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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Für den Unfallverursacher steht der Schuldige fest : "Wegen dieses dummen Radlers mußte ich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, Herr Richter !"
Das ist leider nicht witzig. Es gibt tatsächlich Honks die so argumentieren.
Bei einer Tour hat mir ein Mitfahrer mal erzählt, das er mal von einen Auto überholenden Auto, der Gegenverkehr ausweichen wollte in den Graben gedrängt worden ist. Auf die wütenden Beschwerdegesten hielt der Typ sogar noch an und meinte: "Was sollte ich machen? Da kam Gegenverkehr!" :mad: Sprach's und fuhr weiter.

Das gute Ende der Story. Der Mitfahrer war nicht allein, hatte also ausreichend Zeugen. Kennzeichen war auch notiert. Den Typen angezeigt und er war wegen Fahrerflucht dran.
 
Oft lese ich hier davon, dass man auf der Straße fährt und noch vor oder in einer Vekehrsinsel dicht von Autos überholt wird. Das ist mir nun nicht ganz passiert:
Fahre auf der Fahrbahn recht nah am Rand mit etwa 31 km/h. Einige Autos überholen mich und lassen auch (meist) genug Abstand.
Ich nähere mich einer Verkehrsinsel und höre von hinten ein weiteres Auto kommen. Ich denke noch: "Der wird doch jetzt nicht noch versuchen mich zu überholen?"
Aber er versucht es. Allerdings sieht der Fahrer wohl ein, dass nicht genug Platz zwischen mir, seinem Auto und dem Bordstein der Vekehrsinsel sein wird. Also weicht er
auf die Gegenfahrbahn aus, passiert die Insel entgegen der Fahrtrichtung und übersieht dabei den Gegenverkehr.
Er versucht sich noch zwischen dem entgegen kommenden Auto und dem "Inselausgang" vorbeizuquetschen aber es langte nicht.
Das Auto auf der Gegenfahrbahn rammte den Überholer. Der drehte sich mindestens 2x um die eigene Achse. Das Auto von vorne kam noch in der Insel zum Stehen.
Ich hielt sofort an, war erst mal total baff und stellte mein Rad ab.
Zunächst: Verletzt wurde niemand. Blechschaden gibts reichlich, der Polizei schilderte ich den Hergang.
Leid tuts mr für den Fahrer des von Vorne kommenden Autos. Kein Mitleid hab ich für den "Überholer" - sorry aber: geschieht ihm Recht, wenn man keine fünf Sekunden warten kann.

War vor der Verkehrsinsel ein blaues Schild mit Pfeil nach rechts untern (Zeichen 222) dann kommt zum Sachschaden noch der Bußgeldkatalog
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider ist hier ab 01.5.2014 Dank Ramsauer - zumindest schon mal was das Überholen angeht, das Punktesystem gelockert worden.:


gefährliches Überholmanöver 1 Punkt (schwerer Verstoß) (vorher 2 Punkte)

Obacht jedoch bei allem sich aufbauenden Zorn bei Beleidigungen: Hier konnte man vorher 5 Punkte kassieren und bis zu 1 Monatsgehalt Strafe zahlen, doch seit Anfang Mai gibt es dafür keinen Punkt mehr, stattdessen nur noch 1 Monatsgehalt. Das ist es uns doch wert, oder?
Ist also für jede Partei was gutes dabei. Einfach super ..
 
@ S2!
Könnte es nicht auch das sein?: Da wäre noch Fahrverbot dabei.
[Zitat aus bussgeldkataloge.de, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog 2014, aktuell und übersichtlich. Gültig ab 1,5.2014]
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 1 Punkt
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100,- EUR, 1 Punkt
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 150,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung 200,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
Leider ist hier ab 01.5.2014 Dank Ramsauer - zumindest schon mal was das Überholen angeht, das Punktesystem gelockert worden.:


gefährliches Überholmanöver 1 Punkt (schwerer Verstoß) (vorher 2 Punkte)

Du irrst in diesem Fall.
1 Punkt von maximal 8 ist gegenüber 2 Punkten von maximal 18 eine Verschärfung und keine Lockerung.
 
so hab´ich es noch gar nicht betrachtet.. Hoffentlich sehen die Helldriver das auch so, wenn´s im rechten Fuß juckt. Wir werden sehen, wie die Verkehrsstatistik am Ende als Fazit dieser Reform geschönt wird.
 
