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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Dumm nur, wenn sie zu langsam gewesen wäre und Du mit langer Nase sie an der roten Ampel stehen gelassen hättest, weil Du schneller grün bekamst;)

Wichtig ist doch nur:
- waren Fußgänger/ Radler gefährdet?
- Auto´s behindert?
- Blaulicht unterwegs?
- hat irgendjemand deswegen eine Scheibe Salami weniger im Kühlschrank?

Alle 4 Fragen mit "Nein" beantwortet = Sie hat alles richtig gemacht:)

...

ach so, dann gelten Regeln für Radfahrer nicht? ;)
 
@Panke: also "Scheibenwischer" ist für mich zumindest keine Dankesgeste :-)
 
Heute fliegen die Irren aber tief. Das erste Mal, dass ich gegen ein Fahrzeug handgreiflich wurde :(. Und das auf 1.5 km Wegstrecke zur Fressbude.
Freiwilligen Radweg nicht benutzt. Weisser Kleinlieferwagen (wie ich sie hasse!!!) lässt Motor aufheulen, fährt mit Mindestabstand neben mich, und fängt an, mich nach rechts abzudrängen. Unnötig zu sagen, dass es eine 2. Spur in derselben Richtung gab, und vorne die Ampel rot war mit Autoschlange davor. Es wäre also so oder so nicht schneller gegangen.
Hab echt sowas von dolle 3x gegen die ScheiXX-Karre mit der Hand gehauen (und mich abgestützt), bis das heilige Blechle vibrierte. Immerhin kam ich - so mich abstützend - vorne unbeschadet raus. Das Beifahrersubjekt ließ die Scheibe runter und brüllte zusammenhangslos, und ich machte mich mit wummerndem Herzen aus dem Staub damit mich der Vollhonk nicht mit seiner Faust oder Karre zu Matsch verarbeiten konnte - hätte ich ihm zugetraut (normalerweise stelle ich mich hinter die Autoschlange, aber Gottseidank konnte ich diesmal an den haltenden Autos vorbei weiter nach vorne fahren).

Natürlich Nummer nicht gemerkt. Naja, wär ja eh wieder wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder so eingestellt worden.
 
Solang du heile raus gekommen bist...
So Leuten sollte man mit dem Carbonrennradschuh mal mächtig in die Tür treten.
Mein Rennradpartner hat dies schon einmal machen müssen und dem Typ fast noch den Spiegel abgerissen als der dann abdrengen wollte.
 
Heute fliegen die Irren aber tief. Das erste Mal, dass ich gegen ein Fahrzeug handgreiflich wurde :(. Und das auf 1.5 km Wegstrecke zur Fressbude.
Freiwilligen Radweg nicht benutzt. Weisser Kleinlieferwagen (wie ich sie hasse!!!) lässt Motor aufheulen, fährt mit Mindestabstand neben mich, und fängt an, mich nach rechts abzudrängen. Unnötig zu sagen, dass es eine 2. Spur in derselben Richtung gab, und vorne die Ampel rot war mit Autoschlange davor. Es wäre also so oder so nicht schneller gegangen.
Hab echt sowas von dolle 3x gegen die ScheiXX-Karre mit der Hand gehauen (und mich abgestützt), bis das heilige Blechle vibrierte. Immerhin kam ich - so mich abstützend - vorne unbeschadet raus. Das Beifahrersubjekt ließ die Scheibe runter und brüllte zusammenhangslos, und ich machte mich mit wummerndem Herzen aus dem Staub damit mich der Vollhonk nicht mit seiner Faust oder Karre zu Matsch verarbeiten konnte - hätte ich ihm zugetraut (normalerweise stelle ich mich hinter die Autoschlange, aber Gottseidank konnte ich diesmal an den haltenden Autos vorbei weiter nach vorne fahren).

Natürlich Nummer nicht gemerkt. Naja, wär ja eh wieder wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder so eingestellt worden.

