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Verkehrte Welt - Anzeige von auf Wirtschaftsweg fahrendem Autofahrer

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Sorry, du hast eine lustige und gleichermaßen seltsame Auffassung von Rechtsverständnis, wenn du das ernst meinst, ich solle tolerant gegen über jemandem sein,d er vorsätzlich die Regeln missachtet. Bist auch tolerant, wenn ich dir demnächst draufkrache, weil ich halt die 1,50 m Regel auf der Landstraße missachte? Ich hoffe doch :mex::mex:

Nun mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Das Ganze wären durch Deinen/Euren Starrsinn doch gar nicht erst enstanden!
Man da fahren ein paar Jungs vom Dorf da lang ,wo sie immer lang fahren und dann passiert sowas!
 
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Abgesehen von der Sache mit der Pumpe, glaube ich aber den Threadersteller im Recht. Laut seiner Aussage war der Weg ca. drei Meter breit. Rechnet man 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand, eine Radbreite von ebenfalls 50 cm und den geforderten Abstand von 1,5 m zusammen, zieht noch etwas Spielraum (Überhänge, Schwanken) ab, kommt man auf eine beanspruchte Breite von 2 bis 2,5 Metern. Nicht einmal ein Smart ist so schmal.
In meinen Augen muss man dann nicht mit einem Überholvorgang rechnen, auch wenn das gängige Praxis ist. Damit trägt doch der Autofahrer die Schuld an den Stürzen. Der Wagen muss eigentlich schon neben der Gruppe gewesen sein, sonst sehe ich keine Möglichkeit das Heck zu beschädigen. Ist er also während des Überholvorganges nach rechts ausgeschert?

sehe ich im Prinzip auch so :daumen:
Aber warum nur haben die Radler das Auto geschlagene 5 Minuten hinter sich herzockeln lassen? Ist doch klar, dass sich bei dem Autofahrer Aggressionen aufgebaut haben :rolleyes: und dann ist genau das passiert, was cacco beschrieben hat :eek:. Das soll jetzt kein Freibrief für Autofahrer sein, aber vielleicht einfach mal nachdenken und als Verkehrsteilnehmer (hier RR-Fahrer) nicht stur auf seinem Recht beharren :cool:

edit: wenn sich also abzeichnet, dass der Weg nicht breiter wird und überholen nicht gefahrlos vonstatten gehen kann, dann als RR-Fahrer rechts ranfahren, evtl absteigen und das Auto vorbeilassen! Zuviel verlangt? :eek:
 
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Ok - aber scheinbar liege ich mit meinem Rechtsgedanken vollständig falsch, dass Autos grundsätzlich nicht fahren dürfen, wenn dort Verbotsschilder für Autos stehen

Da liegst Du sogar sehr falsch, denn dort dürfen sehr wohl Autos fahren!!!
 
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Ich seh das so, dass der Autofahrer solange hinter den Radfahrern hätte bleiben müssen (egal ob nun 500m oder 10km), bis es ihm möglich gewesen wäre mit mind. 1,5m Seitenabstand und ohne die Radfahrer zu behindern, die Radfahrer zu überholen.
Ganz besonders weil es keine Landstrasse und der Autofahrer dort nicht fahren darf.
Das ist doch dasselbe, wenn ich als Radfahrer auf dem Fußweg fahren würde und auf Zwang versuchen würde ihn zu überholen und ihn dabei behindere oder verletze. Obwohl die Breite des Weges oder die Menge an Fußgängern ein gefahrloses überholen nicht zugelassen hätte.
 
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Dann erzähl mir mal, was Autofahrer auf dem Radweg, Radroute oder Wirtschaftswegen zu treiben haben.

Nix. Deshalb durfte der Fahrer ja auch 20 EUR Verwanrgeld zahlen. ganz unabhängig vom Unfall. genauso wie Du als Radfahrer Verwarnungsgeld zahlen darfst, wenn Du auf der Straße neben einem benutzungspflicigen Radweg fährst.

Ich erinner im nächsten Thread "Der böse Autofahrer auf der Landstraße" daran, dass euch nach zu urteilen Autofahrer scheinbar alles dürfen und andererseits auch wieder nichts. Ja wie denn nun? Regeln ja oder nein?

Unsinn. Und zwar totaler!!! Sacht ma: rafft Ihr es gar nicht???
Die Rad-Rowdies haben sich doch genauso verhalten, wie wir es den bösen Autofahrern immer vorwerfen:
- Ich denke, ich bin im Recht und belehre deshalb den anderen, indem ich Ihn nötige. Den überholenden Autodahrer mit einer Pumpe das Auto zu demolieren ist genauso scheisse, wie als Autofahrer beim Überholen mit Spritzwasser zu spielen...

