• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aber um mal wieder zum Thema zu kommen: Tödlich abgeschossen zu werden, halte ich jetzt nicht unbedingt für ein typisches Risiko von Radfahrern, wenn ich so die lokale Presse lese. Das passiert Autoinsassen oder Motorradfahrern ebenso. Wir sind als Radfahrern nur eben immer die Schwächeren und dem richtigen Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer in manchen Situationen einfach ausgeliefert. Kein gutes Gefühl...
 
RuhrBiker
Ist es denn, Deiner Meinung nach, die passende Strafe?

MfG
KLR

Wenn mein Kind, meine Frau oder ein mir ähnlich nahestehender Mensch getötet worden wäre, würde ich wahrscheinlich auch empfinden, dass keine Strafe hart genug wäre.
Deswegen haben wir aber unseren Rechtsstaat (mit seinen Schwächen) und das strikte Verbot von Selbstjustiz.
Und deswegen haben wir Richter, die hoffentlich gelernt haben, so etwas von einer neutralen Position aus zu sehen und alle Aspekte zu betrachten. Ausnahmen bestätigen, was hoffentlich die Regel ist.

Glauben wir der Einfachheit halber mal, was in dem Artikel steht. Alles andere wären Mutmaßungen.
Der Autofahrer war vorher weder am Steuer noch sonstwie auffällig. Wenn er mit 1,9 Promille noch fahren kann, heißt das nicht notwendigerweise, dass er das regelmäßig tut, aber noch nie erwischt wurde, sondern nur, dass er Alkohol gewöhnt ist. So wie ein erschreckend großer Teil unserer Bevölkerung.
Nehmen wir auch mal an, dass es dem Autofahrer tatsächlich auf die Seele geschlagen ist. Was immer er tut, es wird von den Angehörigen des Opfers gegen ihn ausgelegt. Kommt er hocherhobenen Hauptes in den Saal, wird ihm Arroganz, fehlende Reue und Gefühllosigkeit vorgeworfen. Kommt er, wie beschrieben, gebückt und flüsternd, heißt es, er mache auf Opfer.

Natürlich versucht vor Gericht der Anwalt des Täters, die Strafe so klein wie möglich zu kriegen. Das ist seine Aufgabe, so wie der Staatsanwalt auch seine Vorstellung vom Strafmaß hat. Und der Richter fällt daraus ein Urteil. Das ist das System, mit all seinen Schwächen. Bessere Vorschläge sind willkommen.

Beispiele wie das von Gäffken sind absolut unpassend. Wenn wir nicht unsere Zivilisation in die Tonne treten wollen, müssen wir in jeder Situation am absoluten Verbot von Folter festhalten. Da zieht auch nicht die "Wir foltern den Standort der Atombombe aus dem Terroristen"-Nummer. Weil Folter einfach nicht funktioniert. Seltsamerweise gibt es bis heute keine Frauen, die ohne technische Hilfsmittel fliegen können, obwohl die kath. Kirche solche Geständnisse tausendfach erfoltert hat. Deswegen hat auch ein mieses Arschloch Anspruch auf Entschädigung, wenn ihm Folter angedroht wurde.

Wer hätte etwas davon, wenn der Autofahrer für zwei Jahre oder mehr in den Bau ginge? Die Familie und der Freundeskreis des Opfers hätte mehr vielleicht Genugtuung. Kann ich gut nachempfinden.
Aber Genugtuung Dritter, egal wie nahestehend, darf kein Faktor für das Finden eines Strafmaßes sein. Denn was machen wir denn, wenn ein Autofahrer in 20 Jahren einen psychopathischen miesen Kindermörder nach seiner - gefühlt viel zu frühen - Haftentlassung plattfährt?

Würde der Autofahrer mehr bereuen, wenn er einrücken müsste? Vielleicht. Würde er als besserer Mensch aus dem Knast kommen? Wohl kaum.
Mit zwei Jahren im Bau kann er sich höchstens noch als DJ bei den Hells Angels oder Bandidos bewerben. Würde das der Familie des Opfes gut tun?

Fünf Jahre Fahrverbot? Lappen ganz weg? Lebenslanges Fahrverbot? Klingt schon verlockend.
Was machen wir dann mit den Knallchargen, die eifrig und lernresistent ihre Punkte in Flensburg sammeln und einfach nur ein Riesenglück hatten, dass ihnen bei Tempo 60 in der Tempo 30- Straße noch kein Kind vor die Karre gelaufen ist?
Ich habe den Verdacht, dass es eine große gemeinsame Menge von Leuten gibt, die einerseits bei dem Autofahrer hier nach härteren Strafen rufen, aber andererseits bei jeder Geschwindigkeitskontrolle, die nicht vor einem Kindergarten stattfindet, wegen "Abzockerei" herumjaulen.