Du bist ein Mädel, die werden nicht geschlagen.
Allerdings muß ich Dich kritisieren: Würdest Du, wie es sich für eine Frau gehört, am Herd stehen und kochen, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen. Erstens hättest Du keine Zeit gehabt und zweitens keinen Grund, zur Pommesbude zu fahren. :rolleyes:
 
Zum Abstand: also sind 6-8m zu wenig für einen Radler? Dann ist er für die Straße nicht geeignet... ich bin weder dicht noch bedrängend aufgefahren.
Das könnte man eher andersrum auslegen: Wenn du den Abstand für ausreichend hältst, dann bist du für den Straßenverkehr nicht geeignet. Die Rechnung ist ganz einfach. Bei normaler Rennradgeschwindigkeit legt man etwa acht bis zehn Meter pro Sekunde zurück. Wenn der Fahrer vor dir stürzt, eine Vollbremsung einlegen muss oder was auch immer, dann hast du ihn quasi schon überfahren, bevor du überhaupt reagieren konntest. Alles unter 15 Meter Abstand ist da schon verantwortungslos, bereits bei "normalen" Radfahrern.

Ich wäre jetzt aber schon interessiert, warum ein Radfahrer deiner Meinung nach nicht für die Straße geeignet ist, wenn er mit so wenig Abstand nicht auskommt. Soll man sich weniger Angst vor zu geringem Abstand antrainieren? Oder hat so ein Rad zu wenig Knautschzone? Und, wie fährt jemand denn dicht und bedrängend auf, wenn nicht mit 6m Abstand? 6m sind sehr dicht. Wie willst du denn dich und bedrängend definieren, wenn nicht über den Abstand?!
 
Du bist ein Mädel, die werden nicht geschlagen.
Allerdings muß ich Dich kritisieren: Würdest Du, wie es sich für eine Frau gehört, am Herd stehen und kochen, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen. Erstens hättest Du keine Zeit gehabt und zweitens keinen Grund, zur Pommesbude zu fahren. :rolleyes:
:eek::D:rolleyes: ja Opi ;) äh Onni...
Und, Mann, das Essen war's auch noch nicht mal wert!!! :D Immerhin weiß der Chef, wie man Kunden behandelt "War gut, ne?"... - "äähh" - und weg war er :D.
Ob Frauen auch noch heutzutage (wo sie nicht mehr nur kochend und gebärend am Herd stehen) ohne blaues Auge davonkommen möcht ich nicht testen...;)

@foto_flo: leider nur mit Trecker ohne Carbonschühchen unterwegs - für die 1.5 km wär das zu aufwendig gewesen ;)
 
:eek::D:rolleyes: ja Opi ;) äh Onni...
Und, Mann, das Essen war's auch noch nicht mal wert!!! :D Immerhin weiß der Chef, wie man Kunden behandelt "War gut, ne?"... - "äähh" - und weg war er :D.
Ob Frauen auch noch heutzutage (wo sie nicht mehr nur kochend und gebärend am Herd stehen) ohne blaues Auge davonkommen möcht ich nicht testen...;)

@foto_flo: leider nur mit Trecker ohne Carbonschühchen unterwegs - für die 1.5 km wär das zu aufwendig gewesen ;)

Solang du heile aus der Situation gekommen bist.
Aber solche Fahrer von KFZ-s hasse ich.
 
Du gefällst mir.... Du lernst schnell...
Na warte. Komm mir bloß nicht unters Hackebeil heute ;):D

Ne Runde Rennrad zum Ablenken ist glaube falsch oder?! :p
Ne wichtig ist nur sich von sowas nit einschüchtern zu lassen...
War eh geplant heute. Aber heut abend kommt zum Glück ein Zeuge ;) mit. Hoffentlich verduften alle Ärs.... vorher von der Straße.