Das einzige korrekte Verhalten ist:
- bei nächster Gelegenheit den Autofahrer vorbeilassen. Wenn man als langsamer Verkehrsteilnehmer nicht überholt werden kann, ist man dazu verpflichtet!
- Kennzeichen notieren
- nachher anzeigen

Resultat: Autofahrer bekommt Verwanung und Ihr habt Eure Ruhe.
 
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...
Bin dann mit meinem Auto dort an die Wiese gefahren und habe während dessen 2 Radfahrervögel vor mit gehabt, die auch nebeneinander meinten, fahren zu müssen. Habe gehupt und dann auch gerufen, sie sollen Platz machen, der Weg war circa 3-4m breit, Auto war damals ein BMW Z4, also nicht so breit, wie ein LKW. Die meinten, partout nicht bei Seite fahren zu wollen, habe daraufhin runtergeschaltet in den 2. Gang und halt überholt.

Anschließend fällt einer der Fahrer so dämlich auf meine Motorhaube, dass ich eine Tatsche + leicht erkennbarer Delle drinnen hatte, bin an der Wiese ausgestiegen, für mich war die Party gelaufen, viele andere waren auch mit dem Auto da hingefahren, was mir auch Recht gibt!...

Die Jungs sind ja ganz schön flott gefahren, wenn Du vor dem Überholvorgang in den 2. Gang runterschalten musstest.
Ich verstehe jetzt nur nicht, wie Dir nach dem Überholen einer der Fahrer
auf die Motorhaube fallen kann?
 
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Hallo liebe Leut,
ich habe im Juli angefangen, zusätzlich vom Mountainbike aufs Rennrad zu satteln. Da es bei uns ziemlich langgezogene und schöne asphaltierte Feldwege und Wirtschaftswege....

Die Wege sind für Autofahrer gesperrt. Dort stehen also für Kraftfahrzeuge aller Art außer Landwirte (Traktoren) Verbotsschilder, die Wege führen immer mal wieder zu diversen Landstraßen hin....

Wir fuhren nicht alle direkt hintereinander, da es ja keine Straße ist, sondern ein Wirtschaftsweg, etwa 30kmh schnell.

Noch mal zur Sache mit den Autos auf Wirtschaftswegen. Diese Wege sind hauptsächlich für die bewirtschaftung der Ackerflächen gebaut worden und nicht etwa für uns Radfahrer. Jeder der ein Grundstück oder Acker im Außenbereich besitzt, darf diese Wege benutzen. Es kann also öfters als man denkt vorkommen, dass dort Autofahrer (ja Landwirte haben auch normale Autos!) vorzufinden sind. Bei uns ist auch ein schöner 7 km langer Landwirtschaftsweg (wers kennt: Langes Handtuch bei Niedernberg). Dort steht sogar ein Schild, das die Freizeitsportler bitte den landwirtschaftlichen Vekehr nicht behindern dürfen.
 
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Ok - aber scheinbar liege ich mit meinem Rechtsgedanken vollständig falsch, dass Autos grundsätzlich nicht fahren dürfen, wenn dort Verbotsschilder für Autos stehen, es waren auch mal Pfähle dort, die aber zerstört wurden bzw. rausgerissen wurden.

Aber scheinbar liege ich mit meinem Gedanken falsch. Interssant für mich, denn dann weiß ich, worauf ich mich in etwa einzustellen habe bei der Gegenpartei - nämlich darauf, dass ich scheinbar Schuld daran zu sein scheine, dass ich dort gefahren bin und mit meinem Rennrad nicht in den Matsch ausgewissen bin auf den Acker, um den Autofahrer vorbeizulassen.

Irgendwie verdrehst du da Einiges, du liegst m. M. nicht falsch wenn du sagst das dort keine Autos fahren dürfen (sofern das stimmen sollte was man von hier aus aber nicht wissen kann).

Falsch liegst du nur damit, das dann jemand der sich dort aufhalten darf dem Auto (Autofahrer) alles ungestraft antuen darf (natürlich auch nicht andersrum).

Warst du nicht auch schonmal dort, wo man nicht sein darf, z. B. als Rennradfahrer auf der Straße obwohl ein benutzungspflichtiger Radweg da war?

