Es gibt sogar aktuelle Stimmen, die genau das sagen:
Ein Radfahrer muss, der eigenen Sicherheit wegen, einen Abstand von rund 1 Meter vom Straßenrand halten. Fährt er weiter rechts, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn vor ihm eine Autotür aufgestoßen wird und er dieser nicht ausweichen kann. Da der regelmäßig in der Rechtsprechung bestätigte Seitenabstand beim Überholen mindestens 1,5 Meter sein muss, ist ein Autofahrer verpflichtet, komplett den Fahrstreifen zu wechseln, um einen Radler zu überholen.
1 Meter Abstand vom Rand + rund 60 cm Radler + 1,5 Meter Abstand macht 3,1 Meter, damit ist der Fahrstreifen voll. Also können da auch zwei Radler nebeneinander fahren.
Das kriegt man aber in gefühlte 80% der Autofahrer-Hirne nur rein, wenn Fahrräder eine Paintball-Kanone montiert haben, die bei weniger als 1,5 Meter Seitenabstand automatisch nach links vorne Salven feuert. So was könnten
diese Studenten in Freiburg mal entwickeln, statt eines Klötengrills.