Future-Trunks
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Er wurde nicht relegiert. Wurde zurückgenommen. Aranburu sieger
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ausm übersetzer:
Nach den ersten erhaltenen Bildern wurde entschieden, das Rennen mit der Startnummer 51 wegen „Abweichen von der Rennstrecke unter Vorteilsverschaffung“ zu disqualifizieren, da die Bilder zu zeigen schienen, dass der Läufer den Kreisverkehr abweichend von der markierten Route befahren hatte.
Nach Erhalt und Überprüfung verschiedener Beweisstücke, darunter Daten von Veloviewer, dem Roadbook und vom Team bereitgestellten Informationen, stellte sich jedoch heraus, dass alle verfügbaren Informationen darauf hindeuteten, dass der fragliche Kreisverkehr an der vom Cofidis-Teamfahrer gewählten Stelle hätte genommen werden müssen.
Gemäß Artikel 1.2.064 des UCI-Reglements „müssen die Fahrer die Strecke im Voraus studieren.“ In diesem Fall ist der Läufer der geplanten Route korrekt gefolgt.
Zudem vergrößerte sich der Vorsprung des Fahrers nach der Kreiselausfahrt bis zur Ziellinie kontinuierlich.
Zudem wurde Rücksprache mit dem Veranstalter gehalten, der bestätigte, dass es sich um einen Fehler bei der Beschilderung des Kreisverkehrs handelte.
Aus all diesen Gründen hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder beschlossen, seine ursprüngliche Entscheidung aufzuheben und das Überqueren der Ziellinie durch den Fahrer als gültig anzuerkennen.
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ausm übersetzer:
Nach den ersten erhaltenen Bildern wurde entschieden, das Rennen mit der Startnummer 51 wegen „Abweichen von der Rennstrecke unter Vorteilsverschaffung“ zu disqualifizieren, da die Bilder zu zeigen schienen, dass der Läufer den Kreisverkehr abweichend von der markierten Route befahren hatte.
Nach Erhalt und Überprüfung verschiedener Beweisstücke, darunter Daten von Veloviewer, dem Roadbook und vom Team bereitgestellten Informationen, stellte sich jedoch heraus, dass alle verfügbaren Informationen darauf hindeuteten, dass der fragliche Kreisverkehr an der vom Cofidis-Teamfahrer gewählten Stelle hätte genommen werden müssen.
Gemäß Artikel 1.2.064 des UCI-Reglements „müssen die Fahrer die Strecke im Voraus studieren.“ In diesem Fall ist der Läufer der geplanten Route korrekt gefolgt.
Zudem vergrößerte sich der Vorsprung des Fahrers nach der Kreiselausfahrt bis zur Ziellinie kontinuierlich.
Zudem wurde Rücksprache mit dem Veranstalter gehalten, der bestätigte, dass es sich um einen Fehler bei der Beschilderung des Kreisverkehrs handelte.
Aus all diesen Gründen hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder beschlossen, seine ursprüngliche Entscheidung aufzuheben und das Überqueren der Ziellinie durch den Fahrer als gültig anzuerkennen.