Wenn du jetzt "Nein" schreibst, verlierst du in meinen Augen jegliche Glaubwürdigkeit.

Und wenn du schonmal so gefahren bist, dürfte ein Autofahrer dich dann absichtlich umfahren nur weil du dort nicht fahren darfst?
 
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Und wenn das dann alles wieter geht mit dem "Ich habe Recht und der andere wird das jetzt zu spüren bekommen", dann sind wir bald ja auch da:

Hi,

Lest euch mal diesen Vorfall durch: http://www.cbsnews.com/stories/2007/11/17/national/main3517564.shtml#ccmm

Kurzzusammenfassung: Ein Texaner erschießt 2 Einbrecher die in das Haus der Nachbarn einbrechen. Er beruft sich dabei auf ein (wohl lückenhaftes) texanisches Gesetz, welches vor kurzem verabschiedet wurde. Viele feiern ihn als Held, andere wiederum verabscheuen seine Tat. Laut dem Video ereignete sich der Vorfall um 2 Uhr Nachmittag.
 
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Aber verdreh bitte die Wertigkeiten nicht. Der KFZler hat ohne Skrupel eine 1,5to Maschine eingesetzt um Menschen erheblich zu gefährden, auf der anderen Seite ist eine Scheibe kaputt gegangen. Wenn man sich das mal vor Augen führt, und sieht dass manche auf "der Seite der Scheibe" sind, dann wird mir ganz übel. :aufreg:

(Ironie on) Jipehh, Selbstjustiz wilkommen, jeder bitte nur eine Waffe.........(Ironie off)
 
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Klar, wenn mich jemand auf der Strasse angreift und schwer verletzen will und dann verschwinden will, und ich zerreiß ihm doch noch die Jacke bevor er verschwindet, ist das natürlich eine extrem üble Form von Selbstjustiz. Der Mensch wird sicher für sein Leben lang geschädigt sein. Da hast du völlig Recht, es fängt mit ner kaputten Jacke und Scheibe an, und wenn man erstmal sowas gemacht hat, zieht man dann auch gegen fliehende Angreifer eine Schusswaffe. *vogel-zeig* *Sorry*

Falsch, ist keine Selbstjustiz sondern Notwehr (auch in einschlägigen Gesetzen nachzulesen).
 
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Ach, also bei einem Angreifer der schon flieht eine Jacke zu zerfetzen ist Notwehr, aber bei einem Auto, was einen mit Schädigungsabsicht (Abdrängen an den Strassenrad mit Gefahr eines schweren Unfalls) eng überholt, die Scheibe zu zerschlagen ist Selbstjustiz? Beide Aktionen sind nicht wirklich geeignet die Gefahr abzuwenden, soweit ich weiss sind dann beide Maßnahmen nicht als Notwehr gerechtfertigt.

Und du findest also diese Aktion in Ordnung mit der Scheibe?

Als was bezeichnest du denn das Zerstören der Scheibe, Notwehr hast du ja gerade selber ausgeschlossen (bitte mit Fundangabe im Gesetz, du kennst dich ja aus).
 
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Ok. Wir haben den Autofahrer gehört, sind zwar guten Willens zeigend nach rechts gefahren, da wir es aber nicht einsahen, im Matsch und auf dem Acker weiterzufahren (wäre darauf hinausgelaufen), sind wir mit etwa 50cm Abstand zum Rand zum Acker weitergefahren, es wäre einfach kein Platz zum Überholen gewesen und Absteigen wollten wir nicht wegen diesen Typen.
Andererseits kann man dieses relative rechts fahren auch so verstehen, dass ihr ein Überholen ermöglichen wolltet. Vorher seid ihr ja nebeneinander gefahren. Berechtigt natürlich nicht zum gefährlichen Überholen. Aber wenn ich auf einem Feldweg spurtreu rechts fahre, dann rechne ich damit, dass der Pkw überholt. Wenn ich es nicht will fahre ich gleich so dass er nicht kann, also zB mit 1m Seitenabstand.

Oder habt ihr nur Platz gemacht um die Nummer mit der Luftpumpe abzuziehen?


Das einzige korrekte Verhalten ist:
- bei nächster Gelegenheit den Autofahrer vorbeilassen. Wenn man als langsamer Verkehrsteilnehmer nicht überholt werden kann, ist man dazu verpflichtet!
Worauf beziehst du dich da? §1 scheint mir hier zumindest nicht so definitiv wie du das ausdrückst.
 
