch" entgegen.

Finde ich einfach immer wieder ironisch, wie unreflektiert und blind die Leute am Straßenverkehr teilnehmen. Egal ob auf dem Rad, zu Fuß oder im KFZ.

Und bevor mir jemand kommt mit ich hätte doch selbst ausweichen können: Nö. Ich sehe es einfach nicht ein, immer für Leute Platz zu machen die eigentlich nichts dort zu suchen haben. Und wie schon gesagt, fahre ich auch auf der falschen Seite in Ausnahmesituationen (beschissene Stellen, wo man zB sowieso abzweigen mag) aber ich stelle zu jeder Zeit sicher, dass ich kein Hindernis darstelle für diejenigen, die sich richtig verhalten.
 
Nur mal für mich zum Verständnis, ist es nicht gerade so das der Radschutzstreifen halt gerade keine Vorfahrt gewährt, somit das Auto als vorrausfahrendes Fahrzeug Vorfahrt hatte? Oder verstehe ich den Sachverhalt nicht korrekt?
Aus dem Internet habe ich jetzt in der Pause lediglich auf die schnelle folgendes Gefunden:

Folglich ist schon das Überholen am stehenden Verkehr an der Ampel dort eine Grauzone? Bitte keine Diskussion über Radschutzstreifen starten!

Schöne Grüße
Tobias

Hier nochmal genauer:
blauer Pfeil mein Streckenverlauf, roter Pfeil KFZ.
Der Radweg verläuft aber ab der gestrichelten Linie (bzw. "Radschutzstreifen" schätze ich laut korrekter Bezeichung) auf dem Gehweg getrennt mit Fußweg. Somit ist er auch mit einem Bordstein abgegrenzt von der Straße.

Unbenannt.PNG
 
Nur mal für mich zum Verständnis, ist es nicht gerade so das der Radschutzstreifen halt gerade keine Vorfahrt gewährt, somit das Auto als vorrausfahrendes Fahrzeug Vorfahrt hatte? Oder verstehe ich den Sachverhalt nicht korrekt?
Aus dem Internet habe ich jetzt in der Pause lediglich auf die schnelle folgendes Gefunden:

Folglich ist schon das Überholen am stehenden Verkehr an der Ampel dort eine Grauzone? Bitte keine Diskussion über Radschutzstreifen starten!

Schöne Grüße
Tobias
Soweit ich weiß, ist das gar keine Grauzone. So lange die Autos stehen darfst du sie auf dem Schutzstreifen überholen. Was danach mit dem Mindestabstand beim überholen passiert ist natürlich wieder schwierig. Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen die Autos dich danach ohne Einhaltung des Mindestabstands überholen... jedenfalls noch im Kreuzungsbereich.

"
Ein Autofahrer, der das denkt, wird sich auf StVO §5 (4) die Sätze 3 und 4 berufen:

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."

Satz 3 des StVO-Paragraphen, also die Pflicht zum Einhalten des Mindestüberholabstands, kommt nicht zur Anwendung, wenn Rad Fahrende an Kreuzungen und Einmündungen rechts überholt haben. Als (zugegebenermaßen) Nicht-Jurist ist das für mich eindeutig: der Mindestabstand ist ausdrücklich aufgehoben, wenn Radfahrer legal rechts überholt haben."
 
Auch etwas, was vermieden wird, wenn es keine "Radinfrastruktur" gibt. Denn dann ist klar, dass der vor einem Fahrende abbiegt und man selbst eben nicht an ihm vorbeifährt, wenn er das vorher per Blinken angekündigt hat.

Ich nehme in solchen Situationen erkennbar raus und lasse den abbiegen, kostet mich keine 5 Sekunden und vermeidet Stress für alle.

Hier aktuelles Beispiel. So fahren leider sehr sehr viele Radler und bringen damit selbst den umsichtigsten Autofahrer in beschissene Situationen.

https://x.com/RadRitter/status/1737197285732217162?s=20
 
Soweit ich weiß, ist das gar keine Grauzone. So lange die Autos stehen darfst du sie auf dem Schutzstreifen überholen. Was danach mit dem Mindestabstand beim überholen passiert ist natürlich wieder schwierig. Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen die Autos dich danach ohne Einhaltung des Mindestabstands überholen... jedenfalls noch im Kreuzungsbereich.

"
Ein Autofahrer, der das denkt, wird sich auf StVO §5 (4) die Sätze 3 und 4 berufen:

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."