Ich kann verstehen, dass die Strafe für viele Menschen nicht befriedigend ist, aber ich finde das Urteil vernünftig.
 
Hallo Ruhrbiker,

Danke für Deine Antwort.

Was ich aber nicht verstehe:

Weshalb bringst ausgerechnet Du 's dann in's Spiel (wurde doch zuvor nirgends in diesem Thread erwähnt oder verknüpft // oder ist da was editiert?

MfG
KLR
Ich meine, da stand so etwas wie "Der kriegt Bewährung, der Gäffken hat 3.000€ bekommen, so geht das bei uns."
 
(Artikel Unglücksfahrer kommt mit Bewährungsstrafe davon)
Interessant ist auch das Geschwafel über die ach so sicheren Radwege.Wenn mal wieder ein Fußgänger aufm Zebrastreifen durch nen Volltrunkenen umgekommen ist, spricht keiner über sicherere Fußgängerbrücken :mad:.

Was wäre denn, Deiner Meinung nach, die passende Strafe gewesen?
Das lange Fahrverbot finde ich schon mal gut.
Zusätzlich eine Geldstrafe zu verhängen ist in unserer Gesellschaft natürlich praktisch; aber ich fände es besser und eindringlicher, wenn man "passende" Sozialarbeit aufgebrummt bekäme als Unfallverursacher infolge Trunkenheit oder Geschwindigkeitsübertretung o.ä.; zum Beispiel in Reha-Kliniken für Querschnittsgelähmte etc. Da sieht man dann 1:1 was man damit anrichten kann und denkt evtl eher (und vor allem länger) über eine Verhaltensänderung nach als wenn man 1 mal n paar Euronen opfern musste und n "Eintrag im Register" hat.
 
Dem Täter wurde der Führerschein wahrscheinlich entzogen (im Unterschied zum Fahrverbot), was zur Folge haben dürfte, dass vor Neuerteilung auf Grund der Trunkenheitsfahrt ein positives Gutachten (MPU) beizubringen ist. Dadurch erhöht sich in der Egel die Dauer bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis meistens erheblich.
 

In Studententagen bin ich mal mitm Auto zu einer feucht fröhlichen Uni-Fete gefahren. Dort gab es auch Alkotester, wo man spaßeshalber seinen Alkoholgehalt testen konnte. Am Ende der Fete war ich bei 1,4 (oder 1,6?) Promille und bin noch zum Auto marschiert, weil dort meine Jacke auf der Rückbank lag. Bei dem Auto handelte es sich um einen 2-Türer und ich hatte weißgott Mühe die Fahrertür aufzuschließen und die Lehne des vorderen Sitzes umzuklappen, um an die Jacke zu kommen. Selbst wenn ich gewollt hätte, hätte ich in dem Zustand nicht mehr fahren können, ich wäre nicht einmal vom Parkplatz runter gekommen.
Als ich die Jacke dann hatte, habe ich mein Auto mühevoll wieder abgeschlossen und bin die 5km zufuß zur Studi-Bude marschiert.

--> Daher auch mein Einwand, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Gewohnheitstrinker handeln muß. Ich jedenfalls kann bei dem Alko-Spiegel eh niht mehr fahren, selbst wenn ich es wollte.

Wie schnell so ein Abschuß von hinten geht, könnt ihr euch hier ja mal angucken:


Bei Sekunde 23 überholt ein PKW aus der Gegenrichtung und nimmt den Motorradfahrer fast mit und bei Sekunde 35 kracht es dann ganz heftig von hinten. Egal wer da gestanden hätte, er wäre weg gewesen. Da müssen wir in Zukunft wohl doch alle mit kleinen Schützenpanzerwagen durch die Gegend fahren, damit es dem, der hinten drauf fährt, schlechter geht als einem selber? :confused:
 
Die Promille-Werte scheinen der Inflation zu folgen. Vor gut 30 Jahren, Ende meiner Schulzeit, galten 2,5 Promille schon als krankenhauspflichtige Alkoholvergiftung, heute sind jede Menge damit unterwegs, und die Spitzen sind bei rund 5 Promille angekomen, selbst bei Frauen.
 
RuhrBiker,


Von mir war das definitiv nicht - und gelesen habe ich das auch nirgends?

Editiert, Leseschwäche oder Einbildung?

MfG
KLR
Kann sein, dass ich kurz davor woanders diesen Mist gelesen habe, bei einer ähnlichen Sache. Passiert schon mal, bei Ü50ern.
Es ist aber nie verkehrt, immer mal daran zu erinnern, dass die absolute Ächtung und Strafverfolgung von Folter oder deren Androhung eine zentrale Säule der Zivilisation und des Rechtsstaates sind.
Gruß
Christian
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten