Heßmanns A Probe lag über dem Grenzwert der für andere Diuretika gilt.
Ändert aber auch an dem Problem mit Verunreinigungen nix.
Die Grenzwerte sind ja nur das Eine.
Allerdings hat man in der Vergangenheit den Sportlern aus guten Gründen eingeräumt, Gründe für die Nachweisbarkeit eines Dopingmittels bzw. dann die Überschreitung der Grenzwerte aufzuführen, um ggfs. einer Strafe zu entgehen. Eben, weil man in manchen Fällen davon ausgeht, dass es wirklich nur ein '
Unfall' war und der Sportler nicht bewußt gedopt hat (max. Fahrlässigkeit kann man ihm dann in bestimmten Fällen vorwerfen).
Auch wurde in der Öffentlichkeit schon diskutiert, dass Sportler durch Sabotage (Konkurrenz, 'Feindstaaten', etc.) Dopingmittel untergejubelt werden können. Dann kann man dem betroffenen Sportler und seinen Betreuern nicht mal mehr Fahrlässigkeit unterstellen.
Letzten Endes muss dann doch wieder eine höhere Instanz eine Entscheidung treffen und wahrscheinlich wird es auch in der Zukunft immer wieder Gründe geben, weshalb man eine Überschreitung der Grenzwerte in manchen Fällen nicht sanktionieren 'will'.
Was aber gar nicht geht, ist, dass man das jetzt an privat operierende unparteiische Agenturen/Institutionen durchreicht, die dann als Mediatoren 'vermitteln' sollen. Dann gewinnen die Narrative nämlich wirklich die Oberhand, dann läuft es irgendwann wirklich nur noch darauf, gute vers. schlechte (böse) Doper.
Ist eine ziemlich zerfahrene Situation, leider.