Für den Unfallverursacher steht der Schuldige fest : "Wegen dieses dummen Radlers mußte ich auf die Gegenfahrbahn ausweichen, Herr Richter !"
So wird es auch die Versicherung des Unfallverursachers sehen! Eine Anzeige gegen den Radler (dich Don Sebastiano) ist ggf. schon in der Vorbereitung.

edit: ist sicher etwas "Schwarzmalen" - sollte man aber nicht ausschließen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo DonSebastiano,

Gut, dass es für Dich und auch dem entgegenkommenden Fahrer zu keinem ernsthaften gesundheitlichen Schaden kam.
...Ich nähere mich einer Verkehrsinsel und höre von hinten ein weiteres Auto kommen. Ich denke noch: "Der wird doch jetzt nicht noch versuchen mich zu überholen?"
Aber er versucht es. ...Er versucht sich noch zwischen dem entgegen kommenden Auto und dem "Inselausgang" vorbeizuquetschen aber es langte nicht..

Bei fast identischer Konstellation, ging es bei mir so aus, dass ich vom Überholenden gestriefen wurde, weil dieser dem Gegenverkehr nach rechts ausweichen "MUSSTE"o_O

Zum Glück für Dich, war da 'ne Verkehrsinsel zwischen Dir und dem Überholenden.


MfG
KLR
 
So wird es auch die Versicherung des Unfallverursachers sehen! Eine Anzeige gegen den Radler (dich Don Sebastiano) ist ggf. schon in der Vorbereitung.

edit: ist sicher etwas "Schwarzmalen" - sollte man aber nicht ausschließen
Welche Aussichten auf Erfolg und weswegen sollte gegen Don Sebastiano ermittelt werden?
 
Welche Aussichten auf Erfolg und weswegen sollte gegen Don Sebastiano ermittelt werden?

Man sollte nie die Kreativität von Anwälten unterschätzten um zumindest eine Teilschuld zu erwirken. Dies meine ich nicht unbedingt für den hier vorliegenden Sachverhalt. Ich wollte dies nur zu bedenken geben.
 
Das ist leider nicht witzig. Es gibt tatsächlich Honks die so argumentieren.

Ich wurde mal Zeuge eines Unfalls, bei dem ein Rechtsabbieger, der recht "spontan" bremste nachdem er mich recht spät auf dem Zwangsradweg herankommen sah, von dem ihm folgenden PKW gerammt wurde. Ich hielt erst an um als Zeuge bereitzustehen. Als der Auffahrende aber anfing, mir die Schuld zu geben, weil ich ja angeblich viel zu schnell fuhr und man mich gar nicht rechtzeitig sehen konnte, habe ich beschlossen, mir diesen Unfug nicht länger anzuhören und die Blechhaufenlenker sich selbst überlassen.
 
Ich wurde mal Zeuge eines Unfalls, bei dem ein Rechtsabbieger, der recht "spontan" bremste nachdem er mich recht spät auf dem Zwangsradweg herankommen sah, von dem ihm folgenden PKW gerammt wurde. Ich hielt erst an um als Zeuge bereitzustehen. Als der Auffahrende aber anfing, mir die Schuld zu geben, weil ich ja angeblich viel zu schnell fuhr und man mich gar nicht rechtzeitig sehen konnte, habe ich beschlossen, mir diesen Unfug nicht länger anzuhören und die Blechhaufenlenker sich selbst überlassen.

Sehr gut - das ist der Vorteil, wenn man kein Kennzeichen hat!
 
Ich wurde mal Zeuge eines Unfalls, bei dem ein Rechtsabbieger, der recht "spontan" bremste nachdem er mich recht spät auf dem Zwangsradweg herankommen sah, von dem ihm folgenden PKW gerammt wurde. Ich hielt erst an um als Zeuge bereitzustehen. Als der Auffahrende aber anfing, mir die Schuld zu geben, weil ich ja angeblich viel zu schnell fuhr und man mich gar nicht rechtzeitig sehen konnte, habe ich beschlossen, mir diesen Unfug nicht länger anzuhören und die Blechhaufenlenker sich selbst überlassen.

