j_frank
Ich mach dann mal Licht M99 Dy Pro ;-)
ja sowas wäre super
ist the hornit nicht elektrisch? vlt. kann man die ja modifizieren
naja dürfe mangels Gehäusevolumen (sprich Physik) trotzdem nicht so klingen
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ja sowas wäre super
ist the hornit nicht elektrisch? vlt. kann man die ja modifizieren
Ist doch spritzwassergeschützt nach IP44. Bin sehr gespannt auf Deine Erfahrungsberichte.Ich werde das Ding sparsam einsetzen. Wahrscheinlich sind dann solange nur vorbildliche Autofahrer unterwegs, bis das Ding durch Kontakt-Korrosion streikt.
Erwartet nicht zu viel. Ich werde nicht täglich 73 mal geschnitten, angehupt oder abgedrängt, wie dieser mir nicht sympathische Herr aus Köln.Ist doch spritzwassergeschützt nach IP44. Bin sehr gespannt auf Deine Erfahrungsberichte.
Kein Vergleich!Erwartet nicht zu viel. Ich werde nicht täglich 73 mal geschnitten, angehupt oder abgedrängt, wie dieser mir nicht sympathische Herr aus Köln.
Is it legal?
Yes. There are currently no restrictions governing noise levels of horns on bicycles in the UK.
Gerade mal auf der Homepage nachgelesen. Da steht (unter FAQ): ... Auf der Insel nicht verboten
Die Norweger setzen dann mal auf einen eindrucksvollen Lehr-Spot:
Das Video könnte von Ramsauer in Auftrag gegeben worden sein. Es vereint (fast) alle Vorurteile gegenüber RR in einer Minute. Zum K....
Finde Ich eigentlich nicht. Kurze Zählung gibt 7 gefährliche Situation von denen nur 2 durchs Fehlverhalten des Radfahrenden ausgelöst wurden. Die anderen waren entweder aktive Fehler der Autosfahrer oder zeigen auf in welchen situationen der Autofahrer den Fahrradfahrer eventuell nicht sehen kann.
Auch wenn es jetzt etwas heftig ist, aber ich möchte es mir von der Seele schreiben, da es mich seit Tagen bedrückt.
http://www.nw-news.de/owl/kreis_gue..._Polizei_rekonstruiert_den_Fahrradunfall.html
Dagegen sind viele der Situationen, die ihr hier beschreibt, doch eher Alltagsgeschäft. Ich kann sie als Radfahrer dahingehend beeinflussen, dass ich auch mal etwas Dampf rausnehme, die Hand noch fester an den Bremshebel drücke und auch mal da Vorfahrt gewähre, wo es streng genommen nicht nötig wäre. Mit anderen Worten; Ich kann auch agieren und muss nicht zwangsläufig reagieren.
Der Verunfallte aus meinem Nachbarort hatte laut neuestem Artikel von heute morgen astreine Radbekleidung, einen Fahrradhelm, Vorder- und Rücklicht eingeschaltet und war wohl frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit. Ich kannte ihn zwar nicht, weiß aber, dass er sportlich gut drauf war und regelmäßig läuft. Das Radfahren, bzw. hier mit dem MTB, war für ihn auch sicherlich eine sportliche Leidenschaft, ansonsten geht keiner an einem Sonntag um 06.00 Uhr mit dem Rad raus, sondern nimmt das Auto. Es tut dann sogar richtig weh, wenn man hört, dass er im gleichen Alter war und eine Familie mit drei Kindern hinterlässt, noch dazu komme ich selber regelmäßig an der Unfallstelle vorbei.
Heute morgen stand auch in der Zeitung, dass der Unfallfahrer mit 2.0 Promille fahruntüchtig war; ... und dann hilft wohl auch kein vorausschauendes Fahren, keine Rücksichtnahme, rein gar nichts. Dann war es wohl dieser eine Augenblick, an dem alle Faktoren oder vielleicht auch das Schicksal keinen anderen Ausgang zugelassen haben.
Sorry für das, ... aber es musste irgendwie raus
Erzähl das mal der Familie des Toten. Solche Urteile sind doch fast ein Freibrief.Naja, so kann man es ja auch nicht sehen.
So wäre ja nur Auge um Auge, Zahn um Zahn die Lösung.
Ich denke mal, dass die Schuld die man mit sich trägt, wenn man den Tod eines Menschen verursacht hat, sowieso ein Leben lang schwer auf einem lastet. Das kann die Richterin sowieso nicht toppen.
Mir wäre eine gute Aufklärungsarbeit bei denen wichtig, die uns jeden Tag mit Absicht in Gefahr bringen.
2 Jahre zur Bewährung und lächerliche 7500 Euro. Das Leben ist in DE nichts wert.
Wieviel ein Leben (das Leben des in diesem Fall getöteten Radfahrers) in D wert ist, wird im folgenden Zivilprozess mit der Höhe des dort festgelegten Schadenersatzes definiert. Dieser Schadenersatz sollte zunächst von der Versicherung des Verursachers an die Hinterbliebenen des Unfallopfers geleistet werden. Es könnte sein, dass die Versicherung ihrerseits versuchen wird, den Unfallverursacher anschließend in Regress zu nehmen.
...
Also hat der Unfallverursacher folgende "Kosten":
Das mit der moralischen Schuld, die man nicht wieder los wird, ist in meinen Augen geheuchelt. .
- 2 Jahre Haft auf Bewährung
- 7.5oo,- € Geldstrafe
- + 5.ooo ,- € Regress --> 12.5oo,- € Gesamtkosten