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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Hatte vorhin wieder die Diskussion mit einem Kollegen. Ich habe ihm erzählt, dass ich es doch mal tatsächlich in Erwägung zog, jemanden anzuzeigen.
Klar, warum fahren wir 5 Mann in einer völlig leeren und übersichtlichen Ortschaft auch in Zweierreihe und regen uns dann noch auf, dass jemand sein Auto als Straßensperre missbraucht um uns seinen Ärger darüber kundzutun.

Wenn der Ärger am nächsten Tag noch so tief sitzt, dass dir der Zeitaufwand einer Strafanzeige egal ist: Warum nicht? Mit insgesammt 5 Zeugen bist du doch gut aufgestellt (bzw. der Staatsanwalt).
War's in Brandenburg? Die Polizei habe ich da schon sehr engagiert erlebt, kein Vergleich zu den erschreckenden Berichten der letzten beiden Seiten hier.
Was sagen denn die Mitfahrer dazu?
 
In der Regel halte ich Deine Kommentare ja für hilfreich bis sehr hilfreich, damit bist Du allerdings in den Bereich der Nonsens-Juristerei abgeglitten.
...
Auch nach deinem Hinweis auf den Gesetzestext bleibt es dabei: "Eine Sachbeschädigung kann nur vorliegen, wenn eine Sache beschädigt wurde."
Wenn keine Beschädigung vorliegt, könnte es "versuchte Sachbeschädigung" sein, aber niemals "Sachbeschädigung".

Entschuldigung, aber Deine Ausführungen sind auch in diesem Punkt rechtlich falsch:
Auch eine "versuchte Sachbeschädigung" ist eine Sachbeschädigung. Deshalb wird eben auch der Versuch unter § 303 III StGB
subsumiert. Ich habe mit meinem post nur darauf hingewiesen, daß es diese Versuchsstrafbarkeit auch bei der Sachbeschädigung gibt.
Es gehört zur Eigenart der Versuchsstrafbarkeit dazu, daß das Delikt eben nicht vollendet ist.
Wenn Du das "Nonsens-Juristerei" nennst, hast Du offenbar mit dem juristischen Arbeitsalltag entweder zu wenig oder gar nicht zu tun:
"Nonsens" ist dort täglich business, das manchmal bis zum Absurden reicht.
Daß das bloße "Anklopfen" an eine Scheibe keine Sachbeschädigung sein kann, hatte ich bereits geschrieben.
Insoweit gibt es - erst Recht von Deiner Seite - keinerlei Grund, die Qualität meiner Kommentare abfällig zu bewerten.
 
Reservat-Radfahrern

Sehr treffender Begriff in diesem Zusammenhang. Catchphrase: “ich fahre ja auch sehr gerne Fahrrad, aber...“.

Das Sträßchen, das zufällig auch Zubringer zu einem Schlepplift-Bikepark ist gehört zu den verkehrsmäßig unangenehmsten Teilen meiner Runden, obwohl der Verkehr dort eigentlich ziemlich dünn ist.
 
Ohne Personenschaden-das defekte Hinterrad wurde bezahlt. Alles gut.
Wegen solcher Bagatellen muß man nicht jedesmal das Innenministerium aktivieren-wenn sich die Unfallgegner einig sind.

Aber auch nicht schlecht, wenn mal jemand merkt, wie viele Unfälle wirklich passieren.
 
Ohne Personenschaden und Entschädigung vor Ort ist das ja kein Problem. In Karlsruhe liegt die Unfallrate mit dem Fahrrad bei 2,3 Unfällen/1 Million Radkilometer. Laut ADAC.
 
Wieso ? Nachher wird das radeln innerorts noch ganz verboten:eek:
 
@Beinbiest
Ich habe es ernsthaft in Erwägung gezogen eben gerade aus dem Grund, dass wir 5 gegen 2 waren.
Zwei von den fünf konnte ich jedoch nicht mehr erreichen. Es war halt die 9 Uhr Runde in Köpenick. Da kommen so einige von hier und da.
Über die Mailingsliste habe ich sie auch nicht erreichen können.
Ich wollte sie zunächst fragen, ob sie sich daran erinnern können, was für ein Fabrikat das war.
Ich wusste nur noch die Farbe ganz genau.
Zwei Tage später habe ich in dem Ort ein Auto gefunden, dass so aussah. Ich war mir aber nicht sicher. Und ich will niemanden anzeigen, wenn ich selbst nicht genau weiss, ob es wirklich dieses Auto war.
Die anderen beiden wussten es nicht mehr und beschwichtigten, dass ich es abhaken soll...
Naja so ist das ;)
 
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