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Ja klar, da wird jemand mit ner 1,5to Waffe an Leib und Leben bedroht und ihr regt euch auf weil man die Waffe ein bißchen beschädigt hat und die Insassen in keinster Weise gefährdete? Seltsame Prioritäten haben manche Leute im Leben, cars own country. Klar wenn jemand versucht mich anzugreifen, lass ich ihn einfach machen, wehre mich nicht und ruf danach die Polizei. Das ist der richtige Weg. *kopfschüttelnd*

Auch wenn ich deine Beiträge - die ich bis jetzt gelesen habe - sehr schätze, muss ich sagen, dass das was du hier von dir gibtst einfach Blödsinn ist. Sind wir im Wilden Westen??? Aug um Aug, Zahn um Zahn war noch nie eine Lösung!

Jemand während der Fahrt die Pumpe in die Scheibe rammen, ist eine unfaßbar dumme Aktion, die man durch nichts rechtfertigen kann. Er gefährdet dadruch sich, die ganze Radgruppe und auch den Autofahrer.
Hier gibts nicht, aber auch gar nichts, schön zureden - PUNKT - !!!!!!
 
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Das einzige korrekte Verhalten ist:
- bei nächster Gelegenheit den Autofahrer vorbeilassen. Wenn man als langsamer Verkehrsteilnehmer nicht überholt werden kann, ist man dazu verpflichtet!

Das ist falsch. Der Verkehr muss sich an den langsamsten Teilnehmer anpassen. Siehe StvO. Hab jetzt keine Lust das rauszusuchen, aber hier hat bestimmt jemand einen Link dazu.
 
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Falsch, ist keine Selbstjustiz sondern Notwehr (auch in einschlägigen Gesetzen nachzulesen).
Nöh,

1Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn der flüchtet, wendest Du nix mehr ab. Du kannst ihn höchstens vorläufig festnehmen:
" 127 I StPO:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Festnehmen heißt aber nicht, seine Sachen beschädigen.

Zu den Typen, die meinen, Autofahrer zahlen mehr Steuern und haben Vorfahrt: Hat der Mercedes 500 Vorfahrt vor dem Smart?
Natürlich muß ein Radfahrer nicht ausweichen. Ein Traktor muß das ja auch nicht. Ob'n nicht vernünftig wäre, ist ne andere Frage. Aber nebeneinander fahren ist auch nicht. Wenn der Golffahrer nur halb auf der Fahrbahn gefahren wäre, hätte er einen ggfls. überholen können, 2 aber nicht, also Behinderung. Weshalb er von der Fahrbahn abgekommen ist schreibt der Threadersteller nicht. Hat er "geträumt" => selbst schuld und dann hat er natürlich nach Fahrfehler fahrlässig gehandelt, ist er abgedrängt worden, hat der Autofahrer den Unfall zu vertreten. Seine Betriebsgefahr kommt natürlich noch dazu.
 
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@ Rhing

Manchmal muss man etwas falsch darstellen, um etwas bei einem anderen herauszukitzeln, Ingmar E. sucht wahrscheinlich noch in den Gesetzestexten, was das Einschlagen der Scheibe nun war.

Notwehr laut eigener Aussage ja nun mal nicht, die Lösung kann er ja direkt dem TE zumailen und hier veröffentlichen.
 
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Ich denke man muss das ganz objektiv sehen, ....

Das ist falsch. Ich denke das muss gänzlich subjektiv betrachtet werden. ;)

Der Beitrag gefällt mir ausnehmend. Ich halte ihn für einen gewaltigen Trollbeitrag, nur komisch dass bislang nur einer oder zwei etwas ähnliches ahnen. Sofort finden sich in einem solchen nicht klar erkennbaren Trollbeitrag etliche Fundamentalisten ein, und das Fest kann beginnen. 4 Seiten!, alle Achtung :D Leute, mMn kriechen hier zuviele auf den immer gleichen Leim.

Wie auch immer. SOLLTE ein solcher Vorgang tatsächlich mal stattfinden, wäre die Handhabung doch kinderleicht. Alle Radler halten an, verziehen sich auf die Seite, lassen das inkriminierte Auto vorbei fahren, notieren sich die Nummer (hier immerhin mehrere Zeugen) und bringen diese "Ungeheuerlichkeit" :eyes: zur Anzeige. Schön deeskaliert, und damit wäre schon alles erledigt.

Gruss

P.S. Wie kriegt eine Autoscheibe einen "dicken Sprung"? Dachte die springen entweder ganz (Sicherheitsglas oder so ähnlich) oder gar nicht.
 
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