@Heshthot: Pommesbude??? Das gibt's doch erst seit dem Verfall der gutbürgerlichen patriarchalischen Sitten ;)
 
Ich auch.
So langsam lassen die wackligen Knie etwas nach. Am liebsten würde ich jetzt Holz hacken gehen :mad:.
Ganz ehrlich, reg dich nicht auf. Es ändert nichts, verdirbt die Laune und lässt dich noch Stunden daran denken. Mit dem Alter kommt neben der Intuition für brenzlige Situationen im Verkehr auch eine gewisse Gelassenheit. Das soll jetzt nicht belehrend wirken, es ist wirklich so. Ich lasse mich anhupen, abdrängen, beleidigen, es ist mir relativ wurscht. Zu fassen bekommt man die Spinner ja eh meistens nicht. Und wenn ich einen an der nächsten Ampel einhole, reicht ein "Ihre Probleme möchte ich haben". Keine Beleidigungen meinerseits, keine Androhung körperlicher Züchtigung, höchstens ein Blick auf seinen Schritt zur Bestätigung der in diesem Thread schon erwähnten These.
 
Zum Thema Abstand:

Grundsätzlich gilt hier auch die Abstandsregel gem. StVO und dann denke nochmal über Deine angeblichen 6 bis 8 Meter nach (dies kann als Autofahrer schnell falsch eingeschätzt werden - eine Autolänge wären gerade mal ca. 4,5 Meter):
§ 4
Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7,00 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

  1. wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
  2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
  3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Wieviel Abstand muss ich halten?
Ausserhalb von geschlossenen Ortschaften gilt die Abstandregel von einem halben Tacho. Teilen Sie also die Geschwindigkeit durch zwei und Sie erhalten den Abstand zum nächsten Fahrzeug in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von 100km/h sollten Sie also einen Abstand von 50m einhalten.

Im Stadtverkehr und Innerorts sollten Sie einen Abstand von 15m oder drei PKW-Längen nicht unterschreiten. Bei diesen Faustformeln ist zu beachten, dass bei der Führerscheinprüfung oft schlechte Sicht oder Strassenverhältnisse angegeben sind, dann gilt stets: Doppelter Sicherheitsabstand.


Angenommen der Rennradfahrer fuhr vor Dir mit Tempo 30 und Du fuhrst zwangsläufig mit Tempo 30 hinter ihm, hätte der Abstand schon bei 15 Metern, wenigstens 12 Metern liegen müssen - also mind. 3 PKW Längen. Und so erklärt sich auch schon die Reaktion des Radlers. Er fühlte sich bedrängt auch wenn Du dies nicht so gemeint hast. Dass sich daran kaum ein Autofahrer hält ist mir auch klar. Der Betroffene Radler empfindet dies auch unterschiedlich. Aber daran kann man sich vielleicht orientieren.

Grundsätzlich gilt:
Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!
So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).
Zuwiderhandlungen werden - auch wenn niemand verletzt wurde - als
Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Kraftfahrzeuge müssen zum Überholen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Dazu ist der Gegenverkehr abzuwarten. Besteht der Gegenverkehr ebenfalls aus Radfahrern, sind auch zu diesen die genannten Sicherheitsabstände einzuhalten.
Radfahrer, die sich gegenseitig überholen, müssen nicht die oben genannten großen seitlichen Abstände einhalten. Aufgrund ihrer geringeren Masse und meist auch Geschwindigkeit geht die Rechtssprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Eine Gefährdung des Überholten ist aber genauso auszuschließen. Notfalls ist das Überholen durch Klingeln anzuzeigen, ansonsten gilt auch hier: im Zweifel warten.
Radfahrer sind aber auch verpflichtet, nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen (
§ 5 Abs. 6 StVO). Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle (Seitenstreifen, Bushaltestelle) angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.

Das Thema Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers dürfte ja bekannt sein. Ansonsten bitte melden oder selbst in der StVO nachschauen.
 
Also ich erwische mich öfters dabei ,das ich erst nach dem Autotür aufmachen an die Radler denke.
Dann allerdings mit einem verdammt schlechten Gewissen!
Johann
 
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