das Argument "zu schnell, konnte ich nicht sehen ..." hat vor mehr als 20 Jahren ein Autofahrer der meinen Bruder erwischte (ging einigemassen glimpflich aus) verwendet. Der Mann in der Robe hinter dem erhöhtem Tisch hat das in Bruchteilen von Sekunden in der Luft zerflückt
 
Von Jühnsdorf nach Blankenfelde-Mahlow (L792): der benutzungspflichtige, außerörtliche, geteerte Radweg, der puren Fahrspaß mit seinen fast unsichtbaren Wurzelsprungschanzen bietet, wird irgendwann innerörtlich, die Qualität nimmt rapide ab, bis es nur noch ein Sandweg neben der Straße ist. Ungelogen, ein Sandweg. Und ein netter blauer Lolli daneben.
Leider ist der Straßenbelag weitaus schlimmer.
Ja, das Stück ist wirklich unschön. Die Wurzeln gehen meiner Meinung nach noch, das sind zum Glück nur drei oder vier gröbere Stellen. Der Sandweg am Ende ist aber wirklich eine Frechheit. Zum Glück ist auf der Straße meistens so wenig los, dass man das Stück auf der geteerten Seite der Gegenfahrbahn fahren kann. Die 200 m muss man dann halt irgendwie überstehen.

Man sollte nie die Kreativität von Anwälten unterschätzten um zumindest eine Teilschuld zu erwirken. Dies meine ich nicht unbedingt für den hier vorliegenden Sachverhalt. Ich wollte dies nur zu bedenken geben.
Hier müsste ein Antwalt dann aber schon wirklich sehr kreativ werden. Ich sehe jetzt keinen zwingenden Grund, warum man auf der falschen Spur um eine Verkehrsinsel fahren müsste. Einzige Idee: Es kommt einem ein Idiot auf der eigenen Spur entgegen...
 
Das probieren die ganz automatisch. Ich hab grad ein Verfahren am laufen, weil die gegnerische Versicherung, obgleich die polizeiliche Ermittlungsakte mich von jeder Schuld frei sieht, mir erstmal 50% Teilschuld zumuten will...
 
Das probieren die ganz automatisch. Ich hab grad ein Verfahren am laufen, weil die gegnerische Versicherung, obgleich die polizeiliche Ermittlungsakte mich von jeder Schuld frei sieht, mir erstmal 50% Teilschuld zumuten will...

Kenne ich auch. In dem Fall war Unfallverursacher meine Tochter. Es blieb zum Glück beim reinen Sachschaden. Polizei vor Ort und später die Staatsanwaltschaft (solche Verfahren werden wohl bei Unfällen in denen Kinder involviert sind automatisch eingeleitet) sahen ganz klar keine Aufsichtspflichtverletzung. Eine ganze Weile später kommt ein Brief von der Allianz-Versicherung in welchem diese kackendreist lügt und behauptet, dass sich aus der Aktenlage ganz klar ergäbe, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorläge und wir nun deshalb den Schaden zu zahlen hätten. Das habe ich denen sehr schnell ausgetrieben. Eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft sagte mir "Ich darf Ihnen das ja eigentlich nicht sagen, aber das versuchen die ständig". Kurz habe ich überlegt, ob ich die Versicherung wegen versuchten Betruges anzeige, habe mir dann aber sagen lassen, dass das nicht viel Sinn hat. "Leistungsträger" haben diesbzgl. eine gewisse Narrenfreiheit in unserem Rechtssystem...
 
Es gibt tatsächlich Honks die so argumentieren.
...
"Was sollte ich machen? Da kam Gegenverkehr!"

Aus einer Polizeimeldung:
Ausgangs Hellbühl überholte die Fahrzeugkombination ein Radfahrerin welche in die gleicher Richtung unterwegs war. Wegen eines entgegenkommenden Personenwagens musste der überholende Lenker frühzeitig auf seine Fahrspur wechseln.

Nett formuliert. Fehlt nur noch die Info zum Helm.
 
Zum Glück für Dich, war da 'ne Verkehrsinsel zwischen Dir und dem Überholenden.


MfG
KLR

Das war auch mein erster Gedanke. Hätte der Überholende den anderen Wagen gerammt, oder wäre er doch eher nach rechts gezogen und hätte den Radler abgeräumt?
Ich fürchte, zu min 95% würde der Überholende die zweite Option wählen:(
 
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