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Thread über Herstellerservice, Gewährleistung und Kulanz

AW: Thread über Herstellerservice, Gewährleistung und Kulanz

Hallo,
ich habe gerade meine Ksyrium Es Hinterrad zum Händler gebracht. An der Felge sind Risse zu sehen, da wo die Speiche in die Felge geht. Die LR sind 1,5 Jahre alt. Da meine Gewährleistung gegen den Händler geht, verstehe ich nicht seinen Spruch -> müssen mal sehen was Marvic sagt. Da scheinen Kosten auf mich zuzukommen. Welche Rechte habe ich? Was sagt die Gewährleistung?
Tschau
Uwe
 

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Re: Thread über Herstellerservice, Gewährleistung und Kulanz
AW: Thread über Herstellerservice, Gewährleistung und Kulanz

Da meine Gewährleistung gegen den Händler geht, verstehe ich nicht seinen Spruch -> müssen mal sehen was Marvic sagt.
Der Händler wird wohl von Mavic eine Aussage erwarten, ob die das als Gewährleistungsfall sehen, also Herstellungs- / Materialfehler, oder ob die eine übermäßige Belastung "diagnostizieren", die nicht unter Gewährleistung fällt.

Ob oder wie man das unterscheiden kann und wie das dann ggf. rechtlich aussieht weiß ich auch nicht.
 
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Moinsen,

In der Tat musst Du Deine Rechte gegenüber dem Händler geltend machen, der für sich wiederum an Mavic herantritt. Und um es sich einfacher zu machen, verweist er halt einfach auf das von Mavic zu fällende Urteil. Dieser "Dienstweg" macht ja auch Sinn, also dass man über den Fachhändler geht. Nur mal angenommen, es würde zum Streit kommen, also Mavic verweigert sich (dem Händler gegenüber), dann würde der Händler halt Mavic vorschieben, trotzdem wäre ER Dein "Gegner", falls Du z.B. ein Gutachten erstellen lassen würdest. Aber vielleicht wechseln sie das Rad auch einfach kostenlos aus, wer weiß.. Gewährleistung ist ja nunmal 2 Jahre.

Meines Wissens ist übrigens der Verkäufer in der Beweislast. Will heißen, eine (wie ich mal vermuten würde) Aussage a la "Gewalteinwirkung" reicht nicht. Dann müssten Sie Dir schon die Bordsteinkerbe in der Felge zeigen oder ein Gutachten einer Materialprüfungsanstalt vorlegen. Vielleicht solltest Du schon vorher einige Fotos machen.
In meinem ganz oben beschriebenen Fall meinte mein Schrauber übrigens, dass Felgenrisse bei Mavic zuhauf auftraten, bzw. er dachte, die würden es nun endlich mal in den Griff bekommen.. wenn ich aber die anderen beiden mir bekannten Fälle sehe, dazu das hier, dann kommen mir Zweifel auf..

Halt uns mal auf dem Laufenden!

Gruß,

Markus
 
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Moinsen,
Meines Wissens ist übrigens der Verkäufer in der Beweislast. Will heißen, eine (wie ich mal vermuten würde) Aussage a la "Gewalteinwirkung" reicht nicht. Dann müssten Sie Dir schon die Bordsteinkerbe in der Felge zeigen oder ein Gutachten einer Materialprüfungsanstalt vorlegen.

Nach 6 Monaten dreht sich diese Beweislast um, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
 
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Nach 6 Monaten dreht sich diese Beweislast um, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

..hast recht, las' ich auch grad.. bleibt nur zu hoffen, dass die von sich aus schon Einsehen haben. Sonst wird's mal Zeit zur Gründung einer Interessengemeinschaft Mavic-Geschädigter, auch, wenn ich den anderen aktuellen Thread so lese. Mit ner Sammelklage verteilt sich das Kostenrisiko.. :cool:
 
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Ihr dürft Garantie und Gewährleistung nicht durcheinanderbringen!!

Keine Sorge, den Unterschied habe ich ziemlich lange vor dem ersten Staatsexamen gelernt & nach dem zweiten nicht vergessen. Richtig: Die Einräumung von Garantie ist - im Gegensatz zur Gewährleistung - freiwillig & der Umfang frei bestimmbar. Wenn allerdings ein Hersteller Garantie einräumt, ist eine Beschränkung der Garantie auf Erstkäufer eine für Käufer nachteilige allgemeine Geschäftsbedingung, die der Überprüfung durch Gerichte standhalten muss.
 
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