Satz 3 des StVO-Paragraphen, also die Pflicht zum Einhalten des Mindestüberholabstands, kommt nicht zur Anwendung, wenn Rad Fahrende an Kreuzungen und Einmündungen rechts überholt haben. Als (zugegebenermaßen) Nicht-Jurist ist das für mich eindeutig: der Mindestabstand ist ausdrücklich aufgehoben, wenn Radfahrer legal rechts überholt haben."

ich würde mich darauf berufen, dass es dem Gesetz an der erforderlichen Normenklarheit fehlt & daher keine Wirkung entfaltet. Das BVerfG verlangt eine klare Sprache, Gendern entspricht dem eindeutig nicht. :)
 
Ist jetzt aber nicht so, dass der Autofahrer den Radfahrer "übersehen" konnte. Er hatte ihn ja vor 2-3 Sekunden zu eng überholt.
Trotzdem hätte ich da als Radfahrer gebremst....

Geht darum, dass der Radler offensichtlich Verkehrssituationen nicht wirklich einschätzen kann und einfach trotz klar zu sehendem Blinken ungebremst weiter rechts vorbei donnern will. Absurdes Verhalten im Verkehr.
 
Geht darum, dass der Radler offensichtlich Verkehrssituationen nicht wirklich einschätzen kann und einfach trotz klar zu sehendem Blinken ungebremst weiter rechts vorbei donnern will. Absurdes Verhalten im Verkehr.
Wie schon erwähnt, das Auto überholt kurz vorher den Radfahrer. Wenn der Radfahrer jetzt das Auto auf der linken Spur überholen würde um kurz danach kurz vor diesem wieder reinzuziehen und somit das Auto auszubremsen würde es doch aber im Mindesten ein Hupkonzert geben.

Aus purem Überlebensinstikt wäre ich auch langsamer geworden und hätte erstmal geguckt was das Auto so macht. Wie Micha 59 schon meinte, haben sich hier beide nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
 
Geht darum, dass der Radler offensichtlich Verkehrssituationen nicht wirklich einschätzen kann und einfach trotz klar zu sehendem Blinken ungebremst weiter rechts vorbei donnern will. Absurdes Verhalten im Verkehr.
Hat vielleicht keinen Führerschein und noch nie was von vorausschauend fahren gehört. Er legt es schon darauf an. Wie kann man so blöd sein, deswegen seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. 🤷🏼
Trotzdem darf der PKW nicht abbiegen oder den Radweg kreuzen wenn ein Fahrrad kommt. Ich als PKW wäre dahinter geblieben wegen der paar Meter.
Kurz gesagt - Autofahrer blöd, Radfahrer dämlich.
 
Hat vielleicht keinen Führerschein und noch nie was von vorausschauend fahren gehört.
Du meinst hier sicher den Autofahrer, der erst den Radfahrer mit kaum höhrer Geschweindigkeit überholt (also verbotenermaßen überholt), und dann auch noch nicht voraussieht, dass der Radfahrer weiter geradeaus auf dem Radweg radelt. Und dann noch vergisst den Schulterblick zu nutzen und damit also die Grundregel bei Spurwechsel missachtet.

Stimmt, schlechter kann man es kaum machen.

Dennoch hätte mich mein 6. Radsinn vor so einem Unfall gerettet, da ich bei solchen Überholmaneuvern mit anschließendem Blinken schon mit Unsinn vom KFZ-Fahrer rechne und entsprechend verzögere.
 
Du meinst hier sicher den Autofahrer, der erst den Radfahrer mit kaum höhrer Geschweindigkeit überholt (also verbotenermaßen überholt), und dann auch noch nicht voraussieht, dass der Radfahrer weiter geradeaus auf dem Radweg radelt. Und dann noch vergisst den Schulterblick zu nutzen und damit also die Grundregel bei Spurwechsel missachtet.

Stimmt, schlechter kann man es kaum machen.

Dennoch hätte mich mein 6. Radsinn vor so einem Unfall gerettet, da ich bei solchen Überholmaneuvern mit anschließendem Blinken schon mit Unsinn vom KFZ-Fahrer rechne und entsprechend verzögere.
Schön meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen. Solltest bei der BILD anfangen. 😉
Ich schreibe doch selbst, der Autofahrer darf sowas nicht machen.
Und wie du bin ich der Meinung, mir als Radfahrer wäre das nicht passiert. Allerdings eben, weil Ich vorausschauend fahre.
 
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