Birdman
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Der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Abfahrverbot für den Mühltalberg bei Straßlach aufgehoben:
"Der Prozess um den Mühltalberg in Straßlach ist in die nächste Instanz gegangen. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Radfahrverbot aufgehoben.
Update, 7. Mai, 11.13 Uhr: Das Urteil ist da. Radfahrer dürfen künftig mit großer Wahrscheinlichkeit den Mühltagberg in Straßlach runterfahren. Seit 1993 hat die Gemeinde genau das verboten, doch der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Verbot aufgehoben. Die Urteilsgründe will das Gericht voraussichtlich in den kommenden Wochen erläutern. „Eine Revision wurde nicht zugelassen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, heißt es in der Pressemitteilung."
Quelle
Und hier noch ein SPON-Artikel dazu.
"Der Prozess um den Mühltalberg in Straßlach ist in die nächste Instanz gegangen. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Radfahrverbot aufgehoben.
Update, 7. Mai, 11.13 Uhr: Das Urteil ist da. Radfahrer dürfen künftig mit großer Wahrscheinlichkeit den Mühltagberg in Straßlach runterfahren. Seit 1993 hat die Gemeinde genau das verboten, doch der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Verbot aufgehoben. Die Urteilsgründe will das Gericht voraussichtlich in den kommenden Wochen erläutern. „Eine Revision wurde nicht zugelassen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, heißt es in der Pressemitteilung."
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Und hier noch ein SPON-Artikel